
Die Bundesregierung will den geplanten Einstieg der chinesischen Staatsreederei COSCO beim Hamburger Logistikunternehmen Konrad Zippel offenbar verhindern. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom Dienstag sprechen sich mehrere beteiligte Bundesministerien für eine Untersagung der Transaktion aus. Grundlage soll ein interner Regierungsvermerk sein, in dem Sicherheitsbedenken gegen den Erwerb aufgeführt werden. Eine öffentliche Entscheidung der Bundesregierung über den Zippel COSCO Deal lag zunächst nicht vor.
COSCO will 80 Prozent der Anteile an der Konrad Zippel Spediteur GmbH übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss bereits am 20. Februar 2026 freigegeben. Diese Entscheidung bezog sich ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Fragen. Außenwirtschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte werden in einem gesonderten Verfahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft.
Nach dem Handelsblatt-Bericht sprechen sich neben dem federführenden Wirtschaftsministerium auch das Auswärtige Amt sowie das Innen-, Verteidigungs- und Finanzministerium gegen den geplanten Einstieg aus. In dem zitierten Regierungsvermerk sollen unter anderem mögliche strategische Abhängigkeiten und der zusätzliche Einfluss eines chinesischen Staatskonzerns auf deutsche und europäische Transportstrukturen thematisiert werden.
Diese Angaben beruhen auf dem vom Handelsblatt ausgewerteten internen Dokument. Eine entsprechende Entscheidung des Bundeskabinetts war zunächst nicht veröffentlicht. Auch eine offizielle Mitteilung des Wirtschaftsministeriums über eine Untersagung lag zunächst nicht vor.
Bereits im Frühjahr hatte es Hinweise auf sicherheitspolitische Vorbehalte gegen die Transaktion gegeben. NDR und WDR berichteten Ende April, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens gegen den Einstieg ausgesprochen habe. Die Bundesregierung selbst machte zu Details des laufenden Verfahrens nur eingeschränkte Angaben.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag vom April 2026 erklärte die Bundesregierung, dass nähere Informationen zum Investitionsprüfverfahren Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen berührten. Angaben zum Verfahren wurden deshalb teilweise als Verschlusssache eingestuft und der Geheimschutzstelle des Bundestages übermittelt.
Die Bundesregierung bestätigte zugleich grundsätzlich, dass bei Investitionsprüfungen geprüft werden kann, ob ein Unternehmen für kritische Infrastruktur von Bedeutung ist, ob ein Erwerber von einem Drittstaat kontrolliert wird und ob ein Zugriff auf sensible Informationen möglich wäre. Zippel war zu diesem Zeitpunkt nicht als Betreiber einer Kritischen Infrastruktur im Sinne des damaligen BSI-Rechts registriert.
Nach den gesetzlichen Regeln kann das Bundeswirtschaftsministerium Erwerbe durch Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union prüfen, wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit möglich erscheint. Eine Untersagung bedarf der Zustimmung der Bundesregierung.
Das Bundeskartellamt hatte den geplanten Erwerb im Februar aus wettbewerblicher Sicht freigegeben. COSCO transportiert Container vor allem auf dem Seeweg. Zippel organisiert schwerpunktmäßig deren Weitertransport von Seehäfen ins Binnenland, unter anderem auf der Schiene. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass beide Unternehmen damit auf unterschiedlichen Stufen der Transportkette tätig sind und nicht unmittelbar miteinander konkurrieren.
Nach Angaben des Bundeskartellamts war zudem nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss andere Reedereien beim Zugang zu Speditionsleistungen oder andere Speditionen beim Zugang zu Reedereikunden spürbar behindert. Die Behörde stellte ausdrücklich klar, dass außenwirtschaftliche und sicherheitspolitische Fragen nicht Gegenstand ihrer Fusionskontrolle waren.
Der Fall erinnert an die Auseinandersetzung um das Containerterminal Tollerort im Hamburger Hafen. COSCO durfte dort nach einer Entscheidung der Bundesregierung einen Anteil von 24,99 Prozent erwerben. Ein weitergehender Einstieg und besondere Kontrollrechte wurden untersagt. Die Bundesregierung begründete die Begrenzung damals mit Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
Beim nun geprüften Zippel-Geschäft geht es nicht um ein Hafenterminal, sondern um einen Anbieter des sogenannten Hinterlandverkehrs. Das Unternehmen organisiert Containertransporte zwischen den Seehäfen und Standorten im Binnenland. Eine Übernahme würde COSCO damit stärker entlang der Transportkette von der Seeschifffahrt bis zum Weitertransport an Land positionieren.
Die Bundesregierung hat den Umgang mit ausländischen Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Unternehmen zuletzt stärker in den Mittelpunkt gerückt. Mitte September beschloss der Nationale Sicherheitsrat nach Angaben des Bundeskanzleramts unter anderem eine zügige Novellierung des Investitionsprüfungsrechts und weitere Maßnahmen zum Abbau einseitiger strategischer Abhängigkeiten.
Das Wirtschaftsministerium arbeitet bereits an einem eigenständigen Investitionsprüfungsgesetz. Damit sollen bislang auf das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung verteilte Regelungen gebündelt werden. Staatliche Kontrolle ausländischer Investoren und ein möglicher Zugriff auf sensible Informationen gehören bereits nach geltendem Recht zu den Faktoren, die bei einer Prüfung berücksichtigt werden können.
Beim geplanten Einstieg von COSCO bei Zippel ist damit weiterhin zwischen zwei Verfahren zu unterscheiden. Die wettbewerbsrechtliche Freigabe liegt vor. Ob die Bundesregierung den Erwerb aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit tatsächlich untersagt, war am Dienstag zunächst noch nicht offiziell entschieden.






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