Brüssel ringt um Russland-Sanktionen und zwei Milliardäre

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Europäische Union steht bei ihren Sanktionen gegen Russland vor einer schwierigen Entscheidung. Am Dienstagmorgen wollten die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten in Brüssel erneut über die Verlängerung der personenbezogenen Strafmaßnahmen beraten. Im Zentrum des Streits stehen die Unternehmer Alischer Usmanow und Michail Fridman. Beide könnten nach einem in Brüssel ausgehandelten Kompromiss von der Sanktionsliste gestrichen werden. Im Gegenzug sollen die Maßnahmen gegen rund 3.000 weitere Personen und Organisationen für deutlich längere Zeit verlängert werden.

Eine endgültige Entscheidung war am frühen Dienstagmorgen noch nicht gefallen. Die derzeitigen Einträge wurden bereits außerplanmäßig um sieben Tage bis zum 22. September verlängert, nachdem sich die Mitgliedstaaten zuvor nicht auf die reguläre Fortsetzung verständigen konnten. Für die Verlängerung ist die Zustimmung aller 27 EU-Staaten erforderlich.

Streit betrifft die Sanktionsliste und nicht das jüngste Paket

Bei dem aktuellen Konflikt geht es um die turnusmäßige Verlängerung personenbezogener EU-Sanktionen gegen Russland. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten und Einreiseverbote. Sie sind von den umfangreichen Wirtschaftssanktionen gegen russische Banken, Energieunternehmen, den Handel und andere Wirtschaftsbereiche zu unterscheiden.

Das jüngste große Sanktionspaket der EU wurde bereits am 23. Juli 2026 beschlossen. Mit diesem 21. Paket nahm die Union weitere 48 Personen und 170 Organisationen in Sanktionsregelungen auf und verschärfte unter anderem Maßnahmen gegen den russischen Finanzsektor, Kryptowährungsdienstleister und Teile des Energiesektors. Die allgemeinen Wirtschaftssanktionen wegen des russischen Angriffskriegs wurden bereits im Juni bis zum 31. Juli 2027 verlängert. Sie wären von einem Scheitern der aktuellen Gespräche über die personenbezogene Liste nicht betroffen.

Parallel laufen in Brüssel Vorbereitungen für weitere mögliche Sanktionen. Diese Arbeiten sind jedoch von der derzeitigen Auseinandersetzung um Usmanow und Fridman zu trennen. Ein weiteres umfassendes Paket ist bislang nicht in Kraft getreten.

Usmanow und Fridman stehen seit 2022 unter Sanktionen

Alischer Usmanow ist ein in Usbekistan geborener russischer Geschäftsmann, dessen Vermögen vor allem aus Beteiligungen in den Bereichen Bergbau, Metallindustrie, Telekommunikation und Medien stammt. Die EU nahm ihn 2022 nach Beginn der russischen Großinvasion in die Ukraine auf ihre Sanktionsliste. Zur damaligen Begründung verwies der Rat unter anderem auf seine engen Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und seine wirtschaftliche Bedeutung in Russland.

Michail Fridman gehört zu den Mitgründern der Alfa Group und zählt seit Jahrzehnten zu den bekanntesten russischen Unternehmern. Auch gegen ihn verhängte die EU 2022 Sanktionen. Fridman und Usmanow haben die gegen sie gerichteten Maßnahmen zurückgewiesen und auf verschiedenen juristischen Wegen angegriffen.

Im Fall Fridman erklärte das Gericht der Europäischen Union 2024 seine ursprüngliche Aufnahme in die Sanktionsliste für den Zeitraum von Februar 2022 bis März 2023 für nicht ausreichend begründet und hob die damaligen Rechtsakte insoweit auf. Der Rat hatte Fridman allerdings später auf Grundlage weiterer Beschlüsse erneut beziehungsweise weiterhin gelistet. Die aktuelle Diskussion ist deshalb keine unmittelbare Folge dieses Urteils.

