
Flugreisende sollen bei der Buchung künftig klarer erkennen können, was ein Ticket tatsächlich kostet. Vertreter der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte verständigt, die unter anderem die Preisdarstellung beim Handgepäck betrifft. Fluganbieter sollen Preise standardmäßig inklusive Handgepäck anzeigen. Gleichzeitig sollen Passagiere weiter entscheiden können, ob sie kostenpflichtiges Handgepäck mitbuchen oder darauf verzichten. Ziel ist ein besserer Vergleich zwischen Tarifen, bei denen der günstigste angezeigte Preis bislang oft nur einen sehr kleinen persönlichen Gegenstand umfasst.
Ein generelles Recht auf einen kostenlosen Kabinentrolley ist nach der Einigung zunächst nicht vorgesehen. Das Europäische Parlament hatte zuvor eine weitergehende Regelung gefordert: Reisende sollten neben einem persönlichen Gegenstand auch ein kleines Handgepäckstück ohne Zusatzgebühr mitnehmen dürfen. Diese Forderung setzte sich in der nun vorliegenden Verständigung nicht vollständig durch. Damit bleibt für viele Reisende entscheidend, welche Gepäckleistung im konkreten Tarif enthalten ist. Wer mit größerem Handgepäck reisen will, muss die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft weiterhin vor der Buchung prüfen.
Der Konflikt um Handgepäck hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Viele Airlines trennen den reinen Flugpreis von Zusatzleistungen. Besonders günstige Tarife enthalten oft nur eine kleine Tasche, die unter den Vordersitz passt. Für Rollkoffer oder größere Gepäckstücke in der Kabine verlangen Fluggesellschaften zusätzliche Gebühren. Verbraucherschützer kritisieren diese Praxis seit Langem, weil Reisende den Endpreis dadurch schwerer vergleichen können. Die Verbraucherzentralen vertreten außerdem die Auffassung, dass angemessenes Handgepäck zur normalen Beförderung gehört und nicht wie eine frei wählbare Zusatzleistung behandelt werden darf.
Die Debatte betrifft längst nicht nur klassische Billigfluggesellschaften. Auch die Lufthansa-Gruppe hat auf ausgewählten europäischen Strecken einen Economy-Basic-Tarif eingeführt, in dem nur ein persönlicher Gegenstand enthalten ist. Ein Handgepäckstück im Format eines Kabinentrolleys gehört dort nicht automatisch zum Leistungsumfang und kann gegen Gebühr hinzugebucht werden. Damit nähert sich auch eine große Netzwerkairline einem Modell an, das bei Anbietern wie Ryanair, easyJet oder Wizz Air seit Jahren verbreitet ist. Für Verbraucher wird damit wichtiger, nicht nur den Ticketpreis, sondern auch die enthaltenen Gepäckleistungen zu vergleichen.
Die Einigung betrifft nicht nur Handgepäck. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Entschädigung bei Flugverspätungen. Nach der Verständigung soll es dabei bleiben, dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung grundsätzlich eine Ausgleichszahlung verlangen können, sofern die Airline verantwortlich ist. Die Beträge bleiben je nach Flugstrecke bei 250, 400 oder 600 Euro. Die EU-Staaten hatten zuvor Einschränkungen angestrebt. Diese sind nun vom Tisch. Für Reisende bedeutet das: Der bisherige Kern der Fluggastrechte bleibt erhalten, auch wenn die praktische Durchsetzung künftig einfacher werden soll.
Neben Gepäck und Entschädigung umfasst die Reform weitere Vorgaben. Eltern sollen nicht zusätzlich zahlen müssen, um neben ihren Kindern zu sitzen. Auch die Korrektur von Namensfehlern auf Tickets soll nicht mit Zusatzgebühren belastet werden. Zudem sollen Airlines Passagiere nicht dazu zwingen dürfen, eine App herunterzuladen oder ein Onlinekonto anzulegen, um an die Bordkarte zu gelangen. Diese Punkte zielen auf Kosten, die im Buchungsprozess oder kurz vor der Reise entstehen können und für Verbraucher oft schwer vorhersehbar sind.
Formell abgeschlossen ist die Reform noch nicht. Die Einigung muss von Parlament und Rat bestätigt werden. Danach sollen die Fluggesellschaften Zeit bekommen, ihre Systeme und Tarifdarstellungen anzupassen. Für Reisende ändert sich deshalb nicht sofort alles. Bis neue Regeln tatsächlich gelten, bleiben die Tarifbedingungen der einzelnen Airlines maßgeblich. Wer in den kommenden Monaten fliegt, sollte deshalb weiterhin genau prüfen, ob nur eine kleine Tasche, ein Handgepäckstück oder zusätzliches Aufgabegepäck im Ticketpreis enthalten ist.
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