Oktoberfest: Teufelsrad-Videos sexualisieren Frauen im Netz

Das Bild zeigt eine Lupe, die etwas sucht und symbolisiert eine Internetsuche
Symbolbild mit KI erstellt

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Teufelsrad-Clips vom Oktoberfest erreichen Millionenpublikum

Tausende Videos vom Teufelsrad auf dem Münchner Oktoberfest sind über soziale Netzwerke verbreitet worden. Im Mittelpunkt stehen dabei immer wieder Frauen, deren Röcke während der Fahrt verrutschen oder deren Unterwäsche sichtbar wird. Eine am Dienstag veröffentlichte Recherche des Bayerischen Rundfunks beschreibt ein weit verzweigtes System aus Social-Media-Kanälen, hohen Reichweiten und teilweise zum Verkauf angebotenen Aufnahmen. Einzelne Videos wurden demnach millionenfach angesehen.

Besonders brisant ist, dass die Aufnahmen nicht nur beiläufig das Geschehen an dem traditionsreichen Fahrgeschäft dokumentieren. Nach den vom BR zusammengetragenen Fällen wurden Videos teilweise gezielt bearbeitet, mit sexualisierten Titeln versehen oder mit entsprechenden Vorschaubildern beworben. Hinter zahlreichen Veröffentlichungen sollen mehrere Akteure aus Bayern sowie Betreiber von Social-Media-Kanälen aus der Ukraine stehen. Die individuellen Verantwortlichkeiten sind allerdings unterschiedlich gelagert.

Einzelne Videos erreichen mehr als 70 Millionen Aufrufe

Ein besonders weit verbreiteter Clip mit einer Frau auf dem Teufelsrad kam laut BR auf mehr als 74 Millionen Aufrufe. Zu sehen waren unter anderem ihre Beine und ihre Unterwäsche. Die Frau berichtete dem Sender, später von Männern wiedererkannt und auf das Video angesprochen worden zu sein.

Der Account, auf dem das Video verbreitet wurde, wird nach der Recherche mit weiteren Profilen auf mehreren Plattformen in Verbindung gebracht. Die erfolgreichsten inzwischen gelöschten Teufelsrad-Aufnahmen dieser Kanäle kamen zusammen auf mehrere hundert Millionen Aufrufe. Wer sämtliche Accounts tatsächlich betrieb und in welchem Umfang einzelne Personen für die jeweiligen Veröffentlichungen verantwortlich waren, ist damit nicht abschließend festgestellt. Der vom BR kontaktierte Mann beantwortete die Fragen des Senders nicht. Kurz nach der Kontaktaufnahme verschwanden mehrere der betreffenden Videos.

Die Recherche führt zudem zu einer Frau aus Oberbayern. Sie hatte nach Angaben des BR bereits 2024 öffentlich erklärt, während eines Oktoberfests mehr als 600 Videos aufgenommen zu haben. Auf einer Internetseite wurde zudem umfangreiches unveröffentlichtes Videomaterial zum Kauf angeboten. Nach der Kontaktaufnahme durch den Sender verschwanden auch hier einschlägige Inhalte, zwei mutmaßlich damit verbundene Accounts wurden gelöscht.

Aufnahmen werden offenbar gezielt für Reichweite genutzt

Die Dimension reicht nach den veröffentlichten Erkenntnissen über einzelne deutsche Accounts hinaus. Der BR beschreibt auch eine ukrainische Community mit mehreren tausend Mitgliedern, in deren Umfeld Teufelsrad-Clips für den Aufbau von YouTube-Kanälen genutzt worden sein sollen. Bei einigen Videos wurden sexualisierte Vorschaubilder eingesetzt. Teilweise seien dafür Bilder aus pornografischem Material mit Szenen vom Oktoberfest kombiniert worden.

Die Gründer der Community erklärten über eine Münchner Anwaltskanzlei, entsprechende Inhalte auf ihren eigenen Kanälen inzwischen gelöscht zu haben. Ein Fehlverhalten räumten sie damit ausdrücklich nicht ein.

Hinzu kommt ein Verkaufsangebot aus einer ukrainischen Telegram-Gruppe. Dort wurden laut BR unterschiedliche Preise für Videomaterial genannt. Aufnahmen ausschließlich mit Frauen sollten sechs Euro pro Minute kosten, Material, auf dem auch Männer zu sehen waren, deutlich weniger. Der betreffende Mann erklärte auf Anfrage des Senders, die Videos nicht selbst zu besitzen und lediglich das Interesse an einem möglichen Angebot getestet zu haben. Das Inserat wurde anschließend entfernt.

