Traditionsreicher Hemdenhersteller Eterna beendet Geschäftsbetrieb im Sommer 2026

Insolvenzen in Münster steigen – Wirtschaft kämpft mit steigenden Kosten und Strukturwandel
Foto: Tim Mossholder / unsplash

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Der Holzverarbeiter Mocopinus wird seinen Geschäftsbetrieb einstellen. Nach einem gescheiterten Investorenprozess soll das Unternehmen im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens abgewickelt werden. Betroffen sind drei Standorte in Deutschland sowie rund 270 Beschäftigte.

Eine Fortführung des Unternehmens konnte trotz intensiver Gespräche mit potenziellen Investoren nicht erreicht werden. Zwar gab es Interesse an einzelnen Vermögenswerten, ein Angebot zur Übernahme des operativen Geschäfts lag jedoch nicht vor. Damit bleibt nur die geordnete Einstellung des Betriebs.

Insolvenzverfahren seit Anfang 2026 eröffnet

Mocopinus hatte bereits im Dezember 2025 Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Ulm eröffnete das Insolvenzverfahren Anfang Februar 2026. Das Unternehmen wurde während des Verfahrens weiterhin von der bisherigen Geschäftsführung geführt.

Als Sachwalter wurde der Sanierungsexperte Georg Jakob Stemshorn eingesetzt. Seine Aufgabe bestand darin, die Interessen der Gläubiger zu vertreten und den Restrukturierungsprozess zu begleiten.

Zu Beginn des Verfahrens liefen Produktion und Vertrieb an allen Standorten zunächst weiter. Parallel dazu startete ein strukturierter Investorenprozess mit dem Ziel, eine Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.

Investorenprozess scheitert

Während des Insolvenzverfahrens wurden Gespräche mit mehreren potenziellen Investoren geführt. Eine Lösung zur Übernahme des gesamten Geschäftsbetriebs konnte jedoch nicht erreicht werden.

Nach Berichten aus dem Umfeld des Verfahrens gab es zwar Angebote für einzelne Vermögenswerte, darunter Immobilien. Ein Investor, der Produktion, Vertrieb und Arbeitsplätze übernimmt, wurde jedoch nicht gefunden.

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In der Folge wurde entschieden, den Betrieb geordnet einzustellen. Zunächst sollen noch bestehende Aufträge abgearbeitet werden, bevor die Produktion vollständig endet.

Drei Standorte und rund 270 Beschäftigte betroffen

Von der Stilllegung sind die Standorte in Ulm, Karlsruhe und Ammelshain bei Leipzig betroffen. Insgesamt arbeiten dort rund 270 Menschen für das Unternehmen.

Ein Großteil der Beschäftigten ist an den Produktionsstandorten Karlsruhe und Ammelshain tätig, während sich am Sitz in Ulm vor allem Verwaltung und Unternehmensleitung befinden.

Die Einstellung des Betriebs bedeutet damit auch den Verlust eines etablierten Arbeitgebers in der Holzindustrie.

Traditionsunternehmen mit mehr als 150 Jahren Geschichte

Die Wurzeln von Mocopinus reichen bis in das Jahr 1865 zurück. Aus einem historischen Sägewerk entwickelte sich im Laufe der Jahrzehnte ein Unternehmen, das sich auf die industrielle Verarbeitung und Veredelung von Holz spezialisiert hat.

Zu den Produkten zählen unter anderem Fassadenprofile, Terrassenholz und weitere veredelte Holzprodukte für Bau und Innenausbau. Das Unternehmen galt zeitweise als eines der führenden Industriehobelwerke in Europa.

Mit der geplanten Stilllegung endet damit die Geschichte eines traditionsreichen Unternehmens der deutschen Holzbranche.

Schwierigkeiten in Bau- und Holzbranche

Die wirtschaftlichen Probleme von Mocopinus stehen auch im Zusammenhang mit der schwierigen Lage im Bau- und Holzsektor. In den vergangenen Jahren ist die Bautätigkeit in vielen Bereichen deutlich zurückgegangen.

Sinkende Baugenehmigungen, steigende Material- und Energiekosten sowie veränderte Marktbedingungen haben die Branche stark belastet. Gleichzeitig haben geopolitische Entwicklungen, etwa im Holzhandel, zusätzliche Unsicherheiten geschaffen.

Vor diesem Hintergrund wurde eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens letztlich als nicht mehr realistisch eingeschätzt.

Geordnete Ausproduktion geplant

Bevor der Betrieb endgültig endet, sollen noch bestehende Aufträge abgearbeitet werden. Die Produktion läuft daher zunächst weiter, allerdings mit dem Ziel einer geordneten Ausproduktion.

Ein konkreter Termin für die endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebs wurde bislang nicht genannt. Klar ist jedoch, dass die Stilllegung im Verlauf des Insolvenzverfahrens umgesetzt werden soll.

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