Münster: Wegen Glättegefahr kein Präsenzunterricht am Montag

Warnstreik Schulen Münsterland
Foto: Ali Ahmad DANESH

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Münster. Wegen der angekündigten Glättegefahr hat das NRW-Schulministerium entschieden, den Präsenzunterricht am Montag auszusetzen. Schülerinnen und Schüler sollen zu Hause bleiben, der Unterricht soll in Distanzform stattfinden. Die Regelung gilt landesweit in Nordrhein-Westfalen und damit auch für Münster. Ziel ist es, Risiken auf den Schulwegen zu vermeiden, während sich die Wetterlage in Richtung Unwetter entwickeln kann.

Schulministerium ordnet Distanzunterricht landesweit an

Die Entscheidung ist laut Mitteilung des NRW-Schulministeriums am Sonntag getroffen worden. Demnach wurden die Schulen noch am selben Tag per E-Mail informiert. Gleichzeitig wurden die Schulen gebeten, in den Distanzunterricht zu wechseln, der im dafür vorgesehenen Erlass geregelt ist. Damit wird der Unterricht am Montag nicht in den Klassenräumen stattfinden, sondern in einer Form, die von den Schulen als Distanzunterricht organisiert wird.

Als Begründung nennt das Ministerium die erwartete Wetterlage. In dem Zusammenhang wird auf eine landesweite Vorabwarnung verwiesen, auf deren Grundlage die Aussetzung des Präsenzunterrichts bereits beschlossen worden sei. Damit sollten Schulen, Eltern sowie Kinder frühzeitig informiert werden. Im Mittelpunkt stehe nach Darstellung des Ministeriums der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Die Maßnahme ist ausdrücklich als Reaktion auf die Glättegefahr gedacht, die sich durch winterliche Niederschläge und mögliche Eisbildung ergeben kann.

Berufskollegs einbezogen, Hochschulen entscheiden eigenständig

Die Anordnung zum ausfallenden Präsenzunterricht gilt auch für Berufskollegs. Sie zählen rechtlich zu den Schulen in Nordrhein-Westfalen und fallen damit unter die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster, die die Schulen bei der Umsetzung der Maßnahme begleitet. Anders stellt sich die Lage bei Hochschulen dar. Universitäten und Fachhochschulen unterliegen nicht der Schulaufsicht des Landes-Schulministeriums. Entscheidungen über Präsenz- oder Distanzlehre treffen sie daher eigenständig. Eine landesweit einheitliche Regelung für Hochschulen ist in der Mitteilung des Schulministeriums nicht enthalten.

Kitas sind von der Anordnung nicht betroffen.
Die Entscheidung des Schulministeriums bezieht sich ausdrücklich auf Schulen. Kindertageseinrichtungen zählen rechtlich nicht dazu und unterliegen nicht der Schulaufsicht. Für Kitas gibt es in der Presseinformation keine landesweite Anordnung zur Schließung oder zum Distanzbetrieb.

Zuständig für Kitas sind die Kommunen bzw. Jugendämter, nicht das Schulministerium. Das bedeutet: Kitas bleiben grundsätzlich geöffnet, sofern es vor Ort keine abweichenden Entscheidungen gibt, etwa wegen akuter Glätte, Personalausfällen oder organisatorischer Gründe. Ob Einschränkungen gelten, entscheiden die Träger und Kommunen eigenständig.

Update: Annette-Gymnasium konkretisiert Ablauf des Distanzunterrichts

Das Annette-Gymnasium Münster hat den Ablauf des Distanzunterrichts für Montag näher erläutert. Demnach erhalten die Schülerinnen und Schüler am Morgen entsprechend ihrem regulären Stundenplan Aufgaben von den jeweiligen Fachlehrkräften. Die Jahrgänge 5 bis 7 arbeiten über das IServ-Aufgabenmodul, die Jahrgänge 8 bis Q1 über die Klassen- und Kursnotizbücher in OneNote. Ausfallende Klassenarbeiten und Klausuren sollen kurzfristig neu terminiert werden. Zudem wurde mitgeteilt, dass eine geplante Veranstaltung mit der Holocaust-Überlebenden Frau Weyl nicht stattfinden kann; ein Ersatztermin soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

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DWD-Warnlage und Notbetreuung an den Schulen

Im Zusammenhang mit der Lage wird darauf hingewiesen, dass eine endgültige amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes erst später am Tag erwartet werde. In dem Auszug ist außerdem von Glatteisgefahr durch überfrierenden Regen die Rede. Die Lage könne Unwetter-Potenzial haben. Vor diesem Hintergrund wurde der Wechsel in den Distanzunterricht angeordnet, obwohl eine endgültige amtliche Warnung demnach noch ausstehen kann.

Für den Schulbetrieb ist außerdem eine Notlösung vorgesehen. Schülerinnen und Schüler, die trotz der Anordnung in die Schule kommen, sollen dort eine angemessene Betreuung erhalten. Dazu nennt der Auszug keine Details, stellt aber klar, dass Schulen entsprechende Betreuung sicherstellen sollen. Zusätzlich können Schulen Informationen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bereitstellen, zum Beispiel über die eigene Homepage. Wie genau der Distanzunterricht organisiert wird und welche Hinweise einzelne Schulen veröffentlichen, ist in dem Faktenauszug nicht konkretisiert.

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