Der Flughafen Dortmund darf seine Flugzeiten wie geplant in die Nachtstunden ausdehnen. Diese Entscheidung wurde vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster getroffen. Damit erhält der Flughafen grünes Licht, seine Start- und Landezeiten zu erweitern, was in den letzten Jahren zunehmend umstritten war. Anwohner hatten erneut Klage eingereicht, jedoch wurde diese abgewiesen. Die Entscheidung des OVG stellt einen wichtigen Meilenstein für den Flughafen Dortmund dar.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die 2. Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster zur Ausdehnung der Flugzeiten am Flughafen Dortmund rechtens ist. Diese Genehmigung erlaubt es dem Flughafen, seine Betriebszeiten in die Nachtstunden auszudehnen, was nun auch gerichtlich bestätigt wurde. Die Anwohner hatten sich gegen diese Ausweitung gewehrt, da sie befürchten, dass der Lärmpegel in den Nachtstunden steigt. Doch das Gericht befand, dass die Lärmschutzbelange der Bevölkerung ausreichend berücksichtigt wurden.
Die Lärmschutzbelange der Anwohner wurden im Verfahren besonders berücksichtigt. Das Gericht entschied, dass die Bezirksregierung Münster in der 2. Änderungsgenehmigung die Lärmschutzaspekte rechtsfehlerfrei festgestellt, abgewogen und berücksichtigt hat. Dabei wurde die sogenannte Geringfügigkeitsschwelle, ein Dauerschallpegel von 45 Dezibel, als rechtlich unbedenklich eingestuft. Somit sah das OVG keine rechtlichen Bedenken, die erweiterte Genehmigung zu bestätigen.
Die Anwohner hatten bereits im Januar 2022 erfolgreich gegen die erste Änderungsgenehmigung geklagt. Damals erklärte das OVG die Genehmigung für rechtswidrig, ließ jedoch die Möglichkeit zur Nachbesserung offen. Diese Nachbesserungen wurden nun durch die Bezirksregierung Münster erfolgreich durchgeführt, weshalb die erneute Klage abgewiesen wurde. Das OVG ließ in seinem Urteil keine Revision zu, wodurch die Entscheidung rechtskräftig ist. Allerdings besteht für die Anwohner noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Mit der Bestätigung der Genehmigung durch das OVG darf der Flughafen Dortmund nun planmäßig bis 23.00 Uhr landen lassen. In Ausnahmefällen sind verspätete Landungen bis 23.30 Uhr und verspätete Starts bis 22.30 Uhr erlaubt. Diese erweiterten Betriebszeiten sollen dem Flughafen helfen, flexibler auf Verspätungen zu reagieren und seinen Service zu verbessern. Die ursprüngliche Genehmigung für die Erweiterung der Flugzeiten wurde bereits im Jahr 2014 erteilt und hat nun in ihrer 2. Änderung endgültig Bestand.