
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft am 29. April 2026 ihr Schlussplädoyer gehalten. Vor dem Landgericht Verden (Aller) forderten die Staatsanwälte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: acht Raubüberfälle auf Geldtransporter und Bürotresore sowie versuchter Mord.
Der Staatsanwaltschaft zufolge beteiligte sich Daniela Klette zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 an einer Serie von Raubüberfällen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bei den Überfällen auf Geldtransporter und Bürogebäude soll die heute rund 65-Jährige die Taten geplant, Tatbeteiligte mit Waffen bedroht und als Fahrerin des Fluchtfahrzeugs fungiert haben.
Besonders umstritten im Verfahren ist die rechtliche Einordnung des Einsatzes von Schusswaffen. Die Staatsanwaltschaft besteht auf dem Vorwurf des versuchten Mordes. Das Gericht hingegen hat signalisiert, es könnte die Taten eher als bedingt vorsätzliche Tötungsdelikte werten – also Fälle, in denen der Tod eines Menschen in Kauf genommen wurde, aber kein direkter Tötungsvorsatz nachgewiesen werden könne. Dieser Unterschied ist juristisch erheblich und hat direkte Auswirkungen auf das Strafmaß.
Daniela Klette ist eines der letzten Mitglieder der dritten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF). Nach dem offiziellen Ende der Gruppe 1998 tauchten sie, Garweg und Staub unter und lebten jahrzehntelang in der Illegalität. Im Februar 2024 wurde Klette nach mehr als 25 Jahren auf der Flucht in Berlin verhaftet – ein Fahndungserfolg, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Sie lebte unter falschem Namen in Neukölln und soll unter anderem durch ein Open-Source-Recherchetool enttarnt worden sein, das ihr Gesicht mit alten Fahndungsfotos abglich.
Ihre Komplizen Garweg und Staub sind nach wie vor flüchtig. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass sie noch immer irgendwo in Deutschland leben.
Nach dem Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft ist nun die Verteidigung an der Reihe. Für den 12. und 13. Mai 2026 sind die Plädoyers der Anwälte Klettes angesetzt. Anschließend hat die Angeklagte das letzte Wort, bevor das Gericht in die Beratung geht. Mit einem Urteil wird frühestens Ende Mai 2026 gerechnet.
Der Prozess hat in Deutschland erhebliches öffentliches Interesse geweckt – nicht nur wegen der Person Klette und der Geschichte der RAF, sondern auch wegen der Fragen, die er über jahrzehntelange Strafverfolgung und staatliche Versäumnisse aufwirft. Wie war es möglich, dass drei Menschen so lange unentdeckt in Deutschland lebten und nach Erkenntnissen der Behörden weiterhin Raubüberfälle begingen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?
Die Rote Armee Fraktion war eine linksextremistische Terrororganisation, die von 1970 bis 1998 in der Bundesrepublik aktiv war. Die Organisation verübte Anschläge auf führende Vertreter aus Wirtschaft, Justiz und Politik. Zu den bekanntesten Opfern gehören Generalbundesanwalt Siegfried Buback (1977), Bankier Jürgen Ponto (1977) und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer (1977), dessen Entführung und Ermordung im sogenannten Deutschen Herbst einen Höhepunkt des RAF-Terrors markierte.
Während die erste und zweite Generation der RAF vor allem durch ideologisch motivierten Terror gekennzeichnet war, verlegte sich die dritte Generation auf Raubüberfälle zur Geldbeschaffung. Klette, Garweg und Staub sollen diese Linie auch nach der offiziellen Selbstauflösung der RAF fortgesetzt haben – womit sie als Relikt einer vergangenen Epoche des deutschen Terrorismus gelten.
Ähnlich aufsehenerregende Strafprozesse mit historischen Dimensionen gab es zuletzt auch in anderen Ländern: Der Prozess gegen James Comey in den USA zog ebenfalls internationale Aufmerksamkeit auf sich und verdeutlichte, wie Gerichtsverfahren weit über den eigentlichen Tatvorwurf hinaus politisch und gesellschaftlich wirken können.
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