
Münster.Das Amtsgericht Münster hat einen Strafbefehl gegen einen als Hitler-Imitator bekannten Niederländer erlassen. Der wegen Volksverhetzung angeklagte Stefan Wijkamp war am Freitag, 24. Juli 2026, nicht zu dem angesetzten Gerichtstermin erschienen. Rechtskräftig abgeschlossen ist das Verfahren damit noch nicht.
Der Strafbefehl sieht nach übereinstimmenden Medienberichten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten vor, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Zusätzlich soll Wijkamp 3.000 Euro zahlen. Zu einer inhaltlichen Verhandlung über die Vorwürfe kam es wegen seiner Abwesenheit nicht.
Gegen den Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall müsste sich das Amtsgericht erneut im Rahmen einer Hauptverhandlung mit dem Verfahren beschäftigen. Ohne Einspruch würde die Entscheidung rechtskräftig.
Auslöser des Verfahrens waren Äußerungen, die Wijkamp im Juli 2025 am Rande eines rechtsextremen Aufmarsches in Münster gemacht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wertete die Aussagen als Volksverhetzung. Wijkamp hatte sich dabei unter anderem positiv über Adolf Hitler und abweichend über nationalsozialistische Konzentrationslager geäußert.
Parallel zum angesetzten Gerichtstermin versammelten sich vor dem Amtsgericht rund 20 Menschen. Zu der Mahnwache hatte das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ aufgerufen.
Die Teilnehmenden wollten damit ein Zeichen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und die Verharmlosung des Nationalsozialismus setzen. Die Versammlung fand trotz des Fernbleibens des Angeklagten statt.
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