
Am 5. Mai 2026 hat am Oberlandesgericht Düsseldorf ein Terrorprozess begonnen: Martin S. (50) aus Dortmund soll eine Todesliste Politiker erstellt, Krypto-Kopfgeld für Attentate eingesammelt und Bombenanleitungen veröffentlicht haben. Der 50-jährige Informatiker aus Dortmund soll im Darknet eine Plattform betrieben haben, auf der mehr als 20 prominente Politikerinnen und Politiker aufgelistet und zur Zielscheibe von Attentaten gemacht wurden. Bereits am ersten Verhandlungstag legte der Angeklagte ein Geständnis ab.
Laut Anklageschrift wirft die Bundesanwaltschaft Martin S. vor, über seine Darknet-Plattform mit dem Namen „Assassination Politics“ (Politik der Attentate) selbstverfasste Todesurteile gegen bekannte Personen des öffentlichen Lebens veröffentlicht zu haben. Auf der Todesliste sollen laut ZDFheute mehr als 20 Namen gestanden haben, darunter der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz, Altkanzlerin Angela Merkel, die ehemalige Außenministerin Annalena Baerbock, Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, Jens Spahn (CDU), Virologe Christian Drosten sowie TV-Moderator Jan Böhmermann. Laut einem früheren Spiegel-Bericht sollen auch Staatsanwälte, die gegen Rechtsextremistin Svenja Liebich und AfD-Politiker Björn Höcke vorgingen, auf der Todesliste gestanden haben. Zudem soll Martin S. in sogenannten Doxxing-Listen die Privatadressen und persönlichen Daten von rund 1.000 weiteren Personen veröffentlicht haben – darunter auch die Familie des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck. Rechtsextremismus hat auch in Münster eine lange Geschichte, wie das Stadtarchiv in einer Dokumentation aufgearbeitet hat.
Besonders brisant ist der Vorwurf, Martin S. habe auf seiner Plattform aktiv zur Gewalt aufgerufen und Kryptowährungs-Spenden als Kopfgeld für Attentate auf die gelisteten Personen eingesammelt. Darüber hinaus soll er Anleitungen zum Bau von Düngemittelbomben, Zündern, Sprengschnüren sowie zur Herstellung von Napalm veröffentlicht haben. Die Bundesanwaltschaft klagt ihn wegen Terrorismusfinanzierung sowie wegen der Anweisung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat an. Am ersten Prozesstag zeigte sich der Angeklagte geständig, soll die Webseite laut seinen Anwälten aber als „reine Provokation“ bezeichnet haben. Die Bundesanwaltschaft sieht das jedoch deutlich anders: Die Plattform habe gezielt darauf abgezielt, die staatliche Ordnung zu destabilisieren. Für Vergleichbarkeit in der deutschen Justizgeschichte sorgte zuletzt auch der Prozess gegen RAF-Terroristin Daniela Klette, bei dem ebenfalls schwere staatsgefährdende Straftaten im Mittelpunkt standen.
Laut Ermittlerkreisen soll sich Martin S. seit dem Jahr 2017 über YouTube-Kanäle politisch radikalisiert haben, bevor er in die Neonazi-Szene in Dortmund-Dorstfeld geriet. Dort soll er Kontakt zu bekannten Rechtsextremisten wie Michael Brück und Siegfried Borchardt, auch bekannt als „SS-Siggi“, aufgenommen haben. Ermittler ordneten ihn zeitweise der Reichsbürger-Szene zu. Dortmund gilt seit Jahren als Hochburg der rechtsextremen Szene in Nordrhein-Westfalen und war wiederholt Schauplatz von Vorfällen, bei denen Sicherheitsbehörden aktiv eingreifen mussten. Festgenommen wurde Martin S. im November 2025 durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei.
Laut Terminplanung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für den Terrorprozess gegen Martin S. insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess soll voraussichtlich am 17. Juli 2026 enden. Der Fall hat bundesweites Aufsehen erregt, weil er zeigt, wie das Darknet als Plattform für rechtsextreme Mobilisierung und die gezielte Bedrohung von Politikern genutzt werden kann. Sicherheitsbehörden und Politikerinnen reagierten erschüttert auf den Umfang der Liste – und auf die Tatsache, dass tatsächlich Mordaufrufe mit konkreten Anleitungen zur Beschaffung von Waffen und Sprengstoff verknüpft waren.
Quellen: ZDFheute, Ruhrnachrichten, Die Glocke, news.de, nw.de, t-online
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