
Die Bundesregierung will das Kindergeld ab 2027 anheben. Die Erhöhung ist Teil eines Steuerpakets, auf das sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss verständigt haben. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen unter anderem Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen.
Derzeit erhalten Familien 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2026. Das Bundesfinanzministerium nennt für die neue Reform einen Zielwert von voraussichtlich 272 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2028. Die Anhebung soll in zwei Stufen erfolgen. Die genaue Monatszahlung für 2027 ist nach aktuellem Stand noch nicht abschließend beziffert. Das Ministerium verweist darauf, dass die Werte im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach Vorliegen des Existenzminimumberichts final festgelegt werden.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Anspruch haben grundsätzlich Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger. Für Kinder in Ausbildung kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Damit betrifft die geplante Erhöhung nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch viele Haushalte mit volljährigen Kindern in Ausbildung.
Die Kindergelderhöhung steht im Zusammenhang mit dem Kinderfreibetrag. Dieser beträgt 2026 insgesamt 9.756 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll im Zuge der Reform angehoben werden. Für Familien ist das deshalb wichtig, weil das Finanzamt bei der Einkommensteuer prüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen profitieren in der Regel direkt vom monatlichen Kindergeld. Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag steuerlich stärker wirken.
Die geplante Erhöhung ist bisher eine politische Einigung der Koalitionsspitzen. Sie ist damit noch nicht automatisch geltendes Recht. Ein konkretes Gesetz mit den finalen Beträgen muss noch durch das parlamentarische Verfahren. Das Bundesfinanzministerium schreibt ausdrücklich, dass die Werte im Gesetzgebungsverfahren final beziffert werden. Damit ist klar: Familien können mit einer Erhöhung rechnen, die exakte Stufe für 2027 ist aber noch nicht politisch beschlossen.
Parallel läuft eine weitere Reform. Das Kindergeld soll ab 2027 schrittweise ohne Antrag ausgezahlt werden können. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf dazu bereits am 18. März 2026 beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 22. Mai 2026 erstmals beraten, die Abstimmung ist für den 9. Juli 2026 vorgesehen. In einer ersten Stufe soll das Verfahren für weitere Kinder von Eltern greifen, die bereits Kindergeld erhalten. Später soll es auch für erste Kinder gelten, wenn alle notwendigen Daten vorliegen.
CDU, CSU und SPD tragen die Erhöhung als Teil des Koalitionspakets gemeinsam. Die Union betont die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen, warnt aber vor einer reinen Umverteilung. Die SPD stellt über das Bundesfinanzministerium die Entlastung von Familien und Beschäftigten in den Mittelpunkt und akzeptiert zur Finanzierung höhere Belastungen für sehr hohe Einkommen. Die Grünen kritisieren das Paket als zu klein und verweisen darauf, dass Kindergeld und Grundfreibetrag ohnehin regelmäßig angepasst würden. Die AfD bewertet das Paket als unzureichend und will Zahlungen für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen.
Für Familien ist die angekündigte Erhöhung ein spürbares Signal, aber noch keine vollständig ausgearbeitete Regelung. Sicher ist derzeit: Das Kindergeld liegt 2026 bei 259 Euro pro Kind und Monat, die Koalition plant eine Anhebung ab 2027 und nennt 272 Euro als Zielwert für 2028. Offen bleibt, wie hoch die erste Stufe zum 1. Januar 2027 genau ausfallen wird. Entscheidend werden der Existenzminimumbericht, der Gesetzentwurf und die Beratungen im Bundestag.
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