
Zwischen dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt und Aldi gibt es Streit um das Aussehen bestimmter Schokoladenkugeln. Konkret geht es um rote Kugeln der Aldi-Marke Moser Roth, die Lindt für zu ähnlich zu den bekannten Lindor-Kugeln hält. Nach Auffassung von Lindt könnten Kunden die Produkte wegen Farbe und Gestaltung miteinander verwechseln.
Ein Gericht in der Schweiz hat Lindt in diesem Punkt nun zunächst recht gegeben. Aldi darf die betroffenen roten Moser-Roth-Kugeln dort vorerst nicht weiter verkaufen. Damit hat Lindt erreicht, dass genau diese Variante aus dem Sortiment genommen werden muss.
Wichtig ist dabei, dass sich das Urteil nicht auf alle Schokoladenkugeln von Aldi bezieht. Nach den vorliegenden Informationen geht es nur um bestimmte rote Varianten. Andere Sorten sind von der Entscheidung nicht betroffen, weil das Gericht sie offenbar nicht für zu ähnlich zu den Lindor-Kugeln hält. Der Fall dreht sich also nicht allgemein um Schokolade bei Aldi, sondern um die Frage, wie weit sich Verpackung und Produktgestaltung an ein bekanntes Markenprodukt annähern dürfen.
Für Aldi ist die Entscheidung nicht nur wegen des Verkaufsstopps problematisch. Das Unternehmen soll demnach auch offenlegen, wie viele dieser Produkte verkauft wurden und welche Umsätze damit erzielt worden sind. Diese Angaben können wichtig werden, falls später ein möglicher Schadensersatz berechnet werden soll. Gleichzeitig ist das Verfahren offenbar noch nicht endgültig abgeschlossen. Das Urteil soll noch nicht rechtskräftig sein und könnte daher möglicherweise noch angefochten werden.
Im Kern geht es um Markenrecht und die Frage, ob Verbraucher ein Produkt mit einem bekannten Original verwechseln könnten. Lindt argumentiert, dass die roten Aldi-Kugeln den Lindor-Kugeln optisch zu nahe kommen. Das Gericht in der Schweiz sieht das zumindest vorläufig ähnlich.
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