
Reinigungskräfte in Münster können ab dem neuen Jahr mit spürbar höheren Löhnen rechnen. Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung steigt zum 1. Januar auf mindestens 15 Euro pro Stunde. Für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung liegt der neue Mindestlohn sogar bei 18,40 Euro. Darauf weist die IG BAU Münster-Rheine in einer aktuellen Stellungnahme hin.
Nach Angaben der Gewerkschaft arbeiten in Münster rund 4.920 Menschen in der Gebäudereinigung. Sie sorgen täglich für Sauberkeit in Büros, Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Krankenhäusern. Die IG BAU beruft sich bei dieser Zahl auf Daten der Arbeitsagentur.
Die Lohnerhöhung ist Teil des bundesweiten Tarifabschlusses in der Gebäudereinigung. Der Branchenmindestlohn ist allgemeinverbindlich und gilt damit für alle Betriebe der Branche, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Für die sogenannte Innen- und Unterhaltsreinigung steigt die unterste Lohngruppe damit auf 15 Euro pro Stunde. In der Außenreinigung, zu der unter anderem Fenster- und Fassadenarbeiten zählen, liegt die neue Lohnuntergrenze bei 18,40 Euro.
Die IG BAU sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Arbeit in der Reinigungsbranche aufzuwerten. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten sei ein höherer Mindestlohn notwendig, um die Beschäftigten zu entlasten und den Beruf attraktiver zu machen.
In Münster ist die Gebäudereinigung ein wichtiger Arbeitsmarkt. Viele Reinigungskräfte sind frühmorgens oder spätabends im Einsatz, oft unter körperlich anspruchsvollen Bedingungen. Die nun geltenden Mindestlöhne betreffen sowohl große Dienstleister als auch kleinere Reinigungsfirmen in der Stadt.
Die Gewerkschaft betont, dass die neuen Lohnuntergrenzen auch dazu beitragen sollen, Lohndumping zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu sichern. Gleichzeitig appelliert sie an die Beschäftigten, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass die neuen Mindestlöhne tatsächlich ausgezahlt werden.
Die Einhaltung des Branchenmindestlohns wird durch den Zoll kontrolliert. Verstöße können für Unternehmen empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Die IG BAU rät Reinigungskräften in Münster, sich bei Unklarheiten oder möglichen Verstößen beraten zu lassen.
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