
Düsseldorf/Warendorf. Gegen den AfD-Politiker Christian Blex aus dem Kreis Warendorf läuft ein Parteiausschlussverfahren. Der Bundesvorstand der Partei hat nach übereinstimmenden Berichten von WDR und dpa ein entsprechendes Verfahren gegen den nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten und bisherigen Landesschatzmeister auf den Weg gebracht. Im Raum stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Listenparteitag in Marl sowie mit der Parteifinanzierung. Blex bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Nach Informationen des WDR soll der Bundesvorstand das Ausschlussverfahren am Montag, 21. September, beschlossen haben. Blex wird demnach vorgeworfen, während der Aufstellungsversammlung zur nordrhein-westfälischen Landtagswahl in Marl Parteimitglieder eingeschüchtert zu haben. Die dpa berichtet unter Berufung auf Parteikreise ebenfalls von entsprechenden Vorwürfen. Ob und in welchem Umfang sich diese bestätigen, ist Gegenstand des parteiinternen Verfahrens.
Daneben geht es um Vorwürfe zur Arbeit von Blex als Schatzmeister. Nach den Berichten sollen Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen im Zusammenhang mit der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland eine Rolle spielen. Auch hierbei handelt es sich bislang um parteiinterne Vorwürfe und nicht um festgestelltes Fehlverhalten. Blex weist die Anschuldigungen zurück.
Blex ist seit 2017 Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags und gehört aktuell der AfD-Fraktion an. Nach Angaben des Landtags kommt er aus dem Kreis Warendorf und ist seit 2013 Mitglied der AfD.
Nach WDR- und dpa-Informationen soll Blex bis zur Entscheidung über das Ausschlussverfahren auch seine Funktion als Schatzmeister des NRW-Landesverbandes nicht ausüben können. Blex erklärte gegenüber dem WDR allerdings, dass ihm die Maßnahmen zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht offiziell mitgeteilt worden seien.
Die AfD-Satzung sieht für besonders schwerwiegende Fälle vor, dass ein Landes- oder Bundesvorstand zusätzlich zu einem beantragten Parteiausschluss vorläufig die Ausübung von Mitgliedsrechten beziehungsweise eines Parteiamts untersagen kann. Ein solcher Beschluss wird nach der Satzung mit der Bekanntgabe an den Betroffenen wirksam; anschließend muss sich das zuständige Schiedsgericht mit der Maßnahme befassen. Über einen Parteiausschluss selbst entscheidet damit nicht allein der Bundesvorstand.
Das Verfahren fällt in eine Phase anhaltender innerparteilicher Auseinandersetzungen in der NRW-AfD. Bei der Aufstellung der Landesliste in Marl im Juli hatten sich verschiedene Gruppen innerhalb des Landesverbandes offen gestritten. Auch der Bundesvorstand hatte sich damals eingeschaltet und zeitweise einen Abbruch der Versammlung gefordert.
Die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet am 25. April 2027 statt.






Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu