
Ein neuer Personalausweis ohne Adresse könnte in Deutschland in einigen Jahren Realität werden. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einer neuen Generation des Dokuments und prüft dabei, die bisher auf der Rückseite aufgedruckte Wohnanschrift zu streichen. Nach Angaben des Ministeriums gegenüber der Rheinischen Post geht es zugleich um ein größeres Lichtbild, zusätzliche Sicherheitsmerkmale, eine stärkere kryptografische Absicherung und möglicherweise einen Data-Matrix-Code. Beschlossen ist diese Reform allerdings nicht. Die Konzeptionsphase soll nach den bisherigen Angaben bis Ende 2027 dauern. Erst danach könnten konkrete gesetzgeberische Schritte folgen.
Derzeit schreibt das Personalausweisgesetz ausdrücklich vor, dass die Anschrift zu den sichtbaren Angaben auf dem Personalausweis gehört. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss deshalb nicht nur seinen Wohnsitz im Melderegister ändern lassen. Auch die Anschrift auf dem Ausweis muss aktualisiert werden. Bei einem klassischen Behördengang geschieht das über einen neuen Aufkleber auf der Rückseite des Dokuments. Die gesetzliche Grundlage für die aufgedruckte Anschrift besteht weiterhin unverändert.
Genau dieses Verfahren stellt das Bundesinnenministerium für eine künftige Ausweisgeneration infrage. Nach den vom Ministerium bestätigten Überlegungen soll geprüft werden, ob das sichtbare Adressfeld und damit auch der Änderungsaufkleber entfallen können. Als Gründe werden Bürokratieentlastung und Digitalisierung genannt. Einen fertigen Gesetzentwurf für diese Änderung gibt es bislang nicht. Ebenso wenig steht ein Einführungstermin fest. Die derzeitige Konzeptionsarbeit soll nach den bekannt gewordenen Angaben bis Ende 2027 laufen.
Die Wohnanschrift würde mit einem Wegfall des Aufdrucks nicht aus den staatlichen Datenbeständen verschwinden. Bereits heute wird die Adresse auch elektronisch auf dem Chip des Personalausweises verarbeitet. Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Bürger ihre dort gespeicherten Adressdaten nach einer Ummeldung über die AusweisApp aktualisieren. Anschließend wird bislang zusätzlich ein neuer Adressaufkleber von der Bundesdruckerei an die neue Wohnanschrift geschickt.
Für die geplante neue Ausweisgeneration prüft das Innenministerium nach Angaben des Bundestages, wie eine auf dem Chip gespeicherte Anschrift sicher und möglichst barrierearm ausgelesen werden könnte. Das ist besonders relevant, weil der Personalausweis heute nicht nur zur Identifizierung dient. Die aufgedruckte Adresse wird beispielsweise bei bestimmten Vertragsabschlüssen oder anderen Vorgängen als einfacher Wohnsitznachweis genutzt. Wie dieser Nachweis ohne sichtbare Adresse im Einzelnen funktionieren soll, ist noch nicht abschließend geregelt.
Unterstützung für die Idee kommt aus dem Petitionsausschuss des Bundestages. Er befasste sich im Frühjahr 2026 mit einer Petition, deren Verfasser einen Personalausweis ohne sichtbare Wohnanschrift angeregt hatte. Der Ausschuss überwies das Anliegen mit breiter Mehrheit als Material an das Bundesinnenministerium. Damit wurde keine Gesetzesänderung beschlossen, die Anregung soll jedoch bei den weiteren Überlegungen berücksichtigt werden.
Der Ausschuss verwies zugleich auf einen wesentlichen Nachteil eines Wegfalls. Die aufgedruckte Anschrift erfüllt heute eine praktische Funktion, etwa wenn neben der Identität auch die Meldeadresse nachgewiesen werden muss. Genannt wurden unter anderem Kontoeröffnungen sowie Telefon- und Mietverträge. Die Abgeordneten kamen dennoch zu dem Ergebnis, dass der Aufdruck nicht alternativlos sei. Andere Verfahren für einen Wohnsitznachweis seien grundsätzlich möglich. Genau dafür muss das Innenministerium nun praktikable digitale Lösungen entwickeln.
Für Bürger könnte der Wegfall der Adresse vor allem nach einem Wohnungswechsel spürbar werden. Die gesetzliche Meldepflicht würde dadurch nicht abgeschafft. Nach einem Umzug muss die neue Haupt- oder alleinige Wohnung grundsätzlich weiterhin innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Das ist inzwischen vielerorts auch über die bundesweite elektronische Wohnsitzanmeldung möglich.
Entfallen könnte bei einer späteren Reform dagegen der zusätzliche Schritt, die neue Anschrift sichtbar auf dem Personalausweis einzutragen. Heute wird bei der digitalen Wohnsitzanmeldung zunächst die Adresse auf dem Chip aktualisiert. Danach erhält der Bürger den neuen Aufkleber per Post und bringt ihn selbst auf dem Ausweis an. Sollte das Bundesinnenministerium den Adressaufdruck tatsächlich abschaffen, wäre dieser letzte Schritt künftig nicht mehr erforderlich. Bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung bleibt das bestehende Verfahren jedoch erhalten.
