
Die Stadt Münster plant ein Nachtfahrverbot für Mähroboter, um Igel und andere kleine Wildtiere zu schützen. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen soll am 24. Juni 2025 über die entsprechende Beschlussvorlage entscheiden. Ziel ist es, den nächtlichen Betrieb der Geräte zu unterbinden und so die heimische Artenvielfalt besser zu bewahren.
Konkret sieht der Entwurf eine Nutzungseinschränkung für Mähroboter zwischen 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang vor. Tagsüber dürfen die Geräte weiterhin betrieben werden. Umgesetzt werden soll die Maßnahme durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Münster.
Der Hintergrund für das geplante Verbot ist die hohe Gefahr, die von Mährobotern für nachtaktive Tiere ausgeht. Besonders betroffen sind Igel, die bei drohender Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen. Diese Schutzreaktion macht sie besonders anfällig für die rotierenden Klingen automatischer Mäher. Weitere gefährdete Arten sind unter anderem Kröten, Eidechsen, Schleichen, Grashüpfer und Spinnen.
Igel stehen unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Gartenbesitzer sind verpflichtet, bei der Pflege ihrer Grundstücke Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen.
Neben der unmittelbaren Gefahr für Tiere haben Mähroboter auch indirekte Effekte auf die Biodiversität. Der häufige und flächige Rasenschnitt fördert Monokulturen, in denen kaum Nahrung oder Rückzugsräume für Wildtiere zu finden sind. Strukturen wie Laubhaufen oder Totholz verschwinden zunehmend, wodurch naturnahe Lebensräume verloren gehen.
Die Stadt Münster ruft daher nicht nur zum bewussten Einsatz von Mährobotern auf, sondern appelliert an Bürger, ihre Gärten naturnaher zu gestalten. Wildblumen, Hecken und ungemähte Ecken bieten Lebensraum für viele Tierarten – ein Beitrag, den jeder leisten kann.
Mit dem geplanten Nachtfahrverbot möchte die Stadt nicht nur akute Gefahren für Tiere reduzieren, sondern ein Signal für mehr Naturschutz im Wohnumfeld setzen. Der Schritt ist Teil einer größeren Strategie zur Förderung der Biodiversität im urbanen Raum. Sollte der Ausschuss zustimmen, tritt die Regelung voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft.