
Im Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist am Montag eine Aussage in den Mittelpunkt gerückt, die dem Verfahren neue Brisanz geben könnte. Vor dem Landgericht Hamburg schilderte die leitende Ermittlerin, Block habe am 3. Januar 2024 bei einem Gespräch an ihrem Wohnhaus gesagt: „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung.“ Nach Darstellung der Beamtin notierte sie den Satz noch am selben Tag in ihrem Merkbuch, weil sie ihn für besonders wichtig hielt.
Der Satz ist deshalb so bedeutsam, weil sich an ihm nun mehrere Deutungen festmachen. Die Staatsanwaltschaft könnte darin ein mögliches Indiz sehen, dass Christina Block die Geschehnisse in der Silvesternacht 2023/24 nicht nur kannte, sondern begrifflich als eigene „Rückführung“ von einer „Entführung“ durch andere abgrenzte. Ob das Gericht diese Formulierung später tatsächlich als belastendes Indiz wertet, ist offen. Fest steht bislang nur, dass die Äußerung nach Angaben der Ermittlerin im Gerichtssaal thematisiert wurde.
Christina Block ist in dem Hamburger Verfahren angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft ihr vorwirft, die gewaltsame Verbringung zweier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland organisiert zu haben. Sie bestreitet diesen Vorwurf. Nach übereinstimmenden aktuellen Berichten stehen neben ihr weitere Mitangeklagte vor Gericht. Das Verfahren läuft bereits seit Juli 2025 und wurde mehrfach verlängert.
Zusätzliche Bedeutung erhält der Verhandlungstag auch deshalb, weil die Staatsanwaltschaft zuletzt weiteres Beweismaterial in das Verfahren eingeführt hat. Dazu gehören laut aktuellen Berichten Überwachungsaufnahmen aus dem Grand Elysée in Hamburg. Sie sollen nach Darstellung der Anklage die These stützen, dass Christina Block sich dort kurz vor der späteren Rückholaktion mit Beteiligten getroffen haben könnte. Auch diesen Vorwurf weist die Verteidigung zurück.
Verteidiger Ingo Bott kündigte nach Medienberichten eine Erklärung zu den neuen Entwicklungen an. Zugleich wurde berichtet, seine Mandantin werde sich „zu gegebener Zeit“ zu den im Prozess diskutierten Indizien äußern. Eine umfassende gerichtliche Bewertung dieser Aussage liegt bislang nicht vor. Der Satz der Ermittlerin ist damit derzeit vor allem eines: ein möglicher neuer Drehpunkt in einem Verfahren, in dem weiterhin die Unschuldsvermutung gilt und das Gericht erst am Ende über Schuld oder Nichtschuld zu entscheiden hat.
Ob Prozesstag 44 tatsächlich eine Wende bringt, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Klar ist aber, dass die Aussage der Ermittlerin den Prozess neu zugespitzt hat. Während die Anklage aus dem Wortlaut möglicherweise Schlüsse auf Wissen und Einordnung ziehen will, dürfte die Verteidigung versuchen, genau diese Deutung zu entkräften. Damit ist der Satz nicht das Urteil über Christina Block, wohl aber ein neuer zentraler Streitpunkt in einem ohnehin hoch aufgeladenen Verfahren.
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