Wo am 20. September 2026 die Läden am Sonntag öffnen

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Wer an diesem Sonntag einkaufen möchte, findet in mehreren deutschen Städten geöffnete Geschäfte. Ein flächendeckender Einkaufssonntag ist der 20. September 2026 aber nicht. Die Freigaben erfolgen nach den Ladenöffnungsgesetzen der Länder und werden meist von Städten und Gemeinden für bestimmte Bereiche beschlossen. Häufig ist die Öffnung an ein Stadtfest, einen Markt oder eine andere Veranstaltung gekoppelt.

Ein verkaufsoffener Sonntag am 20. September 2026 ist unter anderem in Teilen von Köln, Stuttgart und Duisburg sowie in Düren, Salzgitter, Gernsbach und Kelheim offiziell vorgesehen. Auch in mehreren niedersächsischen Städten und Gemeinden gibt es entsprechende Termine. Dabei gelten jeweils örtlich festgelegte Gebiete und Öffnungszeiten.

Köln öffnet nur in zwei Stadtteilen

In Köln dürfen die Geschäfte am 20. September in zwei begrenzten Stadtteilbereichen öffnen. Im Severinsviertel ist die Sonntagsöffnung mit dem Straßenfest Dä längste Desch vun Kölle verbunden. In Rath-Heumar bildet ein Herbstfest den Anlass.

Die Stadt Köln hat für beide Bereiche eine Öffnung von 13 bis 18 Uhr beschlossen. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für das gesamte Stadtgebiet. Für das Severinsviertel und Rath-Heumar sind jeweils konkrete räumliche Grenzen festgelegt.

Auch Stuttgart hat an diesem Sonntag keinen stadtweiten Einkaufssonntag. Im Stadtbezirk Vaihingen findet vom 18. bis 20. September der Vaihinger Herbst statt. Die beteiligten Geschäfte in der Vaihinger Mitte können am Sonntag zwischen 13 und 18 Uhr öffnen.

Duisburg, Düren und Salzgitter mit Sonntagsöffnung

In Duisburg dürfen am 20. September unter anderem Geschäfte in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr öffnen. Anlass ist die Automesse Duisburg in Lack und Chrom. Die städtische Verordnung nennt dafür einen genau abgegrenzten Bereich der City. Daneben ist für Neumühl eine Sonntagsöffnung im Zusammenhang mit dem dortigen Revierfest vorgesehen.

Auch in Düren sind die Geschäfte in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Dort läuft an diesem Wochenende das Stadtfest mit Partnerschaftsmeile, Bühnenprogramm und weiteren Angeboten.

In Salzgitter-Lebenstedt wurde der 20. September ebenfalls als verkaufsoffener Sonntag zugelassen. Anlass ist der HerbstMarkt. Für den Bereich der City Lebenstedt gilt eine Öffnungszeit von 13 bis 18 Uhr.

In Baden-Württemberg ist außerdem Gernsbach bestätigt. Dort begleitet die Sonntagsöffnung das Altstadtfest. Die Stadt hat für die Kernstadt eine Öffnung von 13 bis 18 Uhr zugelassen. Im bayerischen Kelheim können Einzelhändler in der Altstadt ebenfalls von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Auch in Niedersachsen gibt es mehrere Termine

Für Niedersachsen sind am 20. September unter anderem Sonntagsöffnungen in Hildesheim, Barsinghausen und Alfeld angekündigt. In Hildesheim ist der Termin mit dem Herbstvergnügen verbunden, in Alfeld mit dem Stadtfest.

Eine bundesweit einheitliche Liste aller geöffneten Orte gibt es nicht. Die Entscheidungen werden auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetze vor Ort getroffen. Deshalb kann innerhalb eines Bundeslandes eine Stadt öffnen, während wenige Kilometer entfernt die Geschäfte regulär geschlossen bleiben.

Warum jedes Bundesland andere Regeln hat

Das Ladenschlussrecht wurde 2006 im Zuge der Föderalismusreform weitgehend auf die Länder übertragen. Deshalb unterscheiden sich die Voraussetzungen und die zulässige Zahl verkaufsoffener Sonntage.

In Nordrhein-Westfalen können Verkaufsstellen grundsätzlich an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen pro Jahr öffnen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dazu können örtliche Feste, Märkte und Messen gehören. Auch Ziele wie die Belebung von Innenstädten oder die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche nennt das Landesgesetz.

Für eine einzelne Kommune können durch räumlich begrenzte Freigaben insgesamt mehr Termine zusammenkommen. In Nordrhein-Westfalen dürfen innerhalb einer Gemeinde bis zu 16 Sonn- und Feiertage freigegeben werden, wenn sich die Öffnungen auf unterschiedliche Bezirke oder Ortsteile verteilen.

Bayern erlaubt nach dem seit August 2025 geltenden Bayerischen Ladenschlussgesetz grundsätzlich höchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage jährlich. Voraussetzung ist ein besonderer Anlass wie ein Markt, eine Messe, ein Fest oder eine größere kulturelle oder sportliche Veranstaltung. Die Öffnung darf grundsätzlich höchstens fünf zusammenhängende Stunden dauern.

