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Elternzeit und Elterngeld für Alleinerziehende – Tipps für die optimale Nutzung

Elternzeit und Elterngeld für Alleinerziehende - Tipps für die optimale Nutzung
Xavier Mouton Photographie

Alleinerziehende haben besondere Möglichkeiten bei Elternzeit und Elterngeld. Mit dem richtigen Wissen lassen sich die Regelungen optimal nutzen.

Laut Statistischem Bundesamt gab es im vergangenen Jahr rund 1,57 Millionen Alleinerziehenden-Haushalte in Deutschland. Damit lebt fast jedes fünfte Kind unter 18 Jahren bei nur einem Elternteil. Für diese Familienkonstellation gelten besondere Regeln bei Elternzeit und Elterngeld.

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Welche Varianten gibt es für alleinerziehende Eltern bei Elternzeit und Elterngeld? Was hilft beim Wiedereinstieg in den Beruf?

Elternzeit für Alleinerziehende: So lässt sich die Auszeit ideal nutzen

Wie allen Beschäftigten stehen auch Alleinerziehenden für jedes Kind drei Jahre Elternzeit zur Verfügung. Laut einem Experten vom Familienportal des Bundesfamilienministeriums kann diese unbezahlte Auszeit vom Job in maximal drei Abschnitte unterteilt werden – wenn der Arbeitgeber zustimmt auch in mehr.

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Bis zu zwei Jahre der Elternzeit lassen sich auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen. Allerdings muss der Arbeitgeber einer solchen Übertragung nicht zwingend zustimmen, wie ein Experte erläutert. Daher empfiehlt es sich, einen entsprechenden Antrag bereits vor dem dritten Geburtstag des Kindes zu stellen. So besteht die Möglichkeit, die Zeit zumindest teilweise noch vorher in Anspruch zu nehmen.

Laut einem Experten vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter hängt die optimale Aufteilung der Elternzeit von der jeweiligen Lebenssituation ab. Oft müssen Familien die Länge des ersten Elternzeitabschnitts danach ausrichten, wann ein passender Betreuungsplatz für das Kind gefunden wird. Auch Elternzeit für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage ist möglich.

Elterngeld für Alleinerziehende – so wird die Höchstförderung erreicht

Das Elterngeld soll den Verdienstausfall durch die Babypause abfedern. Alleinerziehende mit einem Säugling oder Kleinkind können dabei die gleichen Vorteile nutzen wie Elternpaare. Das bedeutet: Sie erhalten das volle Elterngeld und bekommen auch die Partnermonate sowie den Partnerschaftsbonus gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist laut einem Experten, dass ein Anspruch auf den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende besteht und nicht mit dem anderen Elternteil zusammengelebt wird.

Das Basiselterngeld gibt es normalerweise für zwei bis zwölf Monate. Alleinerziehende haben wie Elternpaare zusätzlich Anspruch auf die zwei Partnerschaftsmonate und können das Basiselterngeld somit bis zu 14 Monate beziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und beträgt mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro pro Monat.

Beim ElterngeldPlus, das es für bis zu 24 Monate gibt, wird das Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugszeitraums verrechnet. Alleinerziehende können dadurch nochmals zwei bis vier Monate mehr ElterngeldPlus erhalten.

Teilung des Elterngeldes mit dem anderen Elternteil möglich

Laut einem Experten können Alleinerziehende das Elterngeld auch mit dem anderen Elternteil aufteilen, wenn Einvernehmen darüber besteht. Möglich ist beispielsweise, dass beide zeitgleich in Elternzeit gehen oder der andere Elternteil in Teilzeit arbeitet, um die Betreuung zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass dieser das Kind mindestens ein Drittel der Zeit mitbetreut.

Mit dem Elterngeldrechner und Planer auf dem Familienportal lässt sich die optimale Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus für die individuelle Situation errechnen.

Wann ist Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich?

Während der Elternzeit können Eltern laut Experten bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten – bei Kindern, die vor September 2021 geboren sind, sind es nur 30 Stunden. Entscheidend ist der Monatsdurchschnitt.

Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen: Man muss länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit über 15 Mitarbeitern angestellt sein, mindestens 15 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten wollen und der Teilzeitwunsch darf keine dringenden betrieblichen Gründe verletzen.

Auch nach der Elternzeit kann ein solcher Anspruch bestehen, wie ein Experte erklärt. Der Antrag sollte dann am besten schriftlich und mindestens drei Monate vorher gestellt werden. Bei einer Brückenteilzeit ist eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit nach der vereinbarten Dauer möglich.

So gelingt der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Ein Rückkehrgespräch mit dem Arbeitgeber erleichtert den Wiedereinstieg idealerweise schon einige Wochen vorher. Laut einer Expertin sollte man lösungsorientiert in das Gespräch gehen und im Vorfeld mögliche Angebote sowie die eigenen Grenzen überlegen.

Empfehlenswert ist es, sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz zu kümmern. Laut einer Expertin sollten die Betreuungszeiten die Arbeitszeiten möglichst gut abdecken und kurze Wege ermöglichen. Hilfe bei der Suche nach einem Platz bieten oft Jugendamt oder Kommunen.

Mit dem richtigen Wissen zu den Regelungen lassen sich Elternzeit und Elterngeld als Alleinerziehende optimal nutzen. Die Tipps helfen, die Vorteile in vollem Umfang zu realisieren und den beruflichen Wiedereinstieg gut zu meistern.