
Ein angeschossener Storch in Groß Neuendorf sorgt im brandenburgischen Oderbruch für Aufsehen. Ein junger Weißstorch soll im Letschiner Ortsteil Groß Neuendorf mit einem Luftgewehr beschossen worden sein. Der Vogel wurde verletzt und anschließend in die Obhut einer Tierschützerin gebracht. Nach dem zuletzt bekannten Stand wurde das Tier in Buschdorf versorgt. Zu möglichen Verantwortlichen und den genauen Umständen des Geschehens lagen zunächst keine behördlich bestätigten Angaben vor.
Bekannt wurde der Fall am Samstag, 8. August 2026. Dem veröffentlichten Bericht zufolge hielt sich der Jungstorch auf beziehungsweise an der Kirche von Groß Neuendorf auf, als er mit einem Luftgewehr getroffen wurde. Der verletzte Vogel überlebte zunächst und gelangte anschließend zu einer erfahrenen Tierschützerin nach Buschdorf. Über Art und Schwere seiner Verletzungen sowie seine langfristigen Überlebenschancen gab es zunächst keine gesicherten Angaben.
Auch der genaue Zeitpunkt des Beschusses und der Ablauf unmittelbar danach blieben zunächst offen. Ebenso war nicht behördlich bestätigt, aus welcher Entfernung geschossen wurde und wie viele Schüsse abgegeben worden sein sollen. Angaben zu einer verdächtigen Person lagen zunächst ebenfalls nicht vor. Der zuletzt dokumentierte Stand spricht damit für einen verletzten, aber lebenden Jungvogel, der menschlicher Versorgung bedurfte.
Zu möglichen polizeilichen Ermittlungen waren am Sonntagvormittag zunächst keine detaillierten offiziellen Angaben veröffentlicht. Insbesondere lagen keine bestätigten Informationen über eine tatverdächtige Person, sichergestellte Waffen oder andere Beweismittel vor. Auch ein konkreter öffentlicher Zeugenaufruf der Polizei mit Aktenzeichen oder Kontaktstelle war zunächst nicht bestätigt.
Damit bleiben zentrale Fragen offen. Dazu gehört, wer den Schuss abgegeben hat und unter welchen Umständen der Storch getroffen wurde. Aus dem bislang bekannten Geschehen lässt sich auch kein Motiv ableiten. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kann erst geklärt werden, wenn eine Person ermittelt und ihr ein entsprechendes Verhalten nachgewiesen wird.
Der Weißstorch ist eine europäische Vogelart und unterliegt in Deutschland dem besonderen Artenschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es grundsätzlich, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Der Weißstorch gehört zudem zu den Arten des Anhangs I der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Damit gelten für ihn auch auf europäischer Ebene besondere Schutzvorgaben.
Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Tötungsverbot können die naturschutzrechtlichen Konsequenzen erheblich sein. Für das vorsätzliche Töten bestimmter besonders geschützter Vogelarten des Anhangs I sieht das Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Wird ein geschütztes Tier verletzt und nicht getötet, hängt die rechtliche Bewertung von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Naturschutzrechtliche Verstöße können zudem mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Daneben greift das Tierschutzgesetz. Danach darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, kann nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Welche Vorschriften im Fall von Groß Neuendorf tatsächlich einschlägig sind, hängt vom Ergebnis möglicher Ermittlungen ab.
Wie häufig speziell Weißstörche in Deutschland absichtlich beschossen werden, lässt sich aus öffentlich verfügbaren Statistiken nicht zuverlässig beziffern. Eine bundesweit einheitliche Statistik ausschließlich zu Angriffen auf Störche existiert nicht. Fälle illegaler Verfolgung geschützter Vögel werden jedoch seit Jahren dokumentiert. Eine europäische Untersuchung, auf die sich der Naturschutzbund NABU bezieht, schätzte für Deutschland vor einigen Jahren insgesamt mehrere zehntausend illegal getötete Vögel pro Jahr. Diese Zahl umfasst allerdings viele Arten und unterschiedliche Formen der Verfolgung und lässt sich nicht auf Weißstörche übertragen.
Der Weißstorch selbst hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten deutlich erholt. Für die Saison 2026 rechnet der NABU bundesweit mit mehr als 15.000 Brutpaaren. Brandenburg gehört traditionell zu den wichtigen Storchenregionen Deutschlands. Die Tiere brüten häufig auf Dächern, Schornsteinen und eigens errichteten Nisthilfen und beginnen im Spätsommer mit dem Zug in ihre Wintergebiete. Ein Jungstorch Anfang August befindet sich damit in einer besonders wichtigen Phase vor dem ersten großen Zug.
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