
Münster. Im Prozess um die Ausbeutung junger Frauen hat das Landgericht Münster mehrere Angeklagte schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, zwei junge Frauen – darunter eine Minderjährige – zur Prostitution gedrängt und teils unter Druck gesetzt zu haben. Nach der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass vor allem zwei Brüder und die Lebensgefährtin des älteren Bruders an den Taten beteiligt waren.
Der ältere Bruder erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er maßgeblich an der Organisation und Durchführung der Prostitution beteiligt war und wiederholt Gewalt oder Druck ausgeübt hatte.
Der jüngere Bruder wurde zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Auch bei ihm erkannten die Richter eine Beteiligung an der Zwangsprostitution. Die Lebensgefährtin des älteren Bruders muss eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verbüßen. Das Gericht stellte fest, dass auch sie in die Abläufe eingebunden war und Handlungen förderte, die die jungen Frauen unter Druck setzten.
Die Eltern der beiden Brüder standen ebenfalls vor Gericht, wurden jedoch freigesprochen. Nach Auffassung der Kammer ließ sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass sie aktiv zur Prostitution beigetragen oder diese begünstigt hatten. Der bloße Umstand, dass die Taten teilweise in ihrem Wohnumfeld stattfanden, reichte für eine Verurteilung nicht aus.
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