
Der Streit um den Berliner Mietenscan verschärft sich. ImmoScout24 hat wegen des neuen Kontrollinstruments ein Anwaltsschreiben an den Berliner Senat geschickt. Das Unternehmen wendet sich gegen die automatisierte Auswertung von Wohnungsanzeigen und gegen die Darstellung der dabei gewonnenen Ergebnisse. Ob daraus ein Gerichtsverfahren entsteht, war zunächst offen.
Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hält ImmoScout24 das Vorgehen beim Berliner Mietenscan für rechtlich problematisch. Das Unternehmen lässt seine Einwände inzwischen anwaltlich gegenüber dem Senat vertreten. ImmoScout24 kritisiert demnach unter anderem die Nutzung von Daten aus Wohnungsinseraten sowie Aussagen, die aus den Ergebnissen des Scans abgeleitet werden. Das Unternehmen sieht dadurch auch seinen Ruf beeinträchtigt.
Damit erhält eine Auseinandersetzung eine neue rechtliche Dimension, die bereits seit Einführung des Instruments läuft. ImmoScout24 hatte die Ergebnisse des Senats zuvor öffentlich infrage gestellt. Das Unternehmen betonte Anfang September, bei den vom Land ausgewiesenen Fällen handele es sich um Verdachtsfälle und nicht um festgestellte Rechtsverstöße. Die Einschätzung, dass knapp die Hälfte der geprüften Angebote voraussichtlich unzulässig sei, teilte das Unternehmen nicht.
Eine gerichtliche Feststellung zur Rechtmäßigkeit des Mietenscans oder zur Position von ImmoScout24 lag zunächst nicht vor.
Der Berliner Senat hatte den Mietenscan im Sommer eingeführt. Im Auftrag des Landes untersucht die Mietenmonitor UG monatlich öffentlich zugängliche Wohnungsanzeigen auf verschiedenen Immobilienportalen. Dabei werden die Angebotsdaten mit den Vorgaben der Mietpreisbremse und weiteren mietrechtlichen Grenzen abgeglichen. Grundlage ist unter anderem der Berliner Mietspiegel 2026.
Beim ersten Durchlauf im Juni wurden nach Angaben der Senatsverwaltung insgesamt 7.757 Inserate erfasst. Nach dem Aussortieren von Doppelungen und Angeboten, für die der Mietspiegel nicht anwendbar war, blieben 4.539 Anzeigen zur Bewertung übrig. Bei 2.102 davon, rund 46 Prozent, erkannte das System Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mietpreisbegrenzungen.
Bei 90 Prozent dieser Verdachtsfälle sah die Auswertung mögliche Überschreitungen der Mietpreisbremse. In Teilen der Fälle kamen nach Angaben des Landes zusätzlich Hinweise auf eine Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz oder auf möglichen Mietwucher hinzu. Diese automatisierte Einstufung bedeutet jedoch nicht, dass damit bereits ein Rechtsverstoß festgestellt wurde.
Die Sicheres Wohnen AöR soll Vermieter anschreiben, deren Angebote beim Scan auffallen. Sie werden dabei auf die geltenden Vorschriften hingewiesen und sollen ihre Mietforderung überprüfen. Dem Schreiben liegen nach Angaben des Landes auch Informationen zum Mietrecht, zum Berliner Mietspiegel und zu Möblierungszuschlägen bei.
Der Scan arbeitet mit öffentlich sichtbaren Angaben aus den Inseraten, mit Schlagwortsuchen und Wahrscheinlichkeitsannahmen zu bestimmten Merkmalen einer Wohnung. Berlin bezeichnet die Resultate deshalb selbst als Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße. Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa bei bestimmten Neubauten oder Modernisierungen, müssen bei der Beurteilung eines konkreten Falls berücksichtigt werden.
Die Mietpreisbremse begrenzt in Berlin bei vielen Neuvermietungen die zulässige Miete grundsätzlich auf höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Neubauten und bestimmte andere Fälle bestehen gesetzliche Ausnahmen.
Mit dem Anwaltsschreiben rückt nun neben dem Mietrecht die Frage in den Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen staatliche Stellen öffentlich sichtbare Daten kommerzieller Immobilienplattformen automatisiert erfassen und auswerten dürfen.
ImmoScout24 weist in seinen Nutzungsinformationen selbst darauf hin, dass Inhalte und Daten seiner Internetseiten nicht uneingeschränkt automatisiert erfasst und extrahiert werden dürfen. Ob diese Vorgaben dem vom Land beauftragten Verfahren rechtlich entgegenstehen, ist mit dem Anwaltsschreiben allein nicht entschieden.
Das Land beschreibt den Mietenscan dagegen als Instrument für einen rechtssicheren Wohnungsmarkt und will ihn vorerst monatlich einsetzen. Die technische Analyse übernimmt die Mietenmonitor UG. Die Sicheres Wohnen AöR ist für die weitere Bearbeitung der Verdachtsfälle zuständig.
Der Konflikt zwischen ImmoScout24 und dem Berliner Senat betrifft damit nicht nur einzelne Mietangebote. Er berührt grundsätzlich die Frage, wie weit Behörden bei der automatisierten Kontrolle öffentlich angebotener Wohnungen gehen können und welche Rechte Plattformbetreiber dabei geltend machen können.






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