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Reform der Kita-Trägerschaft im Bistum Münster: Ein neuer Kurs ab 2027

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Foto: Evgeni Tcherkasski

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Ab dem 1. August 2027 wird das Bistum Münster die Kita-Trägerschaft umfassend umgestalten. Im Mittelpunkt der Reform steht eine deutliche Veränderung der bisherigen Strukturen, die künftig stärker auf Zentralisierung und Standardisierung setzen soll. Diese weitreichende Entscheidung hat das Ziel, die kirchlichen Kitas im Bistum effizienter zu organisieren und die Qualität der Angebote langfristig zu sichern.

Eine neue Trägerstruktur für mehr Transparenz und Effizienz

Im Zentrum der Reform steht die Einführung einer neuen Trägerstruktur, die oberhalb der Pfarrei-Ebene angesiedelt wird. Diese Entscheidung wurde getroffen, um künftig einheitliche Standards in allen Kitas des Bistums zu gewährleisten. Durch die Umstellung sollen sowohl die Entscheidungsprozesse als auch die organisatorischen Abläufe zentralisiert und damit effizienter gestaltet werden.

Ein weiterer Vorteil dieser Neustrukturierung liegt in der angestrebten wirtschaftlichen Transparenz. Durch eine zentralisierte Verwaltung können finanzielle Mittel besser überwacht und eingesetzt werden, was langfristig zu einer besseren Nutzung der Ressourcen führen soll.

Mögliche Rechtsformen für das neue Modell

Zur Umsetzung dieser Struktur werden derzeit verschiedene Rechtsformen geprüft. Im Gespräch sind vor allem Kirchengemeindeverbände (KGVs), die auf Ebene der Kreisdekanate und des Stadtdekanats Münster eingeführt werden sollen. Ab dem 1. Januar 2027 könnte dieses Modell in Kraft treten. Darüber hinaus wird auch die Möglichkeit einer gemeinnützigen GmbH als Trägerform untersucht. Die Entscheidung über die endgültige Form soll bis September 2025 fallen.

Die geplante Reform orientiert sich an den Erfahrungen anderer Bistümer, die ähnliche Umstrukturierungen bereits erfolgreich umgesetzt haben. So hat das Erzbistum Köln seit Oktober 2024 eine zentrale Kita-Trägergesellschaft eingeführt, während das Erzbistum Paderborn fünf gemeinnützige Kita-GmbHs betreibt.

Warum die Reform notwendig ist

Die Gründe für die Neustrukturierung liegen vor allem in den veränderten Rahmenbedingungen für die kirchlichen Kitas. Eine zunehmende Bürokratisierung und die Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen, insbesondere im Bereich der Landesmittel, machen eine Reform erforderlich. Die Empfehlung des Diözesanrats, des höchsten synodalen Beratungsgremiums, war ein entscheidender Impuls für die geplante Umgestaltung.

Ziel der Reform ist es, nicht nur die Qualität der Kitas zu verbessern, sondern auch eine größere Wirtschaftlichkeit und Verbindlichkeit bei den Entscheidungen sicherzustellen. Der Diözesanrat erhofft sich durch die neuen Strukturen eine spürbare Verbesserung der finanziellen und organisatorischen Basis der Kitas im Bistum.

Pilotprojekt in Recklinghausen als Vorreiter

Bereits Anfang 2025 startet im Kreisdekanat Recklinghausen ein Pilotprojekt, bei dem das neue Modell auf KGV-Basis getestet wird. Der dortige Versuch soll als Grundlage für die flächendeckende Einführung der neuen Struktur dienen. Im Jahr 2026 wird der Pilot-KGV in Recklinghausen bereits in vollem Umfang umgesetzt, sodass dort die Umstellung noch vor der landesweiten Einführung im Jahr 2027 greift.

Herausforderungen und Bedenken

Die geplante Reform wird nicht ohne Herausforderungen über die Bühne gehen. Sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter stehen der Umstrukturierung zum Teil skeptisch gegenüber. Verunsicherung und Sorgen über die Auswirkungen auf die tägliche Arbeit sind nach wie vor spürbar. Diese Bedenken werden jedoch von der Diözese ernst genommen, und ein begleitender Dialog mit den Beteiligten ist vorgesehen, um eine möglichst reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Weitere Neuerung: Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform wird die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 1. Januar 2029 sein. Ziel ist es, eine noch transparentere Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Kirchengemeinden zu ermöglichen. Diese Neuerung soll langfristig dazu beitragen, die Finanzstrukturen in den Kitas noch besser nachvollziehbar zu machen und für alle Beteiligten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen klar darzustellen.

Ein notwendiger Schritt in die Zukunft

Die geplante Neustrukturierung der Kita-Trägerschaft im Bistum Münster ist eine weitreichende Entscheidung, die die kirchlichen Kitas in eine neue Ära führen soll. Auch wenn die Umstellung mit Herausforderungen verbunden ist, bietet die Reform langfristig viele Chancen, sowohl in Bezug auf die Qualität als auch auf die Wirtschaftlichkeit der Kitas. Die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zeigt, dass das Bistum Münster den Mut hat, sich den neuen Anforderungen zu stellen und eine zukunftsfähige Lösung für die Trägerschaft zu finden.

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