Lidl-Mutter bestellt vorerst keine neuen E-Dienstwagen

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Schwarz-Gruppe ändert ihre Dienstwagenpolitik in Deutschland. Beschäftigte, die Anspruch auf einen Firmenwagen haben, können bei Neubestellungen vorerst kein reines Elektroauto mehr auswählen. Die Regelung betrifft den deutschen Fuhrpark des Konzerns, zu dem unter anderem Lidl und Kaufland gehören.

Als Begründung nennt das Unternehmen die schwankenden Bedingungen auf dem deutschen Automobilmarkt sowie veränderte regulatorische Rahmenbedingungen. Die Entscheidung werde überprüft und könne bei einer Stabilisierung des Marktumfelds erneut angepasst werden.

Bestehende Elektroautos bleiben im Fuhrpark

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass bereits eingesetzte Elektroautos aus dem Fuhrpark entfernt werden. Betroffen sind ausschließlich neu bestellte Elektro-Dienstwagen in Deutschland. Bestehende Fahrzeuge können weiterhin genutzt werden.

Etwa ein Fünftel des bestehenden Fuhrparks der Schwarz-Gruppe besteht aus Elektrofahrzeugen und Hybridmodellen. Wie viele reine Elektroautos derzeit genutzt werden und wie viele Beschäftigte von der neuen Bestellregelung betroffen sind, wurde nicht beziffert.

Auch eine vollständig einheitliche Regelung für alle Länder gibt es nicht. Die Schwarz-Gruppe steuert ihre Fahrzeugflotten nach eigenen Angaben abhängig von den jeweiligen Marktbedingungen und gesetzlichen Vorgaben. In anderen Staaten soll der Ausbau der Elektromobilität deshalb weitergeführt werden.

Unternehmen verweist auf unsichere Marktbedingungen

Welche einzelnen Kostenfaktoren für die Entscheidung ausschlaggebend waren, führte der Konzern nicht detailliert aus. Genannt wurden allgemein die Volatilität des Automobilmarktes und veränderte regulatorische Rahmenbedingungen.

Die Schwarz-Gruppe kauft einen Teil ihrer Dienstwagen selbst und vermarktet ausgemusterte Fahrzeuge anschließend als Gebrauchtwagen. Dadurch können neben Anschaffungskosten auch die später erzielbaren Verkaufspreise eine Rolle für die Wirtschaftlichkeit einer Flotte spielen. Eine konkrete Aufschlüsselung der Kalkulation für Elektroautos veröffentlichte das Unternehmen zunächst nicht.

Bei Neubestellungen will der Konzern weiterhin mit deutschen Automobilherstellern zusammenarbeiten. Welche Modelle künftig angeboten werden, wurde nicht öffentlich aufgelistet.

Steuerliche Förderung für Elektroautos bleibt bestehen

Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung die betriebliche Anschaffung von Elektrofahrzeugen steuerlich fördert. Für bestimmte betriebliche Elektroautos, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist im ersten Jahr eine degressive Abschreibung von 75 Prozent vorgesehen.

Zudem wurde die Preisgrenze für die steuerlich begünstigte private Nutzung elektrischer Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben. Damit sollen Unternehmen zusätzliche Anreize erhalten, elektrische Fahrzeuge anzuschaffen.

Gewerbliche Halter spielen für den deutschen Neuwagenmarkt eine zentrale Rolle. Im Juni 2026 entfielen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes 63,4 Prozent der Pkw-Neuzulassungen auf gewerbliche Halter. Veränderungen bei großen Unternehmensflotten können deshalb auch für Hersteller und den Gebrauchtwagenmarkt relevant sein.

Ladeangebote bei Lidl und Kaufland nicht betroffen

Von der neuen Dienstwagenregelung zu unterscheiden ist der Ausbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte an Handelsstandorten. Die Schwarz-Gruppe will diese Infrastruktur nach eigenen Angaben weiterhin betreiben und ausbauen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 verfügten die Unternehmen der Gruppe demnach über 24.024 Ladepunkte an 6.973 Standorten. Innerhalb von fünf Jahren habe sich die Zahl der Ladepunkte damit um rund 245 Prozent erhöht.

Auch die Klimastrategie des Konzerns soll durch die veränderte Dienstwagenpolitik nicht angepasst werden. Die Schwarz-Gruppe verfolgt weiterhin das Ziel, ihre betrieblichen Emissionen der Kategorien Scope 1 und Scope 2 bis 2030 gegenüber 2019 um 48 Prozent zu senken.

Beschäftigten stehen neben Dienstwagen nach Unternehmensangaben weitere Mobilitätsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Zuschüsse oder Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und E-Bikes.

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