Spielzeugbagger bei Temu zurückgerufen: Risiko für Kinderaugen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Ein über den Online-Marktplatz Temu verkaufter Spielzeugbagger mit Beleuchtung wird zurückgerufen. Bei Untersuchungen der verbauten LEDs wurde festgestellt, dass ein Teil der Beleuchtung die Anforderungen der Sicherheitsnorm EN IEC 62115 nicht erfüllt. Nach den Angaben zum Rückruf kann die ausgesandte optische Strahlung ein Risiko für die Netzhaut darstellen.

Betroffene Käufer sollen das Spielzeug nicht weiter benutzen und es außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Für den Rückruf ist insbesondere die Produkt-ID wichtig, weil für den Bagger keine eigene Marke angegeben wird.

Diese Nummern kennzeichnen den zurückgerufenen Bagger

Der Spielzeugbagger bei Temu wurde über den Verkäufer Nexus Play Labs angeboten. Als Marke ist in den Rückrufinformationen keine Bezeichnung genannt.

Betroffen ist ein Spielzeugbagger mit Licht mit der Produkt-ID 601103548329489. Zusätzlich wird die Identifikationsnummer 13656098635 genannt, die über die Verpackung nachvollzogen werden kann.

Nach den veröffentlichten Angaben betrifft der Rückruf Käufe vor dem 10. September 2026. Ein genauer Beginn des Verkaufszeitraums ist nicht genannt. Damit sollten vor allem Verbraucher, die den Artikel bereits länger besitzen, die Produktnummern auf Bestellung und Verpackung überprüfen.

Der Rückruf wurde Mitte September öffentlich bekannt. Die entsprechenden Verbraucherinformationen berufen sich auf eine Mitteilung von Temu. Eine gesonderte Safety-Gate-Warnung der Europäischen Union zu genau diesem Produkt war in den öffentlich ausgewiesenen Informationen zunächst nicht genannt.

LED-Strahlung erfüllt Sicherheitsanforderungen nicht

Auslöser des Rückrufs sind Messungen an der Beleuchtung. Demnach sendet eine Gruppe der eingebauten LEDs RGB-Strahlung aus, die nicht den Anforderungen der Norm EN IEC 62115 entspricht. Diese Norm betrifft die Sicherheit elektrischer Spielzeuge und enthält unter anderem Anforderungen an optische Strahlung.

Das Problem betrifft damit nicht die übliche Helligkeit eines Spielzeugs als solche. Entscheidend ist die Intensität und spektrale Zusammensetzung des ausgesandten Lichts sowie die mögliche Einwirkung auf das Auge.

Bei entsprechend hoher optischer Strahlung kann insbesondere die Netzhaut gefährdet werden. Kinder sind bei der Bewertung solcher Produkte besonders relevant, weil Spielzeug häufig aus kurzer Entfernung betrachtet wird und Lichtquellen unmittelbar auf die Augen gerichtet werden können.

Eine Verletzung bei einem Kind im Zusammenhang mit dem zurückgerufenen Bagger ist in den veröffentlichten Rückrufangaben nicht dokumentiert. Anlass der Maßnahme ist das bei Tests festgestellte technische Sicherheitsproblem.

Käufer sollen den Spielzeugbagger nicht mehr verwenden

Temu empfiehlt betroffenen Kunden, den Artikel nicht weiter zu benutzen und ihn von Kindern fernzuhalten. Wer den Bagger verschenkt oder an eine andere Person weitergegeben hat, soll den neuen Besitzer über den Rückruf informieren.

Käufer können sich für eine Rückerstattung an den Kundenservice von Temu wenden. Verbraucher sollten dafür möglichst ihre Bestellung sowie die Produkt-ID bereithalten.

Der Rückruf bezieht sich ausdrücklich auf das identifizierte Produkt. Andere Spielzeugbagger mit Beleuchtung sind dadurch nicht automatisch betroffen.

Augenrisiken durch LEDs werden seit Jahren untersucht

Die mögliche Belastung der Augen durch besonders intensive LEDs in Kinderspielzeug beschäftigt auch europäische Behörden und Wissenschaftler. Die französische Gesundheitsbehörde ANSES hatte bereits auf Risiken hingewiesen, die bei hochintensiven LEDs entstehen können. Dazu gehören vorübergehende Sehstörungen sowie bei entsprechender Exposition photochemische oder thermische Schäden an der Netzhaut.

Eine 2026 veröffentlichte wissenschaftliche Auswertung französischer Marktüberwachungsdaten untersuchte 50 Spielzeuge mit insgesamt 103 LEDs, die zwischen 2021 und 2023 gekauft worden waren. Bei 15 der 50 untersuchten Produkte wurde mindestens eine LED festgestellt, die die geprüften Anforderungen an die Augensicherheit nicht erfüllte. Das entspricht 30 Prozent der gezielt untersuchten Stichprobe.

Diese Zahl lässt sich allerdings nicht auf alle in Europa verkauften Spielzeuge übertragen. Die Produkte wurden im Rahmen der Marktüberwachung ausgewählt und bildeten keine repräsentative Stichprobe des gesamten Angebots. Besonders häufig betroffen waren in dieser Untersuchung blaue LEDs.

Spielzeug gehört regelmäßig zu den Safety-Gate-Warnungen

Unabhängig vom aktuellen Temu-Rückruf gehört Spielzeug zu den Produktgruppen, die im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate besonders häufig auftauchen. Für 2025 registrierte die Europäische Kommission insgesamt 4.671 Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten. Spielzeug machte davon 16 Prozent aus und lag damit hinter Kosmetika auf Platz zwei der am häufigsten gemeldeten Produktgruppen.

Die Warnungen bei Spielzeug betreffen allerdings sehr unterschiedliche Gefahren. Dazu zählen problematische Chemikalien, verschluckbare Kleinteile, Verletzungsrisiken sowie elektrische und optische Gefahren. Eine eigene EU-Gesamtstatistik dazu, welcher Anteil aller Spielzeugwarnungen speziell auf LEDs, Laser oder andere optische Strahlung entfällt, weist der aktuelle Safety-Gate-Jahresbericht nicht aus.

Der Rückruf des Temu-Baggers ist daher ein konkreter Fall eines bekannten Sicherheitsfeldes, lässt aber keine Aussage darüber zu, dass Lichtfunktionen bei Spielzeug generell unsicher sind. Entscheidend sind die technische Ausführung des einzelnen Produkts und die Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen.

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