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Unterbringungshaftbefehl nach Axt-Angriff in Rheine erlassen

Urteil nach Unfall in Münster Angelmodde: Zehn Monate Haft für den Autofahrer, der einen dreijährigen Jungen überfuhr. Nach einem Axt-Angriff in Rheine erließ das Amtsgericht Münster einen Unterbringungshaftbefehl. Der Verdächtige wurde in eine forensische Klinik eingewiesen.
Bild von Daniel Bone auf Pixabay

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Richterin ordnet einstweilige Unterbringung in forensischer Klinik an

Nach dem brutalen Axt-Angriff in Rheine hat eine Richterin am Freitagabend (07. März) einen Unterbringungshaftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Der Mann wurde bereits kurz nach der Tat festgenommen und befindet sich vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster, die eine einstweilige Unterbringung in einer forensischen Klinik beantragte.

Unterbringungshaftbefehl nach Axt-Angriff in Rheine: Verdacht auf psychische Erkrankung

Der Tatverdächtige hatte am Donnerstagabend (06. März) einen 68-Jährigen mit einer Axt attackiert und lebensgefährlich verletzt. Erste Einschätzungen durch ein forensisches Kurzgutachten deuten auf eine psychische Erkrankung des Mannes hin. Daher ordnete das Amtsgericht Münster an, dass er nicht in Untersuchungshaft, sondern in einer forensischen Klinik untergebracht wird.

Ermittlungen wegen versuchten Totschlags laufen weiter

Gegen den 41-Jährigen wird wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag ermittelt. Bisher hat er sich nicht zur Tat geäußert. Die Ermittler prüfen nun die Hintergründe der Tat und ob der Mann zum Zeitpunkt des Angriffs schuldfähig war.