Mütterrente III: Wer profitiert und wann kommt die Auszahlung

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Die Mütterrente III ist beschlossen: Im Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag das Rentenpaket verabschiedet, das rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland mehr Geld bringen soll. Das Kernversprechen: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden endlich gleichgestellt mit jenen, die Kinder ab 1992 großgezogen haben. Doch bis das Geld tatsächlich fließt, dauert es noch — und viele Betroffene fragen sich: Muss ich einen Antrag stellen?

Was ist die Mütterrente III und was ändert sich?

Schon seit 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente, die schrittweise ausgebaut wurde. Mit der Mütterrente III wird nun die letzte Lücke geschlossen: Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden künftig bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung anerkannt — genauso wie bei Kindern, die ab 1992 zur Welt kamen. Bisher waren es für die älteren Geburtsjahrgänge nur 24 Monate. Dieser Unterschied benachteiligte Jahrzehnte lang Mütter und Väter, die ihre Kinder in der DDR oder der frühen Bundesrepublik großgezogen haben.

Der halbe zusätzliche Rentenpunkt, den Erziehende pro vor 1992 geborenes Kind erhalten, entspricht beim aktuellen Rentenwert von rund 40,80 Euro pro Entgeltpunkt etwa 20,40 Euro brutto mehr im Monat. Wer zwei Kinder vor 1992 bekommen hat, erhält demnach rund 40,80 Euro mehr, wer drei Kinder erzogen hat sogar bis zu 61,19 Euro zusätzlich — und das jeden Monat.

Wer bekommt die Mütterrente III — und wer nicht?

Anspruch auf die Mütterrente III haben grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten, die Kinder großgezogen haben, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden und für die bisher nur zwei statt drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rentenbiografie anerkannt sind. Das trifft in erster Linie Frauen, die in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren Mütter wurden — aber auch Väter, die nachweislich die Kindererziehung übernommen haben, können profitieren.

Wer hingegen bereits Kinder hat, die nach dem 31. Dezember 1991 geboren wurden, bekommt ohnehin schon die vollen 36 Monate Erziehungszeit angerechnet. Für diese Gruppe ändert sich nichts. Ebenfalls nicht betroffen sind Beamtinnen und Beamte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Wichtig: Auch Rentnerinnen und Rentner, die bereits jetzt eine Rente beziehen, sollen automatisch von der Mütterrente III profitieren. Für die Rentenänderungen im Mai 2026 und die Rentenerhöhung ab Juli 2026 gilt dasselbe Prinzip: Das System passt die Zahlungen automatisch an. Gleichzeitig betont die VdK-Vorsitzende Verena Bentele, dass Rentenreformen zwar Fortschritte bringen, aber strukturelle Ungerechtigkeiten nicht vollständig beseitigen.

Wann kommt die Auszahlung der Mütterrente III?

Der gesetzliche Anspruch entsteht rückwirkend zum 1. Januar 2027. Allerdings kann die Deutsche Rentenversicherung die technische Umstellung so vieler Konten nicht von heute auf morgen umsetzen. Rund zehn Millionen Versicherungskonten müssen angepasst werden — das ist ein erheblicher organisatorischer und IT-technischer Aufwand. Die Rentenversicherung rechnet daher frühestens mit einer tatsächlichen Auszahlung ab dem Jahr 2028, teils inklusive Nachzahlung für das Jahr 2027.

Für Menschen, die 2028 noch nicht in Rente sind, aber bis dahin in Rente gehen, wird die Mütterrente III automatisch in die Rentenberechnung einbezogen. Ein gesonderter Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich — die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Ansprüche von Amts wegen und informiert die Betroffenen schriftlich. Wer unsicher ist, ob alle Kindererziehungszeiten korrekt in der Rentenbiografie eingetragen sind, sollte eine kostenlose Kontenklärung beantragen.

Mütterrente III: Lohnt es sich, die eigene Rentenbiografie zu prüfen?

Experten empfehlen unabhängig von der Mütterrente III, die eigene Rentenbiografie zu überprüfen. Fehler in der Rentenakte können dazu führen, dass Kindererziehungszeiten nicht oder falsch eingetragen sind. Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratungstermine an, bei denen solche Lücken identifiziert und behoben werden können. Auch der Sozialverband VdK bietet Mitgliedern individuelle Rentenberatung an.

Unabhängig von der Mütterrente III hat der Bundestag im selben Rentenpaket auch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031 beschlossen sowie Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten. Für ältere Arbeitnehmer und Selbstständige kann es sich außerdem lohnen, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu prüfen, um das spätere Rentenniveau zu erhöhen.

Die Mütterrente III ist nach Jahren politischer Diskussion ein echter Fortschritt für Millionen älterer Menschen in Deutschland — auch wenn die Auszahlung noch etwas Geduld erfordert. Wer betroffen ist, muss nichts tun: Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich von Amts wegen um die Neuberechnung.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, t-online.de, rentenfuchs.info

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