
Münster. Der Streit um das geschlossene Schlossgarten-Café in Münster ist juristisch beendet. Vor dem Landgericht Münster haben sich die Universität Münster und der bisherige Pächter auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist das Pachtverhältnis beendet, zudem wurde eine Schadenersatzzahlung vereinbart. Wie es mit dem Gebäude und dem Standort weitergeht, bleibt offen.
Auslöser des Verfahrens war die Schließung der Gastronomie wegen Einsturzgefahr. Der große Saal durfte bereits seit Juli 2024 nicht mehr genutzt werden, Anfang 2025 wurde der Betrieb vollständig eingestellt. Für den Pächter entfiel damit kurzfristig die wirtschaftliche Grundlage des Betriebs. Die Auseinandersetzung mit der Universität, die das Gebäude vom Land angemietet und weiterverpachtet hatte, führte schließlich zu einem Verfahren vor dem Landgericht.
Mit dem nun geschlossenen Vergleich ist dieses Verfahren abgeschlossen. Nach Angaben der Universität gilt das Pachtverhältnis damit als beendet.
Teil der Einigung ist eine Schadenersatzzahlung der Universität an den bisherigen Pächter. Zur Höhe der Zahlung macht die Hochschule keine Angaben. Auch zu in Medien kursierenden Beträgen äußert sie sich nicht. Fest steht, dass mit dem Vergleich die gegenseitigen Ansprüche aus dem Pachtverhältnis geregelt wurden.
Der frühere Pächter hat nach Abschluss des Vergleichs vier Monate Zeit, sein Eigentum aus dem Gebäude zu entfernen. Da die Einigung Ende Dezember zustande kam, endet diese Frist Ende April. Ob und wann an diesem Standort wieder Gastronomie möglich sein wird, gilt derzeit als offen.
Grund für die Einstellung des Betriebs ist der bauliche Zustand des Gebäudes. Nach Angaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW, der mehrere Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist die Standsicherheit des Daches über dem großen Saal nicht mehr gewährleistet. Weitere Untersuchungen hätten ergeben, dass auch der Baugrund die Statik beeinträchtigt. Das Gebäude wurde auf dem Aushub der ehemaligen Schlossgräfte errichtet, der sich weiterhin setzt. Nach Einschätzung des BLB gilt eine Sanierung deshalb als wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Der Ausgang des Verfahrens betrifft nicht nur den früheren Pächter. Das Gebäude liegt zwischen Schlossgarten und Botanischem Garten, einem der meistfrequentierten Ausflugsziele der Stadt. Nach Angaben der Universität kamen im Jahr 2023 mehr als 220.000 Besucherinnen und Besucher in den Botanischen Garten. Auch die Stadt Münster spricht von rund 200.000 Gästen jährlich.
Der Botanische Garten erstreckt sich über mehrere Hektar, umfasst mehrere ganzjährig zugängliche Gewächshäuser und wird sowohl für Forschung und Lehre als auch als Erholungsort genutzt. Entsprechend hoch ist die Bedeutung des Standorts für Studierende, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Touristinnen und Touristen.
Eine Bewirtung im Umfeld des Botanischen Gartens gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Der Garten wurde 1803 gegründet, erste Gewächshäuser entstanden kurz darauf. Welche Rolle diese historische Nutzung für die künftigen Planungen spielt, ist derzeit offen.
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