
Wer in Deutschland eine Wohnung sucht, kommt an der Schufa oft nicht vorbei. Trotzdem entscheidet die Auskunftei nicht über Mietverträge. Bei der Wohnungssuche in Deutschland ist die Schufa nur ein Baustein neben weiteren Angaben, und auch Vermieter dürfen nicht in jeder Phase des Verfahrens beliebig Daten verlangen.
Seit März 2026 führt die Schufa schrittweise einen neuen Score ein, der transparenter sein soll als das bisherige System. Der Wert reicht von 100 bis 999 Punkten und soll mehrere bisherige Scores ersetzen. Für Unternehmen läuft die Umstellung allerdings nicht sofort, sondern übergangsweise noch bis Ende 2028. Für Wohnungssuchende heißt das: Die Bonitätsprüfung bleibt wichtig, aber das zugrunde liegende System befindet sich selbst noch im Wandel. Nach Angaben der Schufa gilt zudem, dass nicht die Auskunftei über einen Vertrag entscheidet. Die endgültige Auswahl treffen Vermieter oder andere Unternehmen nach eigenen Kriterien und mit zusätzlichen Informationen.
Bei der Wohnungssuche geht es deshalb nicht nur um Bonität, sondern auch um Datenschutz. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz dürfen im frühen Stadium, etwa rund um einen Besichtigungstermin, zunächst vor allem Kontaktdaten erhoben werden. Angaben zu Beruf, Arbeitgeber oder Einkommen sind erst später im Verfahren zulässig, wenn ein konkretes Anmietungsinteresse besteht. Unzulässig sind demnach auch Fragen nach den Kontaktdaten früherer Vermieter. Hinzu kommt: Wer eine Auskunft für Vermieter vorlegt, muss nicht automatisch sämtliche bei der Schufa gespeicherten Informationen offenlegen. Die für Vermieter gedachte Bonitätsauskunft enthält nach Angaben von Schufa und Verbraucherzentrale nur die Daten, die für den Vertragsabschluss relevant sind. Wer Zweifel an einem Eintrag hat, kann außerdem eine kostenlose Datenkopie anfordern und fehlerhafte Angaben korrigieren lassen.
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