Neue Solarregeln ab 2027: Was bei der Vergütung geplant ist

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Für Besitzer neuer Solaranlagen könnten sich die Regeln für eingespeisten Strom ab 2027 grundlegend ändern. Die Bundesregierung will die bisherige dauerhafte Einspeisevergütung für neue Anlagen schrittweise durch stärker marktbasierte Modelle ersetzen. Besonders betroffen wären kleine Photovoltaikanlagen auf Hausdächern. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das EEG 2027 befindet sich allerdings noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen sind damit weiterhin möglich.

Bundesregierung will feste Einspeisevergütung zurückfahren

Der Regierungsentwurf sieht einen grundlegenden Umbau der Förderung erneuerbarer Energien vor. Neue Anlagen sollen ihren Strom künftig stärker selbst verbrauchen oder über die Direktvermarktung am Strommarkt verkaufen. Für kleine Photovoltaikanlagen soll die bisher über einen langen Zeitraum garantierte Einspeisevergütung deshalb nicht unverändert fortgeführt werden. Die Bundesregierung begründet den Systemwechsel unter anderem damit, dass kleinere Solaranlagen durch gesunkene Anlagenkosten und einen hohen Eigenverbrauch zunehmend auch ohne dauerhafte Förderung wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Für bestehende Anlagen ist nach den Plänen Bestandsschutz vorgesehen. Betreiber, deren Photovoltaikanlage bereits nach dem geltenden EEG gefördert wird, sollen ihre zugesagte Vergütung grundsätzlich für die bisher vorgesehene Laufzeit behalten. Die geplanten Änderungen richten sich damit vor allem an Anlagen, die nach Inkrafttreten der Reform neu in Betrieb genommen werden.

Übergangszahlung von zunächst 5,2 Cent vorgesehen

Für kleine Neuanlagen soll die Förderung nicht unmittelbar vollständig entfallen. Der Regierungsentwurf sieht stattdessen eine zeitlich begrenzte Übergangszahlung vor. Nach den derzeitigen Plänen liegt sie zunächst bei 5,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde und wird höchstens 36 Kalendermonate gezahlt. Damit würde die feste Zahlung für diese Anlagen nur noch rund drei Jahre laufen und nicht mehr über die bislang übliche langfristige Förderdauer.

Zugleich soll der Kreis der Anlagen, die diese Übergangsregelung nutzen können, schrittweise kleiner werden. Für 2027 neu in Betrieb genommene Anlagen ist die Regelung nach dem Regierungsentwurf bis zu einer Leistung von weniger als 50 Kilowatt vorgesehen. Bei einer Inbetriebnahme 2028 soll die Grenze auf weniger als 25 Kilowatt sinken. Für die Jahre 2029 und 2030 soll die Übergangszahlung nur noch für Anlagen mit weniger als sieben Kilowatt gelten. Danach soll auch diese Übergangslösung auslaufen.

Zum Vergleich: Nach der derzeit geltenden Rechtslage erhalten neue Gebäudeanlagen mit Teileinspeisung bei einer Inbetriebnahme zwischen August und Dezember 2026 für den Leistungsanteil bis zehn Kilowatt 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung sind es in dieser Leistungsklasse 12,22 Cent. Diese aktuellen Vergütungssätze gelten allerdings für Anlagen, die noch unter das bestehende EEG fallen.

Direktvermarktung soll zum Regelfall werden

Nach dem geplanten Systemwechsel soll die Direktvermarktung auch für kleinere Photovoltaikanlagen erheblich an Bedeutung gewinnen. Dabei erhält der Anlagenbetreiber nicht mehr einfach für jede eingespeiste Kilowattstunde den über Jahre festgelegten klassischen Einspeisetarif. Der Strom wird stattdessen über einen Vermarkter am Strommarkt verkauft. Dadurch sollen Strompreissignale stärker bei den Erzeugern ankommen.

