Hamid Mossadegh: Grip-Moderator droht Gefaengnis in der Schweiz

Helen Dorn Verdammte Familie – ZDF Krimi heute Abend
Tech Daily

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Gegen den aus dem RTLZWEI-Format „Grip“ bekannten Moderator Hamid Mossadegh läuft in der Schweiz ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Raserdelikte. Die Staatsanwaltschaft Luzern wirft ihm vor, am 8. Juni 2021 im Kanton Luzern und in der Gemeinde Brittnau im Kanton Aargau mehrfach erheblich zu schnell gefahren zu sein. Nach Medienberichten fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Ein Urteil liegt bislang nicht vor. Die für den 27. April 2026 angesetzte Verhandlung am Kriminalgericht Luzern wurde nach Berichten mehrerer Schweizer Medien kurzfristig sistiert, weil Mossadegh nicht erschienen war. Für ihn gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

Anklage bezieht sich auf Fahrten im Juni 2021

Die Vorwürfe gehen auf den 8. Juni 2021 zurück. Laut Anklage soll Mossadegh an diesem Tag mit mehreren hochpreisigen Sportwagen unterwegs gewesen sein. Genannt werden unter anderem ein McLaren P1, ein Ferrari LaFerrari und ein Ferrari SF90 Stradale.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, innerhalb weniger Stunden mehrfach massiv gegen Verkehrsregeln verstoßen zu haben. Nach Angaben der „Luzerner Zeitung“ und weiterer Medien soll es um mehrere Tempoüberschreitungen gehen, darunter Fahrten mit rund 185 km/h in einer 80er-Zone sowie rund 105 km/h in einer Tempo-50-Zone. Auch auf der Autobahn soll die Geschwindigkeit deutlich über dem erlaubten Bereich gelegen haben.

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Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Freiheitsstrafe

Die Luzerner Staatsanwaltschaft bewertet die vorgeworfenen Fahrten nach Medienberichten als schwere Verkehrsdelikte. Sie fordert deshalb eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Ob das Gericht dieser Forderung folgt, ist offen.

Der Fall ist auch deshalb ungewöhnlich, weil der Angeklagte nach übereinstimmenden Berichten nicht zum Gerichtstermin erschien. Mossadegh soll in der Nähe von Hamburg wohnen und nach Darstellung der Medien nicht bereit gewesen sein, für die Verhandlung in die Schweiz zu reisen. Bereits 2025 soll ein früherer Verhandlungstermin nicht wie geplant durchgeführt worden sein.

Verfahren kann auch ohne den Angeklagten weitergehen

Das Strafverfahren ist durch Mossadeghs Fernbleiben nicht beendet. Schweizer Medien berichten, dass eine Abwesenheitsverhandlung grundsätzlich möglich ist. Eine Verurteilung in Abwesenheit kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa wenn ein Angeklagter ohne eigenes Verschulden nicht erscheinen konnte.

Nach Medienberichten ist außerdem nicht davon auszugehen, dass der Fall kurzfristig verjährt. Für Raserdelikte gilt in der Schweiz demnach eine längere Verjährungsfrist. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, ist bislang nicht bekannt.

Bekannt aus „Grip“ und dem Luxusauto-Handel

Hamid Mossadegh ist in Deutschland vor allem durch das Automagazin „Grip“ bekannt. Außerdem betreibt er eigene Kanäle rund um hochpreisige Fahrzeuge und ist im Handel mit Luxusautos tätig. Gerade deshalb findet das Verfahren auch außerhalb der Schweiz Aufmerksamkeit.

Für Mossadegh können die Vorwürfe erhebliche Folgen haben. Juristisch entscheidet darüber jedoch allein das zuständige Gericht. Bis dahin bleibt es bei einer Anklage und bei der Forderung der Staatsanwaltschaft. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es derzeit nicht.

Quellen: Luzerner Zeitung, Blick, t-online, zentralplus.

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