
Maskenmann Martin N.: Das Schwurgericht Loire-Atlantique in Nantes hat den deutschen Serientäter im Fall des 2004 getöteten zehnjährigen Jonathan C. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil fiel am Donnerstagabend nach mehrstündiger Beratung. Der inzwischen 55-Jährige wurde für schuldig befunden, den Jungen in Frankreich getötet zu haben. Zusätzlich zur lebenslangen Haft verhängte das Gericht eine Sicherheitszeit von 22 Jahren und ein dauerhaftes Einreiseverbot nach Frankreich.
Martin N. hatte eine Beteiligung am Tod des Jungen während des Prozesses bestritten. Seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und auf fehlende materielle Beweise verwiesen. Das Gericht folgte am Ende der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte.
Jonathan C. war in der Nacht vom 6. auf den 7. April 2004 während eines Aufenthalts in Saint-Brevin-les-Pins an der französischen Atlantikküste verschwunden. Der Zehnjährige nahm dort an einem Ferienaufenthalt teil. Wochen später wurde seine Leiche in einem Gewässer bei Guérande gefunden, etwa 30 Kilometer vom Aufenthaltsort entfernt.
Der Fall beschäftigte die französischen Ermittlungsbehörden über viele Jahre. Er galt lange als einer der bekanntesten ungeklärten Kriminalfälle Frankreichs. Der Prozess in Nantes fand 22 Jahre nach dem Verschwinden des Jungen statt und dauerte mehrere Verhandlungstage.
Der Prozess gegen Martin N. beruhte nicht auf einem klassischen Geständnis oder einer DNA-Spur. Materielle Beweise dieser Art lagen im Verfahren nach den vorliegenden Angaben nicht vor. Zentral waren vielmehr mehrere Indizien, darunter Parallelen zu früheren Taten in Deutschland, Zeugenaussagen und die Aussage eines ehemaligen Mithäftlings.
Dieser frühere Mithäftling hatte angegeben, Martin N. habe ihm gegenüber von einer Tat in Frankreich gesprochen. Dabei soll er auch ein Detail erwähnt haben, das nach Darstellung im Verfahren zuvor nicht öffentlich bekannt gewesen war. Martin N. wies diese Darstellung zurück. Das Gericht bewertete die Indizien dennoch als ausreichend für eine Verurteilung.
Martin N. war in Deutschland bereits 2012 wegen der Tötung von drei Jungen und wegen sexuellen Missbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich zwischen 1992 und 2001. Bekannt wurde er in Deutschland als „Maskenmann“, weil er bei seinen früheren Taten maskiert auftrat.
Für den Prozess in Nantes war Martin N. aus deutscher Haft nach Frankreich überstellt worden. Die neue französische Verurteilung kommt zu der deutschen lebenslangen Haftstrafe hinzu. Welche praktischen Folgen das Urteil langfristig für den weiteren Strafvollzug hat, hängt von den zuständigen Stellen und möglichen weiteren rechtlichen Schritten ab.
Der Fall Jonathan C. steht für ein langjähriges Ermittlungsverfahren, das über nationale Grenzen hinweg geführt wurde. Französische und deutsche Ermittler befassten sich über Jahre mit möglichen Verbindungen zwischen dem Fall in Frankreich und der bereits aufgeklärten Tatserie in Deutschland.
Mit dem Urteil von Nantes hat ein französisches Gericht Martin N. nun auch im Fall Jonathan C. schuldig gesprochen. Für die Angehörigen des Jungen endet damit ein außergewöhnlich langes Verfahren. Zugleich bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie schwierig grenzüberschreitende Ermittlungen in alten Gewaltverbrechen sein können, wenn eindeutige Spuren fehlen und Gerichte am Ende über ein Indizienbild entscheiden müssen.
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