Die Überlegungen reichen über das Adressfeld hinaus. Nach den vom Innenministerium bestätigten Angaben wird für die nächste Ausweisgeneration unter anderem ein größeres Lichtbild geprüft. Hinzukommen könnten zusätzliche physische Sicherheitsmerkmale, eine verbesserte kryptografische Absicherung sowie ein Data-Matrix-Code. Diese Elemente sollen insbesondere die Prüfung von Identität und Echtheit erleichtern.
Auch diese technischen Eigenschaften befinden sich bislang in der Entwicklung beziehungsweise Prüfung. Wie der neue Personalausweis am Ende genau aussehen wird, ist daher noch offen. Die Bundesregierung hat weder ein verbindliches Ausgabedatum für die neue Generation genannt noch festgelegt, dass bestehende Ausweise vorzeitig ausgetauscht werden müssten. Aus der laufenden Konzeptionsarbeit ergibt sich deshalb aktuell kein Handlungsbedarf für Bürger.
Von der Diskussion über die neue Ausweisgeneration getrennt werden muss eine zweite Änderung. Die Bundesregierung will Menschen ab 70 Jahren ermöglichen, einen Personalausweis nach Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitsdatums unbegrenzt weiterzuverwenden, wenn sie bei dessen letzter Beantragung bereits mindestens 70 Jahre alt waren. Diese Regel befindet sich nicht mehr lediglich in einer ministeriellen Prüfung. Sie ist Bestandteil des Regierungsentwurfs für das Digitale Identitätengesetz, der Ende Juli als Bundestagsdrucksache 21/7408 vorgelegt wurde.
Noch ist aber auch diese Änderung nicht geltendes Recht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Behördengänge für ältere Menschen zu reduzieren. Nach der Begründung der Bundesregierung soll die Regel auch für bereits ausgestellte Personalausweise gelten. Ein automatischer Austausch gegen ein neues Dokument wäre dafür nicht notwendig.
Die geplante unbegrenzte Weiterverwendung bedeutet allerdings nicht, dass ein alter Personalausweis für Menschen ab 70 künftig überall wie ein regulär gültiges Dokument eingesetzt werden könnte. Die Bundesregierung unterscheidet ausdrücklich zwischen alltäglicher Nutzung und Vorgängen mit höheren Sicherheitsanforderungen. Für Personenkontrollen oder Wahlen soll der Ausweis nach dem Entwurf weiter genutzt werden können.
Für Reisen innerhalb der EU, notarielle Verträge, Kontoeröffnungen oder die Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion empfiehlt die Bundesregierung dagegen weiterhin ein aktuelles Dokument. Die eID-Funktion soll nach Ablauf des regulären Gültigkeitsdatums nicht unbegrenzt weiter funktionieren. Auch technische Sicherheitsmerkmale und die internationale Anerkennung könnten nicht dauerhaft garantiert werden. Menschen ab 70 könnten deshalb auch künftig freiwillig einen neuen Personalausweis beantragen.
Für den klassischen Altersnachweis hätte ein Wegfall der Wohnanschrift keine unmittelbare Bedeutung. Das Geburtsdatum gehört unabhängig von der Adresse zu den zentralen Angaben des Personalausweises. Wer sich beispielsweise beim Kauf altersbeschränkter Waren oder bei einer Zugangskontrolle ausweisen muss, benötigt dafür keine aufgedruckte Wohnadresse.
Größer wären die Auswirkungen bei Situationen, in denen gleichzeitig Identität und Wohnanschrift nachgewiesen werden sollen. Hier müsste bei einem Personalausweis ohne sichtbare Adresse eine Alternative zur einfachen Sichtprüfung geschaffen werden. Das Bundesinnenministerium prüft deshalb digitale und möglichst barrierearme Verfahren zum Auslesen der auf dem Chip gespeicherten Anschrift. Wie diese im Alltag bei Banken, Vermietern, Unternehmen oder Behörden konkret eingesetzt werden können, steht noch nicht fest.
Für aktuelle Personalausweise gelten damit zunächst die bisherigen Regeln. Die Wohnanschrift bleibt auf dem Dokument sichtbar und muss nach einem Umzug aktualisiert werden. Bei Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Bürger die Adressdaten auf dem Chip bereits heute digital ändern lassen und erhalten anschließend den erforderlichen Aufkleber per Post.
Die Abschaffung des sichtbaren Adressfeldes ist dagegen ein mögliches Element einer späteren Ausweisgeneration und noch kein beschlossenes Gesetz. Weiter fortgeschritten ist lediglich die geplante Erleichterung für Menschen ab 70 Jahren. Auch sie wird aber erst verbindlich, wenn das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die entsprechende Regelung in Kraft getreten ist. Bis dahin gelten auch für ältere Bürger grundsätzlich die bestehenden Gültigkeitsregeln des Personalausweises.
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