Kassenreform 2026: Kabinett beschließt GKV-Reform – Das ändert sich für Versicherte

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Kabinett beschließt GKV-Reform: 16 Milliarden Euro Einsparungen geplant

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 29. April 2026, den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Mit der sogenannten Kassenreform soll ein drohendes Defizit von rund 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr geschlossen werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Das Bundeskabinett bezeichnete die Reform als notwendige und überfällige Strukturmaßnahme, um die langfristige Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems zu sichern.

Die Reform sieht Einschnitte in allen Sektoren des Gesundheitssystems vor – von Ärzten und Kliniken über die Pharmaindustrie bis hin zu den Krankenkassen selbst. Für Millionen Versicherte bedeutet das: höhere Zuzahlungen, veränderte Leistungsansprüche und der schrittweise Wegfall bestehender Vergünstigungen. Gesundheitsexperten warnten bereits im Vorfeld, dass die Einschnitte besonders Familien mit niedrigem Einkommen treffen würden.

Was ändert sich für Versicherte – die wichtigsten Punkte

Die größte Änderung betrifft die Zuzahlungen beim Arztbesuch: Statt bisher mindestens fünf und maximal zehn Euro sollen Patienten künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro pro Quartal zahlen. Diese Neuregelung soll die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen etwas dämpfen und die Kassen entlasten. Chronisch Kranke und Bezieher von Sozialhilfe bleiben von der Erhöhung ausgenommen.

Noch weitreichender ist die geplante Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Diese soll laut dem Gesetzentwurf ab 2028 entfallen. Stattdessen müssen sich betroffene Ehepartner künftig für 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des beschäftigten Partners mitversichern. Kritiker bezeichnen dies als massive Belastung für Familien mit einem Verdiener.

Ärzte, Kliniken und Pharma: Alle tragen zur Einsparung bei

Auch Leistungserbringer sind von der Reform betroffen. Bei Ärztinnen und Ärzten sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Für bestimmte Leistungen entfallen Zahlungen außerhalb genereller Honorarbudgets. Krankenhäuser sollen ebenfalls weniger Geld erhalten – was bereits jetzt zu heftiger Kritik aus der Kliniklandschaft führt. Experten der Deutschen Krankenhausgesellschaft warnen vor einer weiteren Welle an Klinikschließungen in ländlichen Regionen.

Für die Pharmaindustrie sieht die Reform vor, dass Medikamente verstärkt über Rabattverträge beschafft werden. Bei den Apotheken soll ein bestehender Rabatt erhöht werden. Und auch die Krankenkassen selbst werden in die Pflicht genommen: Verwaltungs- und Werbeausgaben sollen deutlich begrenzt werden. Gleichzeitig sollen Kassen mit überdurchschnittlich hohen Rücklagen zur Senkung ihrer Beitragssätze verpflichtet werden.

Gesundheitsökonomen weisen darauf hin, dass die geplanten Einsparungen zwar kurzfristig das GKV-Defizit stopfen, aber ohne strukturelle Reformen in der Krankenhausfinanzierung und bei der ambulanten Versorgung langfristig nicht ausreichen dürften. Das ohnehin schon schwache Konsumklima in Deutschland dürfte durch die zusätzlichen finanziellen Belastungen weiter unter Druck geraten.

Kritik und nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Die Reform erntet bereits breite Kritik. Patientenverbände warnen vor einer schleichenden Zweiklassenmedizin, Ärzteverbände befürchten eine Unterversorgung in ländlichen Regionen. Der Marburger Bund, die Ärztegewerkschaft, spricht von einer Reform, die die Last einseitig auf Patienten und Leistungserbringer abwälze.

Auch aus der Koalition selbst kommen kritische Stimmen: SPD-Abgeordnete äußerten in ersten Reaktionen Bedenken gegenüber der Abschaffung der Familienversicherung. Ähnlich wie bei den Mietrechtsreformen dürfte der Gesetzentwurf noch erhebliche Veränderungen im parlamentarischen Verfahren erfahren. Der Bundesrat muss dem Vorhaben nicht zustimmen, jedoch sind mehrere Anhörungen im Gesundheitsausschuss geplant.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird das Gesetz nun dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Für Versicherte gilt: Die unmittelbaren Änderungen bei den Zuzahlungen sollen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Abschaffung der Familienversicherung folgt dann schrittweise ab 2028. Insgesamt sind rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland von der Reform betroffen.

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