
Osnabrück. Vor dem Landgericht Osnabrück müssen sich ein 60-jähriger Vater und sein 41 Jahre alter Sohn aus Ahlen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über Jahre hinweg Sozialabgaben in großem Umfang nicht gezahlt zu haben. Der Schaden soll sich nach Anklageangaben auf rund 1,6 Millionen Euro belaufen.
Kern des Verfahrens ist der Verdacht, dass Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Solche Fälle werden strafrechtlich häufig als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verfolgt. Dabei geht es nicht um formale Fehler, sondern um systematische Verstöße mit potenziell hohen Strafrahmen.
Neben Vater und Sohn sind zwei weitere Männer angeklagt: ein 62-Jähriger aus Ahlen sowie ein 54-Jähriger aus Rotterdam. Ihnen wird Beihilfe vorgeworfen. Die Gruppe soll gemeinsam Strukturen genutzt haben, um die Abgabenlast zu umgehen.
Nach Angaben der Anklage betrieb die Gruppe drei Zustell-Depots des Logistikunternehmens Hermes – in Emsbüren, Sendenhorst und Neuenkirchen bei Osnabrück. Hermes arbeitet in Teilen mit externen Unternehmern, die regionale Zustellgebiete betreuen. Diese Struktur steht nun im Mittelpunkt der gerichtlichen Aufarbeitung.
Auslöser für das Verfahren war eine Kontrolle durch das Hauptzollamt Osnabrück. Ein Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stieß am Depot in Neuenkirchen auf Unregelmäßigkeiten. Daraus entwickelte sich ein umfangreiches Ermittlungsverfahren, das sich über mehrere Jahre erstreckte.
Laut Anklage sollen zeitweise bis zu 300 Menschen für die Depots gearbeitet haben, überwiegend aus Rumänien und Bulgarien. Das Lohnmodell steht besonders im Fokus: Offiziell sollen die Beschäftigten rund 1.400 Euro brutto erhalten haben, weitere Beträge seien nach Darstellung der Ermittler bar ausgezahlt worden.
Im Zuge der Ermittlungen kamen auch Telefonüberwachungen zum Einsatz. Solche Maßnahmen sind in Deutschland nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und deuten auf den Schweregrad des Tatvorwurfs hin. Ergänzend führten die Behörden zahlreiche Personenkontrollen durch.
Für das Verfahren sind insgesamt 20 Verhandlungstage angesetzt. Nach Gerichtsangaben wird auch über eine Verständigung nachgedacht. Dabei könnte ein Geständnis im Gegenzug zu einer begrenzten Strafobergrenze stehen. Ob es zu einem solchen Deal kommt, ist bislang offen.
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