
Münster. Das Tempolimit auf der A1 bei Münster beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht. Am 18. Juni 2026 verhandelt die Kammer über die Frage, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 Kilometer pro Stunde zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven rechtmäßig angeordnet wurde. Betroffen ist die Fahrtrichtung Bremen.
Die A1 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen im Westen Deutschlands. Sie verbindet den Raum Köln mit Bremen und führt nördlich des Autobahnkreuzes Lotte/Osnabrück weiter nach Niedersachsen. Der nun verhandelte Abschnitt liegt im Münsterland zwischen Münster-Nord und Greven.
Dort gilt nach den Verkehrszeichen derzeit eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde. Ein Kläger hält diese Anordnung für unzulässig. Er will gerichtlich feststellen lassen, dass die Begrenzung rechtswidrig ist und von ihm nicht beachtet werden muss. Nach seiner Auffassung liegen die Voraussetzungen für eine solche verkehrsrechtliche Anordnung nicht vor.
Die Autobahn GmbH des Bundes ist in dem Verfahren die Beklagte. Sie verteidigt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem betroffenen Abschnitt. Nach ihrer Einschätzung ist die Unfallgefahr dort zuletzt gestiegen. Deshalb hält sie das Tempolimit für gerechtfertigt.
Das Verwaltungsgericht Münster muss damit klären, ob die konkrete Anordnung auf der A1 zwischen Münster-Nord und Greven rechtlich Bestand hat. Im Mittelpunkt steht nicht die allgemeine Debatte über ein Tempolimit auf Autobahnen, sondern die Frage, ob für diesen Abschnitt ausreichende Gründe vorliegen.
Der Streit betrifft einen Bereich, der auch verkehrlich seit Jahren im Fokus steht. Für die A1 zwischen Münster-Nord und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück ist ein sechsstreifiger Ausbau vorgesehen. Nach Angaben der DEGES ist der rund 40 Kilometer lange Abschnitt heute größtenteils vierstreifig. Die vorhandenen Fahrstreifen reichen demnach nicht aus, um den Verkehr der Zukunft sicher und flüssig abzuwickeln.
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