
Drohnen über dem Bundeswehrstandort Mechernich sollen in der Nacht zu Freitag für einen Sicherheitseinsatz gesorgt haben. Das Operative Führungskommando der Bundeswehr habe bestätigt, dass gegen 22 Uhr zwei Drohnen über der militärischen Liegenschaft in der Eifel festgestellt worden seien. Feldjäger hätten sich mit dem Vorfall befasst, anschließend sei der Fall an die Kreispolizeibehörde Euskirchen übergeben worden. Wer die Fluggeräte gesteuert haben könnte und welchem Zweck die Flüge gedient haben könnten, sei nach dem bislang bekannten Stand ungeklärt.
Nach Angaben des Operativen Führungskommandos habe die Sicherheitszentrale des Standortes am Donnerstagabend gegen 22 Uhr zwei Drohnen über der Liegenschaft gemeldet. Die Bundeswehr habe zunächst keine weiteren Einzelheiten zu Flugroute, Größe oder Herkunft der Geräte veröffentlicht und auf laufende Ermittlungen verwiesen.
WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung hätten unter Berufung auf einen vertraulichen Polizeibericht weitergehende Angaben veröffentlicht. Danach sollen Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens zwischen etwa 22 Uhr und 5 Uhr insgesamt sechs Überflüge beobachtet haben. Bereits alarmierte Polizeikräfte sollen mindestens eine weitere Beobachtung gemacht haben. Eine Drohne soll zeitweise über den Einsatzkräften gekreist haben. Diese Einzelheiten seien von der Bundeswehr nicht in diesem Umfang bestätigt worden.
Betroffen sei der Bundeswehrstandort in der Bleiberg-Kaserne in Mechernich. Dort befinde sich nach Angaben der Bundeswehr unter anderem ein großes unterirdisches Materiallager. Teile der Anlage lägen rund 130 Meter unter der Erde. Dort würden Ausrüstung und Ersatzteile für die Streitkräfte gelagert.
Außerdem seien in Mechernich Fachkräfte für das Flugabwehrraketensystem Patriot tätig. Nach Angaben der Bundeswehr unterhalte das Systemzentrum 23 dort einen zweiten Dienstort und verfüge über Fähigkeiten zur vollständigen Wartung des Patriot-Systems. WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung bezeichneten die Einrichtung deshalb als sogenannte „Patriot-Werft“. Angaben darüber, dass die nächtlichen Flüge gezielt diesem Bereich gegolten hätten, seien jedoch nicht bestätigt worden.
Nach Angaben der Bundeswehr sei der Vorgang nach ersten Maßnahmen der Feldjäger an die Polizei Euskirchen übergeben worden. WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichteten, dass außerdem das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sowie Sicherheitsbehörden des Bundes in den Vorgang eingebunden seien. Auch der Militärische Abschirmdienst und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum sollen demnach mit dem Fall befasst sein.
Nach dem von den drei Medien ausgewerteten Polizeibericht werde wegen des Verdachts des sicherheitsgefährdenden Abbildens militärischer Anlagen, Wehrmittel oder besonders sensibler Bereiche ermittelt. Eine abschließende Bewertung durch die Ermittlungsbehörden liege nicht vor. Ebenso gebe es bislang keine behördlich bestätigte Zuordnung der Drohnen zu einer Person, Organisation oder einem Staat.
WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichteten unter Berufung auf den Polizeibericht außerdem, Feldjäger könnten eines der Fluggeräte zunächst als Drohne vom Typ Fly-380 VTOL eingeschätzt haben. Geräte dieses Typs könnten deutlich größer und leistungsfähiger als übliche Freizeitdrohnen sein.
Eine offizielle Bestätigung des konkret eingesetzten Drohnentyps liege allerdings nicht vor. Auch lasse sich daraus keine Aussage über Betreiber oder Herkunft ableiten. Die genaue technische Identifizierung der in Mechernich beobachteten Fluggeräte sei bislang nicht öffentlich bestätigt worden.
Einige Berichte ordneten den Vorfall als neuen Drohnenzwischenfall „nahe Köln“ ein. Damit sei nach dem bislang belegbaren Stand die Sichtung am Standort Mechernich gemeint. Mechernich liege in der Eifel südwestlich von Bonn und im weiteren Rheinland.
Ein zusätzlicher aktueller Drohnenzwischenfall im unmittelbaren Raum Köln neben dem Geschehen in Mechernich sei von Bundeswehr, Polizei oder anderen zuständigen Behörden zunächst nicht bestätigt worden. Die beiden Darstellungen dürften sich deshalb auf denselben Vorgang beziehen.
Verdächtige Drohnensichtungen über oder unmittelbar an militärischen Einrichtungen seien kein neues Phänomen. Nach früheren Angaben aus Sicherheitskreisen, über die WDR und NDR berichteten, seien 2022 bundesweit 172 entsprechende Sichtungen über Bundeswehrliegenschaften und Truppenübungsplätzen registriert worden. Für 2023 sei die Zahl auf 446 gestiegen.
Auch danach seien wiederholt Fluggeräte über militärischen Einrichtungen gemeldet worden. WDR und NDR hätten unter anderem über Sichtungen an Standorten der Marine, über Übungsgebieten und Ende 2025 über dem Standort des Raketenabwehrsystems Arrow 3 in der Annaburger Heide berichtet. Aktuelle Gesamtzahlen für sämtliche Bundeswehrstandorte würden aus Sicherheitsgründen nicht durchgehend öffentlich aufgeschlüsselt.
Nach Angaben der Bundeswehr habe sich der rechtliche Rahmen für die Drohnenabwehr Anfang 2026 verändert beziehungsweise konkretisiert. Für den Schutz eigener Anlagen, Einrichtungen und Soldaten könne die Bundeswehr auf Grundlage des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang Maßnahmen gegen Drohnen ergreifen.
Die Bundeswehr könne nach ihrer eigenen Darstellung Fluggeräte zunächst aufklären, elektronisch stören, abdrängen oder zur Landung zwingen. Reichten mildere Mittel nicht aus und bestehe eine entsprechende Gefahr, könne als letztes Mittel auch ein Abschuss zulässig sein. Welche Maßnahme angewendet werden dürfe, richte sich nach der konkreten Lage und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Außerhalb des militärischen Eigenschutzes liege die allgemeine Gefahrenabwehr im Inland grundsätzlich bei den Polizeibehörden von Bund und Ländern. Seit Dezember 2025 koordiniere zudem das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum in Berlin die Zusammenarbeit von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landespolizeien und Bundeswehr.
Die Sichtungen in Mechernich seien nur kurze Zeit nach dem schwerwiegenden Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle bekannt geworden. Dort habe die Bundesanwaltschaft Ermittlungen übernommen, nachdem eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden sei.
Ein Zusammenhang zwischen Leipzig/Halle und Mechernich sei von den zuständigen Behörden bislang nicht bestätigt worden. Auch eine gemeinsame Urheberschaft oder ein staatlicher Hintergrund der Sichtungen in Mechernich sei nicht belegt. Die Ermittlungen müssten deshalb zunächst klären, wer die Drohnen gesteuert habe und weshalb sie sich über dem militärischen Standort befunden hätten.






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