
Hamm. Ein 16-jähriger Schüler aus Hamm soll einen Anschlag auf eine christliche Kirche geplant haben. Wie zunächst die BILD-Zeitung berichtete, wurde der Jugendliche bereits am 2. April 2026 festgenommen. Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bestätigte den Fall und spricht von einem dringenden Tatverdacht. Der mutmaßliche Anschlag wurde nicht ausgeführt.
Nach Angaben der Ermittler soll sich der Schüler seit 2023 über islamistische Inhalte im Internet radikalisiert haben. Er soll Kontakt zu einer Person gehabt haben, die dem sogenannten „Islamischen Staat“ nahesteht. Ursprünglich habe er in ein vom IS kontrolliertes Gebiet reisen und sich dort dem bewaffneten Kampf anschließen wollen. Ein mutmaßlicher Mittelsmann soll ihn jedoch dazu gebracht haben, zunächst in Hamm einen Anschlag zu verüben.
Als mögliches Ziel soll der Jugendliche die Kirche einer unabhängigen christlichen Gemeinde ausgewählt und ausgekundschaftet haben. Der Name der Gemeinde wurde offiziell nicht veröffentlicht. Laut WDR erfuhr sie erst Mitte Juli von der Bedrohung. Die Polizei kündigte anschließend Gespräche mit den Gemeindemitgliedern an.
Die Behörden ermittelten bereits seit Anfang 2025 wegen Beiträgen in sozialen Netzwerken und möglicher Kontakte zu einem IS-Mitglied. Hinweise auf konkrete Anschlagspläne sollen erst Anfang April 2026 bekannt geworden sein.
Im März soll der Schüler zudem versucht haben, einen Hochsitz mit einer Silvesterrakete anzuzünden. Der Brandversuch scheiterte. Ob es sich um einen Testlauf für den mutmaßlich geplanten Anschlag gehandelt haben könnte, wird noch geprüft. Nach bisherigem Stand soll der Jugendliche die konkrete Planung allein betrieben haben.
Nach seiner Festnahme kam der 16-Jährige zunächst in Untersuchungshaft. Inzwischen ist er aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens in einer jugendforensischen Einrichtung untergebracht. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll er eingeschränkt schuldfähig sein.
In einer Jugendforensik werden junge Menschen unter gesicherten Bedingungen psychiatrisch behandelt, wenn mutmaßliche Straftaten mit einer psychischen Erkrankung zusammenhängen könnten. Die Ermittlungen zu den Anschlagsplänen und den Internetkontakten dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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