
Lindt zieht in Münster von der Bergstraße ins Haus Ehring
Lindt verlegt seinen Münsteraner Store an die Rothenburg 45. Im sanierten Haus Ehring soll Ende August eröffnet werden.
Am 7. Oktober 2015 ereignete sich eine Tragödie, die das Land erschütterte. Die 18-jährige Megi B. nahm das Leben ihrer 17-jährigen Partnerin Melina R. in einem brutalen Akt der Gewalt. Staatsanwalt Ralph Hinkelmann beschrieb diese Tat in seinem Schlussplädoyer als „ein zutiefst erschütterndes Verbrechen, das in der Geschichte des Strafverfahrens in Münster beispiellos ist“.
Um den Fall Megi B. zu verstehen, muss man sich ihre Lebensumstände vor Augen führen. Megi B. fehlte alles, was einem Menschen Halt gibt: elterliche Liebe, Fürsorge, Zuneigung, Freundschaften. Ihr Vater war ein gewalttätiger Trinker, ihre Mutter nahm sie mit zu ihren Liebhabern und verbot ihr, darüber zu sprechen. Es gab häufige Trennungen und Versöhnungen der Eltern, Umzüge, Schulwechsel. Ein Jahr im Kinderheim empfand Megi B. als glückliche Episode. Später bei der Familie der Stiefmutter war es ähnlich wie zuvor bei den leiblichen Eltern. In der Schule wurde die seit ihrer Kindheit übergewichtige Megi gehänselt, schon früh wurde sie wegen Depressionen behandelt.
Dann kam die Beziehung zu Melina, einer Schulfreundin. Sie und Megi B. waren ein sehr ungleiches Paar. Megi B. war über 1,70 Meter groß, wog bei der Tat 150 Kilogramm, hatte kurze Haare und war ungepflegt. Melina R. hingegen war 1,65 Meter groß, zart, hübsch und stammte aus stabilen Verhältnissen. Megi B. beschrieb die Beziehung zu Melina als die schönste Zeit ihres Lebens. In diesen Jahren erfuhr Megi B., was sie nie gehabt hatte: Liebe.
Die Trennung von Melina am Valentinstag 2015 traf Megi B. hart. Melina träumte von einem traditionelleren Lebensmodell, von Kindern und einem Mann als Versorger der Familie. Für Megi B. brach eine Welt zusammen. Sie konnte die Trennung nicht verkraften und entwickelte zunehmend Hassgedanken. Irgendwann erschien es ihr als einziger Ausweg, Melina zu töten. Sie handelte aus „Hass, Wut, Zorn, Verärgerung über die Trennung“, so das Gericht.
Am Morgen des 7. Oktober 2015 eskalierte die Situation. Megi, mit 1,9 Promille Alkohol im Blut und einem Küchenmesser in der Tasche, wurde aggressiv und steigerte sich in eine Gewaltorgie. Melina hatte keine Chance. Gerichtsmediziner stellten 49 Messerstiche, Würgemale, Tritte gegen den Kopf und Hämatome fest. Die Tat dauerte mehr als eine Stunde. Megi hörte erst auf, als das letzte Röcheln verstummt war und aus der Nase Blut kam.
In der Gedankenwelt von Megi B. war Melina wegen der Trennung selbst schuld an ihrem Tod. Megi B. wollte sich durch die Tötung „vom Trennungsschmerz befreien“. Mit ihren letzten Worten schwang wohl auch Selbstmitleid mit – und die Erkenntnis, dass sie sich durch ihre Tat des einen Menschen beraubt hat, den sie nicht verlieren wollte.
Das Gericht betrachtete Megi B. weiterhin als gefährlich. Die Tat sei nicht in einer spezifischen Beziehungskonstellation entstanden, so die Begründung des Urteils. Es wurde erwartet, dass „sich bei neuen Trennungen wieder intensiver Hass entwickelt“ – es bestand eine „hohe Gefahr einer Tatwiederholung“.
Als Megi B. die 17-jährige Melina tötete, war ihre Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, nicht aber ihre Einsichtsfähigkeit. Sie hatte bewusst und gewollt getötet. Das Gericht stellte bei Megi B. eine „schwere seelische Abartigkeit“ und multiple Persönlichkeitsstörungen fest. Sie wurde als unreif, instabil und ohne Einsicht in ihre verzerrte Wahrnehmung der Realität beschrieben. Sie hatte ein gestörtes Selbstbild, ein geringes Selbstwertgefühl und Angst vor Bindungen – aber gleichzeitig eine Sehnsucht nach Nähe. Megi B. zeigte sich emotional teilnahmslos und gleichgültig.
Megi B. nahm das Urteil „sehr gefasst, ohne großartige Emotionen“ auf, wie ihre Verteidigerin Regine Thoden berichtete. Sie hielt die siebenjährige Strafe für angemessen. Julia Artmann-Eichler, die Anwältin von Melinas Mutter, bezeichnete das Urteil als akzeptabel. „Für eine Mutter gibt es nichts Schlimmeres, als ein Kind durch so einen Tod zu verlieren“, sagte die Anwältin. Sie werde keine Rechtsmittel einlegen, die Familie müsse mit der Sache abschließen.
Die Begriffe „Schwachsinn“ und „schwere seelische Abartigkeit“, die zur Zeit der Urteilssprechung in § 20 des Strafgesetzbuchs (StGB) und § 12 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verwendet wurden, sind 2021 durch die neutraleren Ausdrücke „Intelligenzminderung“ und „schwere seelische Störung“ ersetzt worden.
Eine schwere seelische Störung ist eine ernsthafte psychische Erkrankung, die das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen kann. Die Symptome sind vielfältig und können von Person zu Person variieren.
Emotionale und kognitive Symptome
Die emotionalen Symptome einer schweren seelischen Störung umfassen intensive und anhaltende Gefühle der Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit oder Angst. Es kann auch zu Reizbarkeit oder übermäßiger Angst kommen. Kognitive Symptome können Schwierigkeiten bei der Konzentration oder beim klaren Denken beinhalten.
Verhaltensänderungen
Verhaltensänderungen sind ein weiteres Zeichen einer schweren seelischen Störung. Betroffene können sich zurückziehen und das Interesse an Aktivitäten verlieren, die sie früher genossen haben. Schlafprobleme können auftreten, entweder Schlaflosigkeit oder übermäßiges Schlafen. Es kann auch zu einem veränderten Essverhalten kommen, was zu erheblichem Gewichtsverlust oder -gewinn führen kann.
Körperliche Symptome
Körperliche Symptome können ebenfalls auftreten. Betroffene können sich ständig müde fühlen oder körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Magenschmerzen haben, die keine erkennbare medizinische Ursache haben.
Schwere Symptome
In schweren Fällen können die Symptome noch intensiver sein. Betroffene können Halluzinationen oder Wahnvorstellungen erleben, oder sie können sich desorientiert oder verwirrt fühlen. In extremen Fällen kann es zu Gedanken an Selbstverletzung oder Suizid kommen.

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