Google als Betreiber von YouTube, Meta mit Facebook und Instagram sowie TikTok erklärten gegenüber dem BR unter Verweis auf ihre jeweiligen Regeln, Videos oder Accounts nach entsprechenden Hinweisen entfernt zu haben.

Teufelsrad-Betreiber warnen vor unerlaubten Intimaufnahmen

Auch die Betreiber des Teufelsrads beschäftigen sich bereits länger mit dem Problem. Nach ihrer über einen Anwalt übermittelten Stellungnahme werden seit 2024 Maßnahmen gegen unerlaubte Intimaufnahmen getroffen. Im Zelt befinden sich demnach Warnhinweise auf Deutsch und Englisch. Bei einem Verdacht auf Upskirting werde die Polizei eingeschaltet. In aktuellen Aufnahmen sind außerdem Durchsagen zu hören, die Besucher dazu auffordern, nicht unter Röcke zu filmen.

Dass gezieltes Fotografieren oder Filmen unter Röcke auf dem Oktoberfest tatsächlich strafrechtliche Folgen haben kann, zeigen frühere Polizeifälle. Die Münchner Polizei meldete etwa im Oktober 2025 die Festnahme eines Mannes, der zwei Frauen mit seinem Mobiltelefon unter den Rock fotografiert haben soll. Auch 2024 dokumentierte die Polizei mehrere entsprechende Fälle auf der Wiesn.

Nicht jedes Teufelsrad-Video erfüllt den Straftatbestand

Die rechtliche Einordnung ist jedoch komplizierter als bei einem klassischen Fall von Upskirting. § 184k Strafgesetzbuch stellt unter bestimmten Voraussetzungen Aufnahmen von Genitalien, Gesäß, weiblicher Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche unter Strafe, wenn diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Bei Aufnahmen auf einem öffentlich zugänglichen Fahrgeschäft kann deshalb entscheidend sein, was genau gefilmt wurde und wie die Kamera eingesetzt wurde. Ein Video, das zunächst das gesamte Teufelsrad zeigt und bei dem während der Fahrt Kleidung verrutscht, ist strafrechtlich nicht automatisch mit einer gezielten Aufnahme unter einen Rock gleichzusetzen. Auch Fälle, in denen keine vom Gesetz erfassten Körperbereiche oder geschützte Unterwäsche aufgenommen werden, fallen nicht ohne Weiteres unter § 184k.

Unabhängig vom Strafrecht können bei der Veröffentlichung erkennbarer Personen weitere Persönlichkeitsrechte betroffen sein. Grundsätzlich dürfen Bildnisse nach § 22 des Kunsturhebergesetzes nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Das Gesetz enthält allerdings Ausnahmen, etwa für bestimmte Bilder von Versammlungen oder Vorgängen des Zeitgeschehens. Diese gelten wiederum nicht uneingeschränkt, wenn berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. Welche Regel im Einzelfall greift, hängt deshalb von Inhalt und Kontext einer Aufnahme ab.

Manipulierte Bilder verschärfen das Problem

Neben realen Aufnahmen spielen inzwischen auch künstlich veränderte Bilder eine Rolle. Der BR dokumentierte Vorschaubilder, auf denen Frauen vom Teufelsrad mithilfe digitaler Bearbeitung oder künstlicher Intelligenz unbekleidet dargestellt wurden. Eine betroffene Frau berichtete, bewusst mit Hosen auf das Fahrgeschäft gegangen zu sein. Manipulierte Bilder hätten sie später dennoch ohne entsprechende Kleidung dargestellt.

Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage des BR, dass die Bundesregierung den strafrechtlichen Schutz ausweiten wolle. Künftig sollen nach diesen Plänen unter anderem bestimmte voyeuristische Aufnahmen bekleideter Geschlechtsteile sowie sexualisierte Deepfakes erfasst werden. Nach dem Stand vom 29. September befand sich der Entwurf noch in der regierungsinternen Abstimmung. Eine beschlossene Gesetzesänderung lag damit noch nicht vor.

Das Oktoberfest läuft in diesem Jahr vom 19. September bis zum 4. Oktober. Das Teufelsrad gehört zu den traditionsreichsten Attraktionen auf der Theresienwiese. Der aktuelle Fall macht zugleich deutlich, wie sich durch Smartphones, soziale Netzwerke und künstliche Bildbearbeitung die Reichweite von Aufnahmen verändert hat, die früher auf den unmittelbaren Kreis der Zuschauer vor Ort beschränkt geblieben wären.

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