Für kleine Anlagen sieht der Regierungsentwurf eine zusätzliche Unterstützung beim Wechsel in dieses Modell vor. Wer erstmals in die Direktvermarktung wechselt, soll zeitlich begrenzt einen Direktvermarktungsbonus erhalten. Die Bundesregierung hatte für Anlagen bis 25 Kilowatt einen Bonus über vier Jahre vorgesehen. Ziel ist es, einen Markt für einfach nutzbare Vermarktungsangebote auch für private Anlagenbetreiber aufzubauen.

Bundesrat fordert Änderungen an den Solarplänen

Fest beschlossen ist dieser Umbau jedoch noch nicht. Nach der ersten Beratung im Bundestag am 24. September 2026 wurde die EEG-Novelle zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Einen Tag später befasste sich auch der Bundesrat mit dem Vorhaben und verlangte bei mehreren Punkten Änderungen.

Die Länder wenden sich unter anderem gegen Teile der vorgesehenen Regelungen für kleine Photovoltaikanlagen. Der Bundesrat fordert, die Übergangszahlung so lange verfügbar zu halten, bis eine wirtschaftliche und zuverlässige Direktvermarktung auch für Kleinanlagen praktisch und digital in größerem Umfang funktioniert. Außerdem soll die Übergangszahlung nach dem Willen der Länderkammer verlängert und finanziell verbessert werden. Damit ist die konkrete Ausgestaltung der künftigen Einspeisevergütung für Solaranlagen weiterhin Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.

Auch die 50-Prozent-Grenze steht in der Kritik

Zur Reform gehört neben der Vergütung eine weitere Regelung mit unmittelbaren Folgen für neue Dachanlagen. Die Bundesregierung möchte die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Photovoltaikanlagen begrenzen. Damit sollen hohe Einspeisespitzen zur Mittagszeit reduziert und stärkere Anreize für Eigenverbrauch und Batteriespeicher geschaffen werden.

Der Bundesrat hat sich gegen eine dauerhafte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 50 Prozent bei kleineren Dachanlagen ausgesprochen. Aus Sicht der Länder reichen bereits bestehende Instrumente zur Steuerung der Anlagen bei Netzengpässen aus. Auch dieser Punkt kann sich deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Für bestehende Solaranlagen soll sich nichts ändern

Für Hauseigentümer mit bereits laufenden Anlagen ist vor allem die Abgrenzung zwischen Bestand und Neuanlage entscheidend. Die Bundesregierung will zugesagte Förderansprüche bestehender Anlagen nicht nachträglich kürzen. Wer bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, soll daher nicht allein wegen der EEG-Novelle seine bisherige Vergütung verlieren.

Anders sieht es bei neuen Investitionen aus. Sollte der Regierungsentwurf in dieser Form Gesetz werden, würden Eigenverbrauch, Batteriespeicher und Direktvermarktung wirtschaftlich deutlich wichtiger. Eine kleine Dachanlage wäre dann weniger darauf ausgerichtet, möglichst viel Strom zu einem langfristig garantierten Tarif ins öffentliche Netz einzuspeisen. Stattdessen würde stärker zählen, wie viel Solarstrom im eigenen Haushalt genutzt, gespeichert oder zu Marktbedingungen verkauft werden kann.

Entscheidung über EEG 2027 steht noch aus

Die Abschaffung der bisherigen Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ist damit zum Stand 29. September 2026 keine bereits geltende Regel. Beschlossen ist bislang der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im Bundestag laufen die Beratungen weiter, zugleich liegen Änderungsforderungen des Bundesrates vor.

Zusätzlich spielt das europäische Beihilferecht eine Rolle. Die bestehende beihilferechtliche Genehmigung des EEG läuft Ende 2026 aus. Deshalb hat die Bundesregierung das Fördersystem erneut bei der Europäischen Kommission vorgelegt. Die öffentliche Konsultation dazu läuft nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bis zum 20. Oktober 2026. Erst nach Abschluss des deutschen Gesetzgebungsverfahrens und der notwendigen europäischen Schritte steht fest, welche Regeln für neue Solaranlagen tatsächlich ab 2027 gelten werden.

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