
Auf dem Münchner Oktoberfest ist ein 52-jähriger Mitarbeiter eines Fahrgeschäfts nach einem schweren Betriebsunfall gestorben. Der Unfall ereignete sich am Montagabend gegen 21:50 Uhr auf der Theresienwiese. Der Mann wurde zunächst noch am Unfallort medizinisch versorgt und anschließend in ein Münchner Krankenhaus gebracht. Dort erlag er seinen schweren Verletzungen. Die Münchner Kriminalpolizei ermittelt zur Ursache.
Der tödliche Unfall auf dem Oktoberfest ereignete sich am Free-Fall-Turm Hangover. Nach Angaben der Polizei bestand für die Fahrgäste zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr. Augenzeugen wurden von einem Kriseninterventionsteam betreut. Das Kommissariat 13 der Münchner Kriminalpolizei, das unter anderem Betriebsunfälle bearbeitet, übernahm die Ermittlungen. Die Polizei sucht außerdem Zeugen und bittet insbesondere um mögliche Videoaufnahmen des Geschehens.
Wie genau es zu dem Unfall kam, war am Dienstagmorgen noch offen. Ein Polizeisprecher hatte am Montagabend nach ersten Erkenntnissen erklärt, der Mitarbeiter habe sich in einem Bereich des Fahrgeschäfts befunden, in dem er sich nicht hätte aufhalten sollen. Er sei dort getroffen und möglicherweise auch eingequetscht worden. Die später veröffentlichte Polizeimeldung enthält diese Details zum Ablauf nicht mehr und spricht lediglich von einem Betriebsunfall.
Damit steht insbesondere nicht fest, warum sich der Mann in diesem Bereich befand, welche Tätigkeit er dort ausführte und ob technische, organisatorische oder andere Faktoren eine Rolle spielten. Auch die vielfach verbreitete Darstellung, der 52-Jährige sei direkt von der Gondel des Free-Fall-Turms erfasst worden, wurde in der offiziellen Nachtmeldung der Polizei nicht bestätigt.
Von der zuständigen Staatsanwaltschaft lagen am frühen Dienstagmorgen zunächst keine weitergehenden öffentlichen Angaben zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen vor. Die Polizei behandelt den Vorfall bislang als Betriebsunfall und untersucht den genauen Ablauf. Hinweise auf ein Fehlverhalten einer bestimmten Person oder auf einen technischen Defekt waren offiziell nicht bestätigt.
Der Bereich um das Fahrgeschäft wurde nach dem Unfall für den Rettungseinsatz abgesperrt. Ob der Hangover am Dienstag wieder für Besucher öffnen darf, war am frühen Morgen noch nicht bekanntgegeben. Eine behördliche Freigabe für die Wiederaufnahme des Betriebs war zunächst nicht öffentlich mitgeteilt worden.
Betreiber des Hangover ist die Schneider & Co. oHG. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um einen 85 Meter hohen Gyro-Drop-Tower mit 24 Sitzplätzen. Die Anlage wurde 2015 vom österreichischen Hersteller Funtime gebaut. Der Betreiber hatte zunächst keine öffentliche Erklärung zur Unfallursache oder zum weiteren Betrieb der Attraktion veröffentlicht.
Auch von der Wiesn-Leitung gab es bis zum frühen Dienstagmorgen keine weitergehende öffentliche Einordnung zum Unfallhergang. Das Oktoberfest wird von der Landeshauptstadt München über das Referat für Arbeit und Wirtschaft veranstaltet. Für Sicherheit und Kontrollen sind auf dem Gelände mehrere Behörden und Stellen eingebunden.
Mobile Fahrgeschäfte gelten rechtlich als sogenannte fliegende Bauten. Nach der Bayerischen Bauordnung dürfen solche Anlagen grundsätzlich nur aufgestellt und genutzt werden, wenn eine gültige Ausführungsgenehmigung vorliegt. Darin kann zudem vorgeschrieben werden, dass ein Fahrgeschäft vor der Inbetriebnahme durch Sachverständige abgenommen werden muss. Für entsprechende Ausführungsgenehmigungen in Oberbayern ist TÜV Süd zuständig.
Für das Oktoberfest beschreibt die Stadt zusätzlich Prüfungen unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn. Demnach werden beim Aufbau unter anderem TÜV, Brandschutz und technische Sicherheit kontrolliert. Während des laufenden Betriebs können ebenfalls Kontrollen erfolgen. Daraus lässt sich allerdings noch keine Aussage zur Ursache des aktuellen Unfalls ableiten.
Von diesen technischen und baurechtlichen Prüfungen zu unterscheiden sind die Pflichten zum Schutz der Beschäftigten. Bundesweit verlangt die Betriebssicherheitsverordnung von Arbeitgebern eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe. Dabei müssen auch vorhersehbare Betriebsstörungen sowie Gefahren bei deren Beseitigung berücksichtigt werden. Beschäftigte müssen zudem über Gefahren, Schutzmaßnahmen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen unterwiesen werden.
Die Verordnung verlangt außerdem, dass Arbeitsmittel sicher verwendet werden können und notwendige Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden. Nach einem Unfall müssen Gefährdungsbeurteilungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Welche Vorschriften und betrieblichen Abläufe im konkreten Fall am Hangover eine Rolle spielten, ist Gegenstand der weiteren Aufklärung.
Der Unfall betrifft damit nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht die Sicherheit der Fahrgäste, sondern einen Arbeitsvorgang im unmittelbaren Bereich des Fahrgeschäfts. Die Polizei betont ausdrücklich, dass für die Menschen in der Attraktion zu keinem Zeitpunkt Gefahr bestanden habe.






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