
Greven: Für einen 45-jährigen Mann aus Hagen endete der Urlaub in der Türkei mit einer unangenehmen Überraschung. Am Donnerstagabend (21. August) kontrollierte die Bundespolizei den Rückkehrer nach seiner Landung aus Antalya am Flughafen Münster/Osnabrück und konfrontierte ihn mit einem bestehenden Haftbefehl.
Der Mann war bereits im Mai 2023 vom Amtsgericht Hagen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Die Gesamtsumme von 600 Euro hatte er jedoch nicht beglichen. Da die Zahlung ausblieb, erließ die Staatsanwaltschaft während seines Urlaubs einen Haftbefehl.
Bei der Einreisekontrolle schlug das Fahndungssystem an. Die Bundespolizisten stellten den Reisenden und erläuterten ihm die Konsequenzen: Entweder er begleicht die offene Geldstrafe sofort oder er muss eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Der 45-Jährige entschied sich für die Zahlung. Noch am Flughafen Münster/Osnabrück beglich er die Summe von 600 Euro in bar.
Durch die umgehende Zahlung konnte der Mann eine Inhaftierung abwenden. Anschließend durfte er seine Heimreise antreten. Der Vorfall zeigt erneut, wie konsequent offene Haftbefehle bei Ein- und Ausreisekontrollen durch die Bundespolizei vollstreckt werden.