In der Frühlingsnacht des Jahres 2023, als das Volksfest Send in Münster in vollem Gange war, ereignete sich eine Tragödie, die die Feierlichkeiten abrupt beendete und eine tiefe Narbe in der Gemeinschaft hinterließ. Ein 21-jähriger Mann, der später zum Mittelpunkt eines umfangreichen Gerichtsverfahrens werden sollte, verwickelte sich in einen Streit mit einem 31-jährigen Kirmesbesucher. Was als verbaler Disput begann, eskalierte schnell zu einem tödlichen Zwischenfall. Der jüngere Mann zog unvermittelt ein Messer und stach dem Familienvater direkt ins Herz. Dieser verstarb noch am Ort des Geschehens an seinen Verletzungen. Die Stadt, erschüttert durch das sinnlose Gewaltverbrechen, traf die Entscheidung, das Volksfest als Zeichen der Trauer vorzeitig zu beenden.
Nach der Tat setzte sich der Täter ab, was eine intensive Fahndungsaktion der Polizei nach sich zog. Die Ermittler veröffentlichten Fotos des Flüchtigen und baten die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Suche. Der Angeklagte, bereits wegen früherer Gewalttaten polizeibekannt, war vier Tage auf der Flucht, bevor er in Begleitung seines Bruders und seines Anwalts bei der Polizei erschien und sich stellte. Diese Handlung löste eine Welle der Erleichterung in der Stadt aus, doch die Fragen nach dem Warum und dem Wie des Verbrechens blieben bestehen.
Der Prozess gegen den 21-Jährigen begann sechs Monate nach der Tat am Landgericht Münster. Zum Auftakt verlas sein Anwalt eine Erklärung, in der der Angeklagte sein tiefes Bedauern ausdrückte und zugab, die Tat begangen zu haben. Er schilderte, dass er in der Tatnacht stark alkoholisiert war und sich an viele Details nicht erinnern könne, beteuerte jedoch seine Reue und bat die Familie des Opfers um Vergebung. Diese öffentliche Reuebewegung wurde von der Gemeinschaft mit gemischten Gefühlen aufgenommen – von Skepsis bis zu einem vorsichtigen Verständnis für das Geständnis.
Der Prozess zog sich über mehrere Tage hin, während denen die Verteidigung versuchte, die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Frage zu stellen und gegen die Einstufung der Tat als Mord zu argumentieren. Sie forderte unter anderem ein neues Gutachten zur Schuldfähigkeit und versuchte, mittels einer Videoanalyse die Mordabsicht ihres Mandanten zu widerlegen. Beide Anträge wurden jedoch vom Gericht abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hielt an ihrer Überzeugung fest, dass es sich um einen heimtückischen Mord handelte. Am Ende des Verfahrens sprach das Landgericht Münster das Urteil: Lebenslange Haft für den jungen Mann wegen Mordes. Das Gericht stützte sich dabei auf die Schwere der Tat und die Umstände, unter denen sie begangen wurde.
Der Fall hinterließ nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen tiefe Wunden, sondern prägte auch das kollektive Bewusstsein der Stadt Münster. Die Entscheidung, das Volksfest Send in Gedenken an das Opfer abzubrechen, zeugt von der tiefen Betroffenheit und dem Zusammenhalt der Gemeinschaft. Das harte Urteil des Gerichts unterstreicht zudem die Unverzeihlichkeit und Schwere des Verbrechens.