Frankreich und Slowakei drängen auf Streichung Usmanows

Der Streit verschärfte sich, nachdem Frankreich sich einer Forderung der Slowakei anschloss, Usmanow von der Liste zu nehmen. Von französischer Seite wurde die Position mit einem konkreten nationalen Sicherheitsinteresse und mit Bitten internationaler Partner begründet. Einzelheiten wurden öffentlich nicht genannt.

Mehrere mit den Verhandlungen vertraute europäische Diplomaten brachten die französische Forderung mit den Beziehungen zu Aserbaidschan in Verbindung. Dort befinden sich mindestens zwei französische Staatsangehörige in Haft. Nach dieser Darstellung habe Baku Druck auf Paris ausgeübt. Ein hochrangiger aserbaidschanischer Diplomat wies die Darstellung eines solchen Drucks zurück. Ein verbindlich bestätigtes Abkommen, nach dem die Streichung Usmanows von der EU-Liste unmittelbar mit der Freilassung französischer Staatsbürger verknüpft wäre, lag zunächst nicht vor.

Luxemburg verlangte anschließend nach Angaben von Diplomaten auch eine Streichung Fridmans. Der Unternehmer führt ein Schiedsverfahren gegen Luxemburg und verlangt dort eine Entschädigung in Milliardenhöhe. Nach Darstellung aus den Verhandlungen befürchtete Luxemburg Nachteile für seine rechtliche Position, falls lediglich Usmanow von der EU-Liste genommen würde, Fridman dagegen nicht.

Kompromiss sieht Verlängerung um drei Jahre vor

Am Montag zeichneten die EU-Botschafter deshalb einen weitreichenden Kompromiss vor. Usmanow und Fridman sollen demnach von der Sanktionsliste gestrichen werden. Die Maßnahmen gegen rund 3.000 andere Personen und Organisationen würden im Gegenzug für 36 Monate verlängert. Das wäre erheblich länger als die bisher üblichen Verlängerungszeiträume von sechs oder zwölf Monaten.

Mehrere EU-Staaten, darunter Länder im Baltikum, hatten sich gegen eine Streichung der beiden Unternehmer ausgesprochen. Bis zum späten Montagabend hatte vor allem Lettland dem ausgehandelten Kompromiss noch nicht zugestimmt. Damit fehlte weiterhin die notwendige Einstimmigkeit. Die Botschafter wollten ihre Beratungen am Dienstagmorgen fortsetzen.

Die Zeit dafür ist knapp. Die bereits um eine Woche verlängerte Regelung läuft am Dienstag, 22. September, um Mitternacht aus. Bis dahin müssen nicht nur die politischen Differenzen ausgeräumt, sondern auch die notwendigen rechtlichen Schritte abgeschlossen sein. Kommt keine Einigung zustande, wären die betroffenen Einträge dieses Sanktionsregimes nicht automatisch weiter gültig.

Andere Russland-Sanktionen bleiben davon unberührt

Selbst ein Scheitern dieser Verhandlungen würde allerdings nicht bedeuten, dass sämtliche EU-Sanktionen gegen Russland enden. Die umfangreichen sektoralen Beschränkungen gegen Teile der russischen Wirtschaft beruhen auf anderen Rechtsakten. Dazu zählen Maßnahmen gegen Banken, Energiegeschäfte, bestimmte Exporte, Technologien mit militärischer Nutzung und Teile der russischen Schattenflotte. Diese Sanktionen wurden für einen längeren Zeitraum verlängert.

Der aktuelle Konflikt macht dennoch deutlich, wie abhängig personenbezogene EU-Sanktionen von der Geschlossenheit der Mitgliedstaaten sind. Schon die Verlängerung bestehender Einträge erfordert Einstimmigkeit. Forderungen einzelner Regierungen können deshalb Auswirkungen auf die gesamte Liste haben. Am Dienstag entscheidet sich, ob die Mitgliedstaaten den vorgesehenen Dreijahreskompromiss akzeptieren oder erneut nach einer anderen Lösung suchen müssen.

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