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Femizid-Prozess vor dem Landgericht Münster: Mordanklage gegen 38-jährigen Mann aus Coesfeld

Ex-Bürgermeister von Ostbevern verurteilt: Dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit. Details zu Urteil, Hintergründen und Konsequenzen. Urteil nach Gewaltverbrechen in Bielefeld: Vater zu lebenslanger Haft, Mutter zu Jugendstrafe. Revision wurde bereits angekündigt. Ein Trio aus Münster und Rheine lockte Freier mit Sex-Dates als Falle in eine Wohnung, bedrohte sie mit einem Messer und raubte sie aus.

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Heute beginnt ein Verfahren am Landgericht Münster, das erneut auf die Problematik des Femizids aufmerksam macht. Der 38-jährige Mann aus Coesfeld steht unter Anklage, seine getrennt lebende Ehefrau im Dezember 2024 ermordet zu haben. Der Prozess wird unter dem Vorwurf des Mordes aus niedrigen Beweggründen geführt, ein Umstand, der in der deutschen Rechtsprechung auf besonders schwere Straftaten hinweist.

Tatvorwurf und Tathergang

Der Angeklagte soll sich am 4. Dezember 2024 heimlich in der Wohnung seiner 31-jährigen Ex-Frau versteckt haben. Laut Anklage wartete er dort auf ihre Rückkehr, um sie dann in einer überraschenden körperlichen Auseinandersetzung mit einem Kleidungsstück, vermutlich einer Kinderleggins, zu erdrosseln. Die Frau verlor das Bewusstsein und starb in der Wohnung. Der Täter flüchtete daraufhin, die Leiche wurde am Abend des gleichen Tages entdeckt.

Die Staatsanwaltschaft sieht das Motiv des Mannes in der Wut über die Trennung von seiner Frau und ihrem Wunsch nach Eigenständigkeit. Besonders schwer wog für den Angeklagten offenbar auch die Ablehnung seines traditionellen Rollenbildes durch die Frau sowie ihr Widerstand gegen seine Forderung nach alleiniger Sorgeberechtigung für die gemeinsamen Kinder.

Beziehung und Konflikte vor der Tat

Der Angeklagte und die Frau waren seit 2018 nach islamischem Recht verheiratet, lebten jedoch zum Zeitpunkt der Tat seit einiger Zeit getrennt. Die Trennung war von intensiven Konflikten geprägt. Besonders im Bereich der Eifersucht und Kontrolle gab es Spannungen. So soll der Mann heimlich Kameras und Mikrofone in der gemeinsamen Wohnung installiert haben, was schließlich zur Trennung führte, nachdem die Frau von der Überwachung erfuhr.

Nach der Trennung entbrannten weitere Streitigkeiten, insbesondere um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Der Mann hatte das alleinige Sorgerecht beansprucht, was zu heftigen Auseinandersetzungen führte. Die Frau soll sich zunehmend unsicher und bedroht gefühlt haben, was dazu führte, dass sie in ihrer Wohnung kaum noch übernachtete.

Der Angeklagte und sein Geständnis

Der Angeklagte bestreitet, Tötungsabsicht gehabt zu haben. In seiner Aussage erklärte er, dass Streitigkeiten über finanzielle Angelegenheiten der wahre Grund für die Trennung gewesen seien. Er habe lediglich zur Wohnung seiner Ex-Frau gehen wollen, um mit ihr über das Wohl der Kinder zu sprechen und ihr Geld anzubieten. Er gab zwar zu, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei, bestreitet jedoch, dass er die Absicht gehabt habe, sie zu töten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe sie mit Absicht erwürgt, wies er zurück. Stattdessen gab er an, die Frau habe ihn gebissen, und das Kleidungsstück sei durch sie selbst gegen ihren Hals gedrückt worden.

Ermittlungen und weitere Schritte

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stützen sich auf die Einschätzung, dass der Angeklagte aufgrund der emotionalen Belastung durch die Trennung und seine Enttäuschung über das Leben der Frau in einem Moment extremer Wut gehandelt habe. Besonders das verweigerte Sorgerecht und die Ablehnung seiner Kontrolle über das Leben seiner Ex-Frau spielen eine Rolle in der Tatbewertung.

Das Verfahren gegen den 38-Jährigen wird voraussichtlich bis Ende Juli 2025 andauern. In diesem Zeitraum wird das Gericht die verschiedenen Beweise und Aussagen prüfen, um zu einem Urteil zu gelangen.

 

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