Die Zollprüfung der Logistik im Münsterland hat erneut zahlreiche Verstöße in der Branche offengelegt. Unter der Leitung des Hauptzollamts Münster wurden gezielte Kontrollen durchgeführt, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu überprüfen. Über 50 Zollkräfte und Mitarbeitende anderer Behörden nahmen an der Aktion teil, die sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen unter die Lupe nahm. Das Ergebnis: Eine erschreckend hohe Zahl an Verstößen gegen Arbeits- und Sozialrecht.
Die Zollprüfung der Logistik im Münsterland zielte auf die Überprüfung von 116 Beschäftigten ab. Dabei wurden Personal- und Beschäftigungsdaten kontrolliert, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken. In neun weiteren Fällen sichteten die Zollbeamten Geschäftsunterlagen, um mögliche Verstöße detailliert zu analysieren. Unterstützung erhielt der Zoll dabei von Fachkräften der Deutschen Rentenversicherung sowie des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Ziel dieser Zusammenarbeit war es, ein vollständiges Bild der Arbeitsverhältnisse zu erhalten und Verstöße effizient zu dokumentieren.
Die Ergebnisse der Zollprüfung in der Logistikbranche des Münsterlands verdeutlichen die Notwendigkeit solcher Maßnahmen:
Diese Verstöße unterstreichen, dass die Logistikbranche weiterhin anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist.
Seit 2024 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Die Zollprüfung macht deutlich, wie wichtig die Kontrolle dieser Regelung ist. Verstöße gegen den Mindestlohn haben weitreichende Folgen: Sie benachteiligen Arbeitnehmer, schaden ehrlichen Unternehmen und untergraben die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme.