
Der juristische Streit um einen Polizeieinsatz bei einem Spiel des FC Schalke 04 ist noch nicht beendet. Zwar hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen zwei angeklagte Polizisten freigesprochen, doch die zuständige Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung eingelegt. Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Einsatz im Umfeld eines Schalke-Spiels. Zwei Polizisten waren angeklagt worden, weil sie einen 35-jährigen Fußball-Fan aus Warendorf gemeinschaftlich unverhältnismäßig hart angegangen und dabei verletzt haben sollen. Der Vorwurf hatte bereits kurz nach dem Vorfall für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt.
Verhandelt wurde der Fall kurz vor Weihnachten vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen. In der Hauptverhandlung sichtete das Gericht unter anderem vorhandenes Videomaterial. Die Staatsanwaltschaft sah nach der Beweisaufnahme die Anklage bestätigt und beantragte Geldstrafen gegen die beiden Polizisten.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Am Ende des Verfahrens wurden beide Beamten freigesprochen.
Mit dem Urteil wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht abfinden. Sie hat Berufung eingelegt, sodass die Freisprüche bislang nicht rechtskräftig sind. Der Fall wird nun an das Landgericht verwiesen, das das Verfahren vollständig neu prüfen muss.
Nach Angaben aus dem Umfeld des Warendorfer Fans geht es dabei nicht um finanzielle Ansprüche. Weder Schmerzensgeld noch andere Forderungen werden erhoben. Ziel sei vielmehr eine rechtliche Aufarbeitung des Einsatzes. Zugleich wird eingeräumt, dass sich der Betroffene im Vorfeld des Vorfalls selbst nicht korrekt verhalten habe.
Ob die ursprünglichen Freisprüche Bestand haben oder im Berufungsverfahren aufgehoben werden, ist derzeit offen. Eine Entscheidung des Landgerichts steht noch aus. Klar ist jedoch: Der Fall wird die Justiz und die Diskussion über Polizeieinsätze bei Fußballspielen weiterhin beschäftigen.
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