
Die Rückennummer 88 darf im westfälischen Amateurfußball ab der Saison 2026/27 nicht mehr vergeben werden. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen hat die Zahl erstmals ausdrücklich in seinen Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen. Das Verbot gilt auch für den Fußballkreis Münster und reicht von den höchsten westfälischen Amateurklassen bis in die Kreisligen.
Der entscheidende Satz steht künftig im Abschnitt zur Spielkleidung: Die Trikotnummer 88 ist unzulässig. Damit schafft der FLVW eine eindeutige Regel, die für sämtliche Männer- und Frauenmannschaften in seinem Zuständigkeitsbereich gilt.
Neu ist das pauschale Verbot der Nummer selbst. Bislang konnte die 88 im westfälischen Amateurfußball grundsätzlich vergeben werden, solange mit dem Trikot keine weiteren verbotenen Botschaften oder Symbole verbunden waren. Mit den Bestimmungen für die Saison 2026/27 spielt die Absicht hinter der Auswahl keine Rolle mehr. Die Nummer darf im geregelten Spielbetrieb nicht verwendet werden.
Für Münster bedeutet das: Die Vorgabe betrifft nicht nur bekannte Vereine oder Mannschaften in der Oberliga Westfalen. Auch Teams in der Westfalenliga, Landesliga, Bezirksliga und in den örtlichen Kreisligen müssen auf die 88 verzichten. Entscheidend ist allein, dass die Männer- oder Frauenmannschaft am Spielbetrieb des FLVW teilnimmt.
Der Fußballkreis Münster zählt nach eigenen Angaben 100 Vereine mit rund 40.000 Mitgliedern. Zu seinem Gebiet gehören neben Klubs aus der Stadt auch Vereine aus Orten wie Altenberge, Havixbeck, Greven, Ostbevern, Everswinkel, Warendorf, Sassenberg und Ascheberg. Die neue Bestimmung erreicht damit deutlich mehr Sportplätze als nur das Münsteraner Stadtgebiet.
Auch in anderen Teilen des Münsterlands gilt das Verbot. Die Fußballkreise Ahaus-Coesfeld, Beckum, Steinfurt und Tecklenburg gehören ebenfalls zum FLVW. Der Verband umfasst nach eigenen Angaben unter anderem das Münsterland und das Tecklenburger Land sowie weitere Regionen Westfalens.
Eine eigene Entscheidung des Fußballkreises Münster ist dafür nicht notwendig. Die Durchführungsbestimmungen werden auf Verbandsebene erlassen und gelten verbindlich für die angeschlossenen Kreise und deren Männer- und Frauenwettbewerbe.
Die Zahl 88 wird in rechtsextremen Kreisen als verschlüsselter Code verwendet. Die Acht steht dabei für den achten Buchstaben des Alphabets, das H. Zwei Achten werden deshalb als Buchstabenkombination „HH“ gelesen und als Abkürzung für die nationalsozialistische Grußformel genutzt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die 88 ausdrücklich als rechtsextremistischen Zahlencode. In derselben Übersicht werden auch die 18 als Code für die Initialen Adolf Hitlers und die 14 als Verweis auf eine rassistische Parole genannt. Die neue FLVW-Regel schließt nach dem veröffentlichten Wortlaut jedoch ausschließlich die Rückennummer 88 aus.
Die Zahl allein ist nicht in jedem Zusammenhang strafbar. Sie kann beispielsweise auch für ein Geburtsjahr oder ein Gründungsjahr stehen. Der Verfassungsschutz weist darauf hin, dass nicht jedes von Rechtsextremisten verwendete Zeichen automatisch einen Straftatbestand erfüllt. Der FLVW geht mit seiner sportrechtlichen Regel weiter und lässt die Nummer auf Spielertrikots unabhängig vom konkreten Motiv nicht mehr zu.
Ein bundesweit einheitliches Verbot für alle Amateurvereine gibt es bislang nicht. Einige Landesverbände hatten die Rückennummer 88 bereits vor Westfalen ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem Bayern und Sachsen-Anhalt.
Andere Verbände haben sich dagegen anders entschieden. Beim Berliner Fußball-Verband scheiterte ein Verbotsantrag im November 2025 knapp mit 48 zu 52 Prozent der Stimmen. Damit hängt die Zulässigkeit der Nummer im Amateurfußball weiterhin vom jeweiligen Landesverband ab.
Für Münster und den größten Teil des Münsterlands ist die Lage nun eindeutig: Mit der Saison 2026/27 verschwindet die Rückennummer 88 aus dem Männer- und Frauenfußball des FLVW.
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