Koalition will Krankschreibungen deutlich verschärfen

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Berlin. Die Reform der Krankschreibung nimmt konkrete Formen an. Die schwarz rote Koalition will die Telefonkrankschreibung abschaffen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend machen und unrichtige Bescheinigungen stärker bestrafen. Das steht im Maßnahmenpaket, das der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 beschlossen hat. Ein fertiges Gesetz mit genauem Starttermin lag zunächst nicht vor.

Der Beschluss der Koalition

Der politische Beschluss sieht drei zentrale Änderungen vor. Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen. Beschäftigte sollen bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Zudem soll die unrichtige Ausstellung einer solchen Bescheinigung nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch stärker geahndet werden. Nicht Teil des bestätigten Beschlusses ist ein Karenztag, also ein unbezahlter erster Krankheitstag. Auch ein Wegfall der Attestpflicht bei kurzen Erkrankungen ist nicht vorgesehen. Der Beschluss geht im Gegenteil in Richtung einer früheren Nachweispflicht.

Was bisher bei Krankmeldungen gilt

Bislang müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Arbeitgeber können eine frühere Vorlage aber schon heute verlangen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bei gesetzlich Versicherten digital an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Die Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt davon getrennt bestehen.

Telefonkrankschreibung soll wieder enden

Die Telefonkrankschreibung wurde seit Dezember 2023 dauerhaft für bestimmte Fälle ermöglicht. Sie gilt nur bei leichten Erkrankungen ohne schwere Symptome, wenn die Patientin oder der Patient der Praxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine telefonische Abklärung für ausreichend hält. Eine erstmalige Bescheinigung per Telefon ist auf höchstens fünf Kalendertage begrenzt. Die persönliche Untersuchung blieb auch unter dieser Regel der Standard, wenn medizinisch erforderlich.

Regierung verweist auf Fehlzeiten und Wettbewerbsfähigkeit

Die Bundesregierung begründet den Kurswechsel mit hohen Fehlzeiten und Belastungen für die Wirtschaft. Bundeskanzler Friedrich Merz verwies im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket auf Wettbewerbsfähigkeit und die Zahl der Krankheitstage. Gesundheitsministerin Nina Warken unterstützt die Abschaffung der Telefonkrankschreibung. Nach Angaben in der aktuellen Debatte sollen Videoangebote für ärztliche Kontakte aber weiter möglich bleiben. Ein direkter Nachweis, dass die Telefonkrankschreibung die Fehlzeiten maßgeblich erhöht hat, ist damit nicht verbunden.

Kassen und Ärzte warnen vor mehr Bürokratie

Krankenkassen und Ärzteschaft kritisieren die Pläne deutlich. Der AOK Bundesverband verweist darauf, dass mehrere Auswertungen keinen Beleg dafür lieferten, dass die Telefonkrankschreibung die gestiegenen Arbeitsunfähigkeitsmeldungen verursacht habe. Die AOK führt den Anstieg der erfassten Fehlzeiten auch auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurück. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor zusätzlichen Praxisbesuchen, mehr Bürokratie und noch stärker belasteten Hausarztpraxen.

Arbeitgeber drängen auf strengere Kontrolle

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordert seit längerem schärfere Regeln bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Sie sieht die Telefonkrankschreibung als anfällig für Missbrauch und spricht sich für mehr Prüfmöglichkeiten bei elektronischen Bescheinigungen aus. Dazu zählt aus Arbeitgebersicht auch die Frage, welche Ärztin oder welcher Arzt eine Bescheinigung ausgestellt hat. Diese Einschätzung ist eine Verbandsposition. Eine amtliche Feststellung eines flächendeckenden Missbrauchs liegt damit nicht vor.

Gewerkschaften sehen ein falsches Signal

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die geplante Abschaffung der Telefonkrankschreibung und die AU Pflicht ab dem ersten Tag kritisch. Aus Gewerkschaftssicht erhöht der Beschluss den Druck auf Beschäftigte und belastet zugleich das Gesundheitssystem. Die Kritik richtet sich vor allem gegen den Eindruck eines allgemeinen Misstrauens gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. An der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall soll sich nach dem Koalitionsbeschluss zunächst nichts ändern.

Überregionale Einordnung

Die Debatte berührt einen zentralen Unterschied zwischen Gesundheitsschutz, Arbeitsrecht und Kostenkontrolle. In Deutschland erhalten Beschäftigte im Krankheitsfall in der Regel bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Arbeitgeberverbände verweisen deshalb auf hohe Kosten und auf andere europäische Modelle mit Wartezeiten oder geringerer Lohnfortzahlung. Die Koalition greift diese Linie aber nur teilweise auf. Sie setzt beim Nachweis der Krankheit an, nicht bei der Höhe der Lohnfortzahlung.

Krankheitszahlen bleiben umstritten

Die Krankheitsstände liegen weiterhin über dem Niveau vor der Pandemie, entwickeln sich aber nicht einheitlich. Der BKK Dachverband meldete für das erste Quartal 2026 einen Krankenstand von 6,41 Prozent, leicht unter den ersten Quartalen 2024 und 2025, aber weiter über 2019. Zugleich verweist der Verband auf die vollständigere elektronische Erfassung seit 2022. Besonders lange Ausfälle entstehen nicht durch kurze Erkältungen, sondern häufig durch Erkrankungen mit längerer Dauer, darunter psychische Erkrankungen.

Beschlussstand und offene Punkte

Fest steht der politische Auftrag aus dem Koalitionsausschuss. Für verbindliche Änderungen braucht es nun ein Gesetzgebungsverfahren. Offen blieb zunächst, wann die Reform der Krankschreibung in Kraft treten soll, ob Ausnahmen vorgesehen werden und wie die strengere Sanktionierung unrichtiger Bescheinigungen konkret ausgestaltet wird. Ebenfalls offen ist, welche Rolle digitale Arztkontakte künftig genau spielen sollen. Bis zur Verabschiedung im Bundestag gelten die bisherigen Regeln weiter.

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