Tata Sons gerät zwischen Börsenpflicht und Führungsstreit

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Bei Tata Sons spitzt sich ein ungewöhnlicher Konflikt um die Zukunft eines der bedeutendsten indischen Unternehmensverbünde zu. Die Holding des Tata-Konzerns steht unter wachsendem regulatorischem Druck, ihre Aktien an die Börse zu bringen. Gleichzeitig ist ein Streit über die weitere Amtszeit von Chairman N. Chandrasekaran offen ausgebrochen.

Der Verwaltungsrat von Tata Sons sprach sich am Donnerstag, 17. September, für eine weitere fünfjährige Amtszeit Chandrasekarans aus. Zugleich soll das Gremium Schritte für eine Börsennotierung eingeleitet haben. Noel Tata, Vorsitzender der Tata Trusts und Mitglied des Tata-Sons-Verwaltungsrats, widersprach beiden Entscheidungen. Die Tata Trusts kontrollieren rund zwei Drittel der Holding.

RBI-Regeln setzen Tata Sons unter Druck

Ausgangspunkt des Börsenstreits ist eine Entscheidung der indischen Zentralbank Reserve Bank of India, kurz RBI. Tata Sons wurde 2022 als sogenannte Non-Banking Financial Company der Upper Layer eingestuft. Für Unternehmen dieser Kategorie gelten verschärfte Aufsichtsregeln.

Das RBI-Regelwerk sieht ausdrücklich vor, dass eine Upper-Layer-NBFC innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einstufung börsennotiert sein muss. Für Tata Sons lief diese Frist damit grundsätzlich Ende September 2025 aus. Die Zentralbank führte Tata Sons auch Anfang 2025 weiterhin ausdrücklich als Upper-Layer-Unternehmen.

Tata Sons hatte versucht, einen anderen Weg einzuschlagen. Die Holding reduzierte ihre Verschuldung deutlich und beantragte bei der RBI die Aufgabe ihrer Registrierung als sogenannte Core Investment Company. Damit hätte auch die Grundlage für die Börsenpflicht entfallen können.

Dieser Antrag ist nach Angaben von Reuters inzwischen gescheitert. Die Nachrichtenagentur berichtete unter Berufung auf eine mit dem Vorgang vertraute Person, die RBI habe den Antrag abgelehnt. Zudem habe die Zentralbank beim Bombay High Court vorsorglich eine sogenannte Caveat eingereicht, damit sie vor möglichen gerichtlichen Entscheidungen in der Sache angehört werden muss. Weder die RBI noch Tata Sons äußerten sich gegenüber Reuters zunächst offiziell zu dem Vorgang.

Damit ist eine Börsennotierung wesentlich wahrscheinlicher geworden. Zeitpunkt, Struktur und Umfang eines möglichen Börsengangs waren zunächst jedoch nicht abschließend bekannt.

Tata Trusts stemmen sich gegen Kurswechsel

Der Konflikt reicht weit über die technische Frage eines Börsengangs hinaus. Tata Sons ist bislang eine private Holdinggesellschaft. Rund 66 Prozent der Anteile liegen bei den gemeinnützigen Tata Trusts. Weitere rund 18,4 Prozent hält die Shapoorji Pallonji Group.

Innerhalb dieser Eigentümerstruktur bestehen unterschiedliche Interessen. Die Tata Trusts haben sich gegen eine Börsennotierung gestellt. Die Shapoorji Pallonji Group unterstützt dagegen seit längerem eine Möglichkeit, ihre Beteiligung leichter zu monetarisieren.

Der Konflikt gewann zusätzliche Bedeutung, nachdem bekannt wurde, dass die Shapoorji Pallonji Group einen teilweisen Verkauf ihrer Tata-Sons-Beteiligung vorgeschlagen hat. Nach Angaben der Tata Trusts geht es um Anteile im Wert von rund 250 Milliarden Rupien. Der Verkauf könnte nach dem vorgeschlagenen Modell in mehreren Schritten erfolgen.

Streit über Chandrasekarans weitere Amtszeit

Parallel zum Börsenkonflikt ist ein Streit um die Unternehmensführung entstanden. Chandrasekaran führt Tata Sons seit 2017. Seine derzeitige Amtszeit endet im Februar 2027.

Nach Berichten aus Indien hatte Chandrasekaran im August erklärt, keine weitere Amtszeit anzustreben. Der Tata-Sons-Verwaltungsrat entschied am 17. September dennoch, ihn für weitere fünf Jahre zu berufen. Noel Tata stimmte dagegen.

Die Tata Trusts stellen die Wirksamkeit dieses Beschlusses infrage. Hintergrund sind besondere Regelungen in der Satzung von Tata Sons. Diese räumen den von den Tata Trusts entsandten Direktoren bei der Auswahl des Chairman besondere Rechte ein. In veröffentlichten Tata-Unterlagen ist festgehalten, dass die Bestellung des Chairman an besondere Zustimmungsvoraussetzungen für die Trusts-Vertreter im Verwaltungsrat geknüpft ist.

Ob der Beschluss vom 17. September diesen Regeln entspricht, ist zwischen den Beteiligten umstritten. Eine gerichtliche Klärung lag zunächst nicht vor.

Tata Sons ist das Zentrum eines internationalen Konzerns

Die Auseinandersetzung hat weit über Tata Sons selbst hinaus Bedeutung. Die Holding steht an der Spitze eines Konzerns mit Aktivitäten in zahlreichen Ländern und Branchen. Zum Tata-Imperium gehören unter anderem Tata Consultancy Services, Tata Motors, Tata Steel, Tata Power und die Fluggesellschaft Air India.

Tata Sons hält zudem große Beteiligungen an mehreren börsennotierten Gesellschaften. Bei Tata Consultancy Services liegt der Anteil der Tata-Gruppe beispielsweise bei mehr als 70 Prozent.

Ein Börsengang der Holding würde deshalb die Eigentümerstruktur an der Spitze des Konzerns verändern. Tata Sons müsste zugleich strengere Transparenzpflichten eines börsennotierten Unternehmens erfüllen und sich dauerhaft mit externen Aktionären auseinandersetzen.

Börsenfrage trifft auf Machtfrage

Damit laufen bei Tata Sons derzeit zwei Konflikte zusammen. Der regulatorische Streit betrifft die Frage, ob die bislang private Holding ihre Sonderstellung aufgeben und an die Börse gehen muss. Der Führungsstreit betrifft dagegen die Verteilung der Macht zwischen Verwaltungsrat, Tata Trusts und deren Vertretern.

Die Grundregel der RBI ist eindeutig: Upper-Layer-NBFCs müssen grundsätzlich innerhalb von drei Jahren börsennotiert werden. Offen sind dagegen weiterhin zentrale Details des weiteren Verfahrens bei Tata Sons, darunter der konkrete Zeitplan für eine mögliche Notierung und die endgültige rechtliche Bewertung der jüngsten Personalentscheidung.

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