
In Münster sorgt die Diskussion um die telefonische Krankschreibung für Aufregung. Der Bundesfinanzminister hat die Regelung aufgrund der hohen Krankenstände in Frage gestellt, was zu deutlichem Widerspruch bei den Hausärzten führt.
Der Finanzminister sieht einen Zusammenhang zwischen der Einführung der telefonischen Krankschreibung und den gestiegenen Krankenständen. Seit der Pandemie haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, sich bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen, ohne persönlich in der Praxis zu erscheinen. Der Minister verweist auf die hohen Kosten für Arbeitgeber, die im Jahr 2023 eine Rekordsumme von 76,6 Milliarden Euro für Lohnfortzahlungen aufbringen mussten. Diese Entwicklung müsse kritisch überprüft werden.
In Münster stoßen diese Überlegungen auf Ablehnung. Hausärzte kritisieren die Aussagen des Ministers und betonen, dass die telefonische Krankschreibung sowohl Praxen als auch Patientinnen und Patienten entlastet. Vor allem in den Erkältungs- und Grippemonaten sei diese Möglichkeit eine wichtige Maßnahme, um Wartezimmer zu entlasten und die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern.
Die Ärzte betonen, dass die telefonische Krankschreibung nur für bekannte Patienten gilt und auf maximal fünf Kalendertage begrenzt ist. Schwere Erkrankungen oder unklare Symptome würden weiterhin einen persönlichen Arztbesuch erfordern. Die Regelung habe sich während der Pandemie als effektiv erwiesen und sei eine sinnvolle Ergänzung im Gesundheitssystem.
Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und seit Dezember 2023 dauerhaft umgesetzt. Sie gilt für maximal fünf Kalendertage und ist nur für Patientinnen und Patienten vorgesehen, die der jeweiligen Praxis bekannt sind. Bei leichten Erkältungssymptomen können Betroffene sich telefonisch krankmelden und so den Gang in die Praxis vermeiden. Diese Regelung dient vor allem der Entlastung der Hausarztpraxen und dem Schutz der übrigen Patienten.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützt diese Maßnahme. Auch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) habe dazu beigetragen, die Dunkelziffer bei den Krankschreibungen zu reduzieren und die Transparenz im Krankmeldungssystem zu erhöhen.
Viele Münsteraner äußern sich ebenfalls positiv zur aktuellen Regelung. Sie betonen, dass die telefonische Krankschreibung eine sinnvolle Erleichterung im Alltag sei, insbesondere in Zeiten leichter Erkältungen. So erklären Angestellte in lokalen Unternehmen, dass es eine Entlastung darstelle, nicht bei jedem Schnupfen einen halben Tag in einer vollen Arztpraxis verbringen zu müssen. Eine Bürgerin aus dem Südviertel berichtet, dass sie die Möglichkeit schätze, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, da dies das Risiko weiterer Ansteckungen in überfüllten Wartezimmern verringere.
Selbst einige Arbeitgeber aus Münster zeigen Verständnis für die Regelung. Ein selbstständiger Unternehmer aus der Altstadt betont, dass die telefonische Krankschreibung gerade für seine Angestellten hilfreich sei. Viele Mitarbeiter würden trotz leichter Krankheit zur Arbeit kommen, um nicht negativ aufzufallen. Die Regelung nehme diesen Druck und ermögliche es den Beschäftigten, sich schneller zu erholen, ohne das Risiko weiterer Ansteckungen am Arbeitsplatz.
Die Kritik der Hausärzte an den Plänen des Finanzministers ist deutlich. Während die Wirtschaft unter hohen Krankenständen leidet, bleibt die telefonische Krankschreibung für viele Mediziner und Patienten ein wichtiges Mittel zur Entlastung des Gesundheitssystems. Die Debatte bleibt offen, ob diese Regelung weiter Bestand haben wird oder durch strengere Maßnahmen ersetzt werden soll.