
Münster/Bocholt. Vor der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts beginnt am 9. Januar 2026 ein Mordprozess gegen drei Männer. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinschaftlich mit einem gesondert verfolgten Tatverdächtigen einen wohlhabenden Mann getötet zu haben. Die Anklage lautet unter anderem auf Mord aus Habgier, heimtückisch sowie zur Ermöglichung einer weiteren Straftat.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sollen sich die Angeklagten mit dem späteren Opfer unter einem Vorwand verabredet haben. Dem Mann sei angekündigt worden, ihn in seiner Wohnung mit Kokain zu beliefern und dort sexuelle Handlungen vorzunehmen. Tatsächlich sollen die Beschuldigten jedoch bereits bei der Verabredung den Entschluss gefasst haben, den Mann zu töten und auszurauben.
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge ereignete sich die Tat in einem Wohnhaus im Ortsteil Dingden der Stadt Hamminkeln im Kreis Wesel. Demnach ließ sich das spätere Opfer von den Tätern in ein Gästezimmer seines Hauses führen. Dort sollen sie ihn niedergeschlagen, getreten und schließlich durch Gewalt gegen den Hals getötet haben.
Anschließend sollen die Angeklagten sowie der weitere Tatverdächtige Bargeld und Wertsachen an sich genommen und das Haus verlassen haben. Das Opfer starb noch am Tatort. In der Berichterstattung ist von einem Einfamilienhaus die Rede; teils wird auch eine Straße in Dingden genannt, ohne dass diese Angaben Bestandteil der Anklageschrift sind.
Obwohl die Tat am Niederrhein verortet wird, findet der Prozess nicht am Tatort statt. Die Hauptverhandlung wird im Saal 112 des Amtsgericht Bocholt geführt. Insgesamt sind derzeit acht Verhandlungstage bis Mitte Februar angesetzt.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 10 KLs 17/25. Zum Auftakt der Verhandlung wird erwartet, dass die Anklage verlesen und erste Angaben zum Tatgeschehen gemacht werden. Aussagen der Angeklagten sind zum Prozessbeginn nicht zwingend vorgesehen.
Der Fall zählt zu den schwerwiegendsten Strafverfahren, die aktuell vor dem Landgericht verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Vorgehen aus, bei dem das Vertrauen des Opfers bewusst ausgenutzt worden sein soll. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen.
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