Hamburg sieht ebenfalls bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr aus Anlass besonderer Ereignisse vor. Dort müssen Anlass und Ladenöffnung räumlich eng miteinander verbunden sein. In Niedersachsen dürfen in normalen Orten grundsätzlich bis zu vier Sonn- und Feiertage freigegeben werden. Für bestimmte Ausflugsorte sind bis zu acht möglich.

Berlin hat wiederum eigene Regeln. Das Land kann bis zu acht Sonn- oder Feiertage für eine berlinweite Ladenöffnung bestimmen. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen zwei weitere Termine aus besonderen Anlässen möglich. Damit lässt sich die zulässige Zahl der Sonntagsöffnungen nicht mit einer einzigen bundesweiten Obergrenze zusammenfassen.

Der Anlass muss mehr sein als ein Einkaufsgrund

Eine zentrale Rolle spielt der sogenannte Anlassbezug. Die Sonntagsöffnung darf nicht einfach selbst zum eigentlichen Ereignis werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2009 klargestellt, dass Sonn- und Feiertage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe bleiben müssen. Eine Ladenöffnung ist deshalb eine Ausnahme. Reine wirtschaftliche Interessen der Händler oder das allgemeine Interesse der Kunden am Einkaufen reichen grundsätzlich nicht aus.

In der Praxis bedeutet das häufig, dass ein Stadtfest, eine Messe, ein Markt oder eine vergleichbare Veranstaltung den Tag prägen muss. Je größer das für den Einkauf freigegebene Gebiet ist, desto gewichtiger muss der Anlass sein. Diese Vorgaben sind auch der Grund dafür, dass viele Freigaben nur einzelne Straßen, Einkaufsbereiche oder Stadtteile umfassen.

Tankstellen, Bahnhöfe und Apotheken haben Sonderregeln

Auch ohne verkaufsoffenen Sonntag gibt es in Deutschland zahlreiche Ausnahmen von der allgemeinen Sonntagsruhe.

Tankstellen dürfen nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen auch sonntags öffnen. Das zulässige Sortiment kann dabei eingeschränkt sein, beispielsweise auf Kraftstoffe, notwendige Fahrzeugteile und Reisebedarf.

Für Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen gelten ebenfalls Sonderregelungen. Dort dürfen Geschäfte je nach Landesrecht insbesondere Reisebedarf anbieten. An großen Flughäfen können weitergehende Ausnahmen gelten. Apotheken dürfen sonntags zur Versorgung mit Arzneimitteln geöffnet sein. In der Praxis wird die Versorgung über wechselnde Not- und Bereitschaftsdienste organisiert.

Hinzu kommen Sondervorschriften beispielsweise für Bäckereien, Blumenläden, touristisch geprägte Orte oder Verkaufsstellen bei Veranstaltungen. Umfang und zulässige Öffnungsdauer unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.

Warum Gewerkschaften und Kirchen gegen Freigaben vorgehen

Verkaufsoffene Sonntage sorgen seit Jahren regelmäßig für gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Gewerkschaft ver.di argumentiert vor allem mit dem Schutz der Beschäftigten. Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel sei der Sonntag einer der wenigen verlässlich gemeinsamen freien Tage für Familie, Freunde und Erholung.

Auch Kirchen verteidigen die Sonntagsruhe. Der Schutz ist nicht nur einfachgesetzlich geregelt, sondern hat Verfassungsrang. Über Artikel 140 des Grundgesetzes gilt weiterhin die Bestimmung der Weimarer Reichsverfassung, wonach der Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben.

Gerichte prüfen deshalb immer wieder, ob Kommunen den Anlass einer Sonntagsöffnung ausreichend begründet und das freigegebene Gebiet angemessen begrenzt haben.

Der Handelsverband Deutschland sieht die strengen Anforderungen dagegen kritisch. Er fordert verlässlichere Möglichkeiten für einzelne Sonntagsöffnungen und verweist auf die Bedeutung attraktiver Innenstädte sowie auf die Konkurrenz durch den jederzeit verfügbaren Onlinehandel.

Einzelhandel bleibt 2026 unter wirtschaftlichem Druck

Die Debatte findet vor einem schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund statt. Der Handelsverband Deutschland rechnet für 2026 mit einem Einzelhandelsumsatz von rund 697,4 Milliarden Euro. Nominal entspricht das nach der Prognose einem Wachstum von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr, preisbereinigt fällt das Plus deutlich geringer aus.

Der Onlinehandel wächst nach Einschätzung des Verbandes schneller als der stationäre Einzelhandel. Gleichzeitig bleibt die Verbraucherstimmung im September trotz einer leichten Verbesserung schwach.

Sonntagsöffnungen können für Innenstädte zusätzliche Besucher bringen und mit Stadtfesten oder Märkten verbunden werden. Wie stark sie den Jahresumsatz des Einzelhandels insgesamt erhöhen, ist dagegen umstritten. ver.di vertritt die Auffassung, dass sich Umsätze vor allem von anderen Einkaufstagen auf den Sonntag verschieben. Handelsverbände sehen die Termine dagegen als Instrument, um Frequenz zu schaffen und stationäre Einkaufsstandorte attraktiver zu machen.

Für Verbraucher gilt deshalb auch am 20. September: Ein verkaufsoffener Sonntag bedeutet in Deutschland fast nie, dass überall geöffnet ist. Entscheidend sind die örtliche Freigabe, der genaue Geltungsbereich und die von der Kommune festgelegten Zeiten.

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