
Münster. Kurz vor dem Start der Fußball-WM 2026 ist in Münster weiter offen, wie viel Public Viewing in der Außengastronomie möglich sein wird. Nach Medienangaben warten mehrere Gastronomen im Kuhviertel auf Entscheidungen der Stadt. Im Kern geht es um die Frage, ob Fernseher oder vergleichbare Bildschirme auf bereits genehmigten Außenflächen vor Lokalen aufgestellt werden dürfen.
Die Ausgangslage ist bundesweit ungewöhnlich, weil die Fußball-WM 2026 in Kanada, Mexiko und den USA ausgetragen wird. Viele Spiele laufen wegen der Zeitverschiebung am Abend oder in der Nacht deutscher Zeit. Deshalb gilt während des Turniers eine befristete Public-Viewing-Verordnung, die Ausnahmen vom Lärmschutz ermöglichen kann. Eine automatische Freigabe für jedes Angebot ist damit aber nicht verbunden. Die zuständigen Behörden müssen weiter im Einzelfall prüfen, ob eine Übertragung im Freien zulässig ist. Genau dieser kommunale Spielraum macht die Lage in Münster so entscheidend.
Für Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich Hinweise des Landes zum Umgang mit Public Viewing während der WM. Darin wird anerkannt, dass Innenstädte und Außengastronomie bei späten Spielen die üblichen Anforderungen an den nächtlichen Lärmschutz häufig nicht einhalten können. Zugleich sollen die Behörden Ausnahmen im Regelfall großzügig prüfen. Besonders bemerkenswert ist ein Vorschlag des Landes: An zentralen Plätzen mit mehreren Gastronomiebetrieben könne für die Dauer der WM auch eine kleinere Veranstaltungsform denkbar sein, bei der Gastronomen zeitweise Bildschirme in der Außengastronomie aufstellen dürfen. Das passt inhaltlich zu der Situation im Kuhviertel.
Ein Blick in andere Städte zeigt, dass Münster mit der Frage nicht allein ist. Köln hat für die WM klare Regeln veröffentlicht: Spiele mit Anstoß zwischen 6 und 22 Uhr dürfen dort innerhalb genehmigter Außengastronomieflächen ohne zusätzliche Genehmigung gezeigt werden. Nach Abpfiff muss die Übertragung draußen beendet werden. Außerdem gelten Vorgaben zur sicheren Aufstellung der Geräte, zur Rücksicht auf Anwohner und zur Vermeidung von Menschenansammlungen außerhalb der genehmigten Flächen. Dortmund geht ebenfalls einen eigenen Weg und erlaubt laut IHK Fernsehübertragungen in der Außengastronomie bis Mitternacht.
Die Debatte in Münster berührt damit mehr als die Frage, ob im Kuhviertel einzelne WM-Spiele gemeinsam verfolgt werden können. Sie betrifft auch die praktische Auslegung von Sonderregeln, die der Bund und das Land für genau solche Fälle geschaffen haben. Nach den bisher bekannten Informationen verweist die Stadt Münster darauf, dass Anträge noch geprüft würden. Zugleich sollen Bildschirme auf öffentlichen Flächen grundsätzlich kritisch gesehen werden. Für die betroffenen Betriebe ist entscheidend, ob die Stadt zwischen Großveranstaltung, Straßenfläche und genehmigter Außengastronomie unterscheidet.
Selbst wenn eine Kommune das Aufstellen von Bildschirmen erlaubt, bleiben weitere Vorgaben zu beachten. Dazu gehören Lärmschutz, Verkehrssicherheit, mögliche Auflagen zur Kabelführung und der Schutz der Nachbarschaft. Hinzu kommen Rechtefragen rund um FIFA-Lizenzen und GEMA-Gebühren, vor allem wenn aus einer einfachen TV-Übertragung eine Veranstaltung mit kommerziellem Charakter wird. Für Münster bedeutet das: Eine Lösung im Kuhviertel müsste nicht nur politisch gewollt, sondern auch rechtlich und organisatorisch sauber umgesetzt werden. Die Beispiele aus Köln und Dortmund zeigen allerdings, dass klare kommunale Regeln möglich